FPÖ – Stefan: „Novelle zum Erwachsenenschutzgesetz bringt keine signifikanten Verbesserungen!“

Wien (OTS) – Keine Zustimmung der FPÖ gab es heute im Nationalrat zum
Vorhaben der
Regierung, Änderungen beim Erwachsenenschutzgesetz umzusetzen. FPÖ-
Justizsprecher NAbg. Harald Stefan betonte, dass die wenigen
kosmetischen Änderungen die Lage für die Betroffenen nicht besser,
sondern nur ein Stückweit weniger schlecht machen würden: „In
Wahrheit müssen die Betroffenen jetzt den Preis dafür zahlen, dass
die Verlierer-Ampel und auch die schwarz-grüne Vorgängerregierung
schlecht wirtschaften. Das ist traurig.“

Im Jahr 2018 wurde das Erwachsenenschutzgesetz novelliert. „Wir
sind damals dem Grundsatz gefolgt, dass die Betroffenen möglichst
selbstbestimmt leben können und Missbrauchsfälle so gut es geht
vermieden werden. Deshalb haben wir festgelegt, dass die gerichtlich
bestellten Erwachsenenvertreter alle drei Jahre überprüft werden. Im
letzten Budgetbegleitgesetz wurde diese Frist aus Spargründen auf
fünf Jahre erhöht. Auch wurde keine finanzielle Vorsorge für die
Ausbildungen für Erwachsenenvertreter getroffen, weshalb jetzt
Rechtsanwälte und Notare diese Arbeit übernehmen sollen. Die müssen
nun ebenfalls die Versäumnisse der aktuellen und der
Vorgängerregierungen ausbaden. Die paar kosmetischen Änderungen in
der aktuellen Novelle sind bei weitem nicht genug“, kritisierte der
freiheitliche Justizsprecher.