Wien (OTS) – In der Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage
„Einsatz von
Rudolf Scholten als Sonderberater“ von FPÖ-Kultursprecher NAbg.
Wendelin Mölzer hat der zuständige SPÖ-Bundesminister Babler zentrale
Fragen zum Abschluss, Inhalt und zur Finanzierung eines
Beratervertrags mit Dr. Rudolf Scholten nicht konkret beantwortet.
Für den freiheitlichen Abgeordneten steht fest: „Diese
Anfragebeantwortung ist kein Beitrag zur Transparenz, sondern ein
Paradebeispiel dafür, wie man parlamentarische Kontrolle gezielt
unterläuft.“
Anstatt die gestellten Fragen ordnungsgemäß zu beantworten, habe
sich das Ressort darauf beschränkt, einen allgemeinen Webseitenlink
anzuführen. „Nicht nur, dass auf konkrete Inhalte verzichtet wurde –
der angeführte Link führt nicht einmal direkt zum Vertrag, sondern
lediglich zu einer Übersichtsseite. Damit bleibt die zentrale
Information weiterhin verborgen“, kritisierte Mölzer. Bereits hier
stelle sich die bis heute unbeantwortete Frage, aus welchem konkreten
Grund kein direkter Verweis auf den Vertrag selbst erfolgte und wer
diese bewusste Einschränkung der Information zu verantworten habe.
Auch zahlreiche ursprünglich gestellte Fragen seien schlicht
offengeblieben. „Bis heute ist nicht klar, welche konkreten
Leistungen Dr. Scholten tatsächlich zu erbringen hat, wie diese
Leistungen definiert wurden, welche Aufgabenbereiche ihm übertragen
wurden und in welchem sachlichen Zusammenhang diese Tätigkeiten
überhaupt mit den Kernaufgaben des Ressorts stehen“, kritisierte
Mölzer. Ebenso wenig habe der Minister beantwortet, warum diese
Leistungen nicht durch vorhandene interne Ressourcen erbracht werden
konnten oder welche fachliche Notwendigkeit für den Abschluss eines
externen Beratervertrags bestand.
Unbeantwortet geblieben seien auch Fragen zu Laufzeit,
Kündigungsmöglichkeiten, finanziellen Verpflichtungen und den
möglichen finanziellen Folgen einer vorzeitigen Vertragsauflösung –
alles Punkte, die für die parlamentarische Kontrolle eines sparsamen
Umgangs mit Steuergeld essenziell seien. „Gerade deshalb stellt sich
umso dringlicher die Frage, welche Inhalte man dem Parlament
ursprünglich vorenthalten wollte“, so Mölzer weiter.
Vor diesem Hintergrund kündigt Mölzer nun an, eine Folgeanfrage
einzubringen. Diese unterscheide klar zwischen dem, was in der ersten
Anfrage bereits gefragt, aber nicht beantwortet wurde, und jenen
Punkten, die sich neu aus dem nun bekannten Vertragsinhalt ergeben.
In dieser Folgeanfrage werde unter anderem geklärt werden müssen,
warum der Vertrag nicht vollständig oder zumindest auszugsweise
offengelegt wurde, ob und mit welchem Ergebnis eine rechtliche
Prüfung stattgefunden hat und welche Abteilungen des Ressorts in die
Vertragsabwicklung eingebunden waren.
„Wir wollen wissen, welche konkreten Arbeitsergebnisse überhaupt
vorgesehen waren, was davon bislang tatsächlich erbracht wurde und in
welcher Form Dr. Scholten über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten
hatte“, stellt Mölzer klar. Ebenso müsse offengelegt werden, ob dem
Ressort entsprechende schriftliche Nachweise vorliegen. Darüber
hinaus werde abgefragt, welche Zahlungen bereits geleistet wurden,
welche noch ausständig sind, aus welchem Budgettitel die Finanzierung
erfolgte und ob es Nachträge, Ergänzungen oder Vertragsänderungen
gab.
„Diese Folgeanfrage ist notwendig, weil das Ministerium seiner
Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Parlamentarische Kontrolle
lebt von vollständigen und ehrlichen Antworten. Wer stattdessen Links
streut und Inhalte verschweigt, zwingt uns zu weiteren Anfragen.
Genau das tun wir jetzt – konsequent und im Interesse der
Steuerzahler“, betonte Mölzer.