FPÖ – Stefan zu Sporrer: „Ablehnung der Senkung des Strafmündigkeitsalters grenzt an Realitätsverweigerung!“

Wien (OTS) – Kritik übte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan
am heutigen
Auftritt von SPÖ-Justizministerin Sporrer in der ORF-„Pressestunde“,
in der sie weiter an ihrem Vorschlag für die Einführung des
Zustimmungsprinzips im Sexualstrafrecht festhielt: „Bereits jetzt
braucht es die Zustimmung beider Beteiligten zu sexuellen Handlungen,
alles andere ist eine Vergewaltigung oder geschlechtliche Nötigung
und damit strafbar. Überhaupt kam dieser Vorstoß Sporrers
ausgerechnet nach dem umstrittenen Freispruch von Jugendlichen aus
dem Migrantenmilieu vom Vorwurf, ein 12-jähriges Mädchen über Monate
hinweg sexuell missbraucht zu haben, obwohl die schrecklichen
Missbrauchshandlungen per Videoaufnahmen dokumentiert waren. Es wäre
daher angebracht, wenn die Justizministerin einmal gegen diese linke
Kuscheljustiz tätig werden würde!“

Für Stefan grenze es auch an „pure Realitätsverweigerung“, wenn
Sporrer meine, dass unter 14-jährige Straftäter „erzogen und nicht
eingesperrt“ gehören würden und sie daher die Herabsetzung des
Strafmündigkeitsalters, wie sie die FPÖ seit langem fordert, ablehne.
„Seit 2015 hat sich die Zahl der Anzeigen gegen Unmündige verdoppelt
– von 5.160 auf über 12.000 im Vorjahr. Wer alt genug dazu ist, einen
Raub, eine Vergewaltigung oder irgendeine andere Straftat zu begehen,
der muss als dazu imstande angesehen werden, die strafrechtlichen
Konsequenzen zu tragen!“, erklärte der freiheitliche Justizsprecher
und erneuerte die freiheitliche Forderung nach einer Herabsetzung des
Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 auf 12 Jahre.

Einen „demokratiepolitisch gefährlichen Schritt“ stelle die
Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft dar, wie sie die
Bundesregierung plane und die Justizministerin heute verteidigte.
„Damit kommt es nicht zu einer Entpolitisierung der Justiz, sondern
zum genauen Gegenteil: noch mehr Politisierung. Darüber hinaus droht
mit einer solchen Bundesstaatsanwaltschaft eine Aushebelung der
parlamentarischen Kontrolle über die Weisungsspitze, wie es derzeit
der Fall ist. Dem geplanten Dreiersenat fehlen jegliche
Rechenschaftspflichten dem Parlament gegenüber, was aus
demokratiepolitischer Sicht nicht nur einen Rückschritt darstellt,
sondern gefährlich ist!“, so NAbg. Mag. Harald Stefan.