Wien (OTS) – Die gestern von AK-Präsidentin Renate Anderl geforderte
Reichen- und
Erbschaftssteuer ist ein politischer Kampfbegriff ohne Substanz. Bis
heute bleibt unbeantwortet, ab welchem Vermögen jemand „reich“ sein
soll. Und was fließt in diese Bewertung mit ein? Das Eigenheim? Der
Familienbetrieb? Die Briefmarkensammlung? Der Pensionsfonds? FPÖ-Geld
– und Währungssprecher NAbg. Alexander Petschnig warnt vor den
tatsächlichen Folgen: „Wer von einer Reichensteuer spricht, muss
zuerst definieren, wen er treffen will. Solange diese Grenze nicht
klar benannt wird, ist jeder Mittelständler, jede Familie, jeder
Arbeitnehmer, jeder Pensionist potenziell gemeint.“
Eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer ist ohne eine Bewertung
sämtlicher Vermögenswerte nicht umsetzbar. Das bedeutet teure
Gutachter, Bürokratie und letztlich ein zentrales Vermögensregister.
„Ohne staatliche Erfassung aller Vermögenswerte funktioniert dieses
Modell nicht. Das ist kein Beitrag zur Budgetkonsolidierung, sondern
der Einstieg in die Vermögensüberwachung“, stellt Petschnig klar.
Nicht zufällig wurde die frühere Erbschaftssteuer nach einer
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft. Ihre damalige
Ausgestaltung war unsachlich und verfassungswidrig. Die Probleme sind
heute dieselben, nur die Wortwahl ist eine andere. „Eigentum ist das
Fundament unserer Wirtschaftsordnung. Wer es zur Verfügungsmasse des
Staates erklärt, gefährdet Leistungsbereitschaft, Investitionen und
Generationengerechtigkeit“, betont Petschnig abschließend. „Wir sagen
klar Nein zur sogenannten ‘Reichensteuer’, die in Wahrheit den
Mittelstand trifft und ein staatliches Vermögensregister durch die
Hintertür einführt.“