FPÖ-Punz: „Hergovich soll mit seiner SPÖ-Ministerin und -Staatssekretärin reden“

Sankt Pölten (OTS) – „Die erhobenen Vorwürfe sind bemerkenswert und
nicht nachvollziehbar,
da auch die SPÖ mit LR Eva Prischl (Notruf) und SPNÖ-Chef Hergovich
sowie die ÖVP mit Anton Kasser (LGA) als Teil der Landesregierung dem
RSG und dem „Gesundheitsplan 2040+“ selbstverständlich zugestimmt
haben. Jetzt versucht Hergovich politisches Kleingeld
herauszuschlagen – auf dem Rücken der Bürger. Somit spielt Hergovich
mit der Gesundheit der Niederösterreicher“, stellt FPÖ-
Niederösterreich Gesundheitssprecher LAbg. Richard Punz nach der
Kritik der Hergovich-SPÖ am RSG und den Ausbildungsplätzen klar.

„Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) setzt die
rechtsverbindlichen Vorgaben hinsichtlich der Inhalte in den
Regionalen Strukturpläne Gesundheit in den Bundesländern. Diese
bundesrechtlichen Vorgaben binden die Bundesländer in der RSG-
Erstellung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die SPÖ NÖ in ihrer
Verantwortung es nie geschafft hat, einen RSG NÖ zu verordnen.
Hinsichtlich Ausbildung regelt der ÖSG – bundesweit verpflichtend –
ausschließlich die Qualitätsanforderungen in einzelnen
Versorgungseinheiten. Für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit in
den Bundesländern ist daher zum Thema Ausbildung nichts festzusetzen.
Mit seiner Kritik möge sich Hergovich an die dafür maßgeblich
zuständige SPÖ-Ministerin Schumann sowie SPÖ-Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig wenden. Der ÖSG sieht nicht vor, im RSG über
Ausbildungsplätze überhaupt eine Aussage zu treffen – Hergovich wäre
gut beraten, mal einen Blick in die SPÖ-geführten Bundesländer zu
werfen“, so Punz weiter.

„Und natürlich werden alle Vorgaben aus dem ÖSG im RSG so
umgesetzt, dass einerseits die Versorgung gewährleistet ist und
andererseits die Bevölkerung überall und jederzeit ein qualitativ
hochwertiges und gut zugängliches Gesundheitssystem zur Verfügung
hat“, betont Punz. „Dass die SPÖ jetzt dem RSG nicht zustimmen will,
obwohl darin die Ausbildungsplätze nicht zu regeln sind, ist somit
nur ein vorgeschobener Grund oder ein ausgeführter Auftrag, der von
höherer Stelle befehligt wurde“, schließt Richard Punz.