FPÖ – Stefan: „Budget steht für erhöhte Gerichtsgebühren mit sinkender Qualität im Justizbereich“

Wien (OTS) – „Mit der höchsten Abgabequote in der Europäischen Union,
die bereits
auf über 45 Prozent geklettert ist, weist Österreich auch die
höchsten Gerichtsgebühren auf. Dabei haben sich die
Gerichtsgebühreneinnahmen in Österreich von 2010 bis 2022 von
779.840.000 Euro auf 1.499.083.918 Euro fast verdoppelt! Ein Anstieg
um beinahe einhundert Prozent“, erklärte gestern der freiheitliche
Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan in seinem Debattenbeitrag zum
Justizbudget.

Dabei sei in Europa im gleichen Zeitraum der Durchschnitt der
Einnahmen aus Gerichtsgebühren im Schnitt nur um 15 Prozent
gestiegen. Österreich stelle hier den Spitzenreiter in der EU und in
Europa gesamt dar. „Die Gerichte sind in manchen Bereichen durch
einen deutlich höheren Anfall belastet, die Justizanstalten sind
überbelegt, die Personalsituation der Justizwachebeamten ist
katastrophal. Der Schluss, den diese Bundesregierung jedoch zieht,
sind keine zusätzlichen Planstellen in den Gerichten und den
Justizanstalten, stattdessen werden die Gerichts- und sonstigen
Gebühren massiv erhöht“, so Stefan.

Der freiheitliche Justizsprecher wies auf zahlreiche Gebühren
hin, denen oft keine Leistungen des Staatsapparats gegenüberstehen
und die teilweise um 50 Prozent erhöht werden. „Und wieder trifft es
meistens all jene, die wenig zur Verfügung haben am meisten. Auf der
anderen Seite gab es in einigen Teilen der Justiz in den letzten
Monaten einen um etwa 15 Prozent höheren Anfall an Akten, damit
könnte man also glauben, dass mehr Personal Richter, Rechtspfleger,
Kanzleipersonal benötigt werden, dafür ist trotz der gigantischen und
nunmehr noch erhöhten Gerichtskosten jedoch kein Geld da – im
Gegenteil“, bemängelte Stefan.

„Die minimale nominelle Erhöhung des Budgets wird vollkommen
durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen aufgesaugt und die
Qualität des Justizapparats reduziert. So wird das Gerichtspraktikum
für jene, die einen juristischen Beruf anstreben, von sieben auf fünf
Monate reduziert. Das macht angeblich laut Bundesregierung überhaupt
keinen Unterschied in der Ausbildung aus. Interessant, dass sich
weniger Ausbildung nicht auf die Qualität auswirken soll, vielleicht
ist das ein Sparkonzept für die gesamte Bildungslandschaft?“, merkte
Stefan ironisch an.

„Das Erwachsenenschutzgesetz war der große Stolz der Justiz.
Damit sollte der Missbrauch bei den Sachwalterschaften beseitigt
werden – aus der Sachwalterschaft wurde die gerichtliche
Erwachsenenvertretung, die alle drei Jahre überprüft werden musste,
damit niemand einen Erwachsenenvertreter hat, den er nicht mehr
braucht – künftig wird nur mehr alle fünf Jahre kontrolliert. Wenn
die Kontrolle nach drei Jahren wichtig war, um Missstände
hintanzuhalten, erhöht sich das Missstandsrisiko jetzt um zwei
Drittel“, führte Stefan weiter aus.

Stefan brachte in weiterer Folge nachstehenden Antrag ein: „Der
Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren
vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu
machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der
Europäischen Union zu verbessern.“