FPÖ – Stefan: „Verlierer-Koalition lässt Mieter und Vermieter im Stich!“

Wien (OTS) – Als „völlig unbrauchbaren Gesetzespfusch“ und
„Bankrotterklärung für
die Rechtssicherheit“ kritisierte heute der FPÖ-Justizsprecher NAbg.
Mag. Harald Stefan den Gesetzesvorschlag der schwarz-rot-pinken
Verlierer-Koalition zur Regelung von Wertsicherungsklauseln in
Mietverträgen. Anstatt die seit langem bestehende Unklarheit zu
beseitigen, schaffe die Regierung nur noch mehr Verwirrung und lasse
sowohl Mieter als auch Vermieter im Regen stehen.

„Was hier heute vorgelegt wurde, ist einfach nicht ausreichend.
Man hat ein Problem erkannt, aber anstatt es zu lösen, hat man mit
vagen Formulierungen und nutzlosen Verweisen nichts besser gemacht.
Diese sogenannte ‚Klarstellung‘ ist in Wahrheit eine Nebelgranate,
die für niemanden eine Verbesserung bringt“, so Stefan. Die Regierung
habe es verabsäumt, eine klare Regelung für Mietverträge zu schaffen.
„Stattdessen hat man im Konsumentenschutzgesetz etwas klargestellt,
was der OGH ohnehin schon entschieden hat.“

Für den freiheitlichen Justizsprecher sei die Situation ein
weiteres Beispiel für das Unvermögen der Regierungsparteien: „Wir
haben in Wahrheit dieselbe Situation wie bisher. Die zentrale Frage,
was mit unzulässigen Wertanpassungsklauseln passiert, bleibt völlig
unbeantwortet. Sowohl der Mieter, der von einer unfairen Klausel
betroffen ist, als auch der Vermieter, dem im schlimmsten Fall die
gesamte Wertsicherung wegbricht, werden von dieser Regierung im Stich
gelassen. Wir bleiben ratlos zurück, was mit diesem Husch-Pfusch-
Gesetz eigentlich bezweckt werden sollte.“

Die FPÖ habe einen klaren und fairen Lösungsansatz, der beiden
Seiten diene, erklärte Stefan. „Unser Vorschlag war von Anfang an
klar: Wenn eine Wertsicherungsklausel als grob benachteiligend und
damit unzulässig eingestuft wird, soll automatisch eine gesetzlich
festgelegte Standard-Klausel zur Anwendung kommen. Damit gäbe es
einen fairen Interessensausgleich. Der Mieter wäre vor unfairen
Bestimmungen geschützt und der Vermieter würde nicht vor dem Nichts
stehen. Das wäre eine einfache, verständliche und gerechte Lösung
gewesen.“