Wien (OTS) – In seiner Rede heute im Nationalrat betonte der FPÖ-
Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen
Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak die Bedeutung der
Änderung des Bundesgesetzes über finanzielle Maßnahmen zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln: „Denn hier geht
es um die Sicherstellung der Versorgung mit günstigen Arzneimitteln.
Dieses Gesetz beinhaltet den Infrastruktursicherungsbeitrag, also
Zahlungen an Arzneimittelgroßhändler, um die in den letzten Jahren
gestiegenen Kosten zu kompensieren. Würde der Nationalrat heute nicht
ihre Verlängerung beschließen, wäre diese Regelung mit August
abgelaufen!“
Dieser Infrastruktursicherungsbeitrag sei notwendig, da allein
seit 2023, als die Situation rund um die Versorgung mit günstigen
Arzneimitteln fast eskalierte, etwa die Lohnkosten um rund 15 Prozent
und die Dieselkosten um knapp dreißig Prozent gestiegen seien. „Die
letzte Preisregelung im Arzneimittelgroßhandel stammt aus dem Jahr
2004. Damals wurden die Spannen für Packungen, die der
Regelversorgung dienen, um zwei Prozent gesenkt, wodurch der
Großhandel seither für die günstigsten Produkte eine Spanne von 15,5
Prozent erhält. Diese Spanne ist degressiv und geht in Schritten auf
sieben Prozent für Produkte bis ca. 340 Euro Fabriksabgabepreis
zurück. Für teure Produkte gibt es einen Fixpreis von 23,74 Euro. Bei
einem Arzneimittel, das vier Euro kostet, verdient der Großhandel
umgerechnet ca. 60 Cent pro Packung – das sind ungefähr nur zwei
Drittel von dem, was zum Beispiel die Post für die Versendung einer
Postkarte bei 95 Cent Porto bekommt. Die Post muss aber nicht
derartige Auflagen bei Transport und Lagerung erfüllen, sie muss die
Postkarte nicht derartig streng vor einem Fremdzugriff schützen, sie
hat keine solchen Dokumentationspflichten, wie
Arzneimittelgroßhändler, und ihr stehen nicht jährlich strenge
Kontrollen durch die AGES ins Haus!“, schilderte Kaniak und ortete
ein „massives Missverhältnis zwischen dem, was das Gesundheitssystem
an Deckungsbeiträgen bezahlt, und den tatsächlichen Kosten der
Vertriebspartner“.
Der vorliegende Gesetzesantrag der Regierungsparteien sehe zwar
eine Meldepflicht und Reporting vor, um die digitale Verfügbarkeit
von Arzneimitten überprüfen zu können, was, so Kaniak, zu begrüßen
sei, aber auch zusätzlichen Aufwand bedeute. „Als ‚Gegenleistung‘
wird nun der Infrastruktursicherungsbeitrag von bisher 28 Cent um
mehr als die Hälfte auf 13 Cent gesenkt – und das, obwohl die Kosten
im zweistelligen Prozentbereich angestiegen sind. Damit sind wir weit
von einer fairen, kostendeckenden Honorierung der Logistikleistung
der Großhändler entfernt, weshalb dringend gehandelt werden muss!“,
warnte der FPÖ-Gesundheitssprecher und brachte einen
Abänderungsantrag ein, der die Beibehaltung des
Infrastruktursicherungsbeitrags bei 28 Cent zum Inhalt hatte: „Der
Beschluss unseres Antrags wäre ein wesentlicher Beitrag zur
Sicherstellung der Versorgung mit günstigen Arzneimitteln. Immerhin
sprechen wir hier von keiner Kleinigkeit, sondern von 80 Millionen
Packungen, darunter Herzmedikamente, Antidiabetika oder
Schmerzmittel, deren Auslieferungskosten aktuell nicht durch die
Vertriebsspanne gedeckt sind. Das ist eigentlich ein klarer
Handlungsauftrag an die Regierung, das Spannensystem generell zu
überarbeiten!“
Abschließend verwies NAbg. Mag. Gerhard Kaniak auch noch auf
andere „Baustellen“ bei der Arzneimittelversorgung. So sei bei teuren
Medikamenten die Fixvergütung für die Logistik seit 2004 nicht
wertgesichert worden und betrage nach wie vor 23,74 Euro, obwohl
seither eine Teuerung von siebzig Prozent zugeschlagen habe. Ein
Arzneimittelprodukt, das ab Fabrik 4.000 oder 5.000 Euro koste, könne
ein Großhändler gar nicht auf Lager legen, da er bei solchen
Produkten nicht einmal die Finanzierungskosten abgedeckt bekommt:
„Das kann doch nicht im Sinne der Versorgung unserer Bevölkerung mit
Arzneimitteln sein und vor allem ist das keine Wertschätzung für das
äußerst sichere und effiziente Vertriebssystem, das wir in Österreich
noch haben!“