Wien (OTS) – „Die FPÖ hat sich zu diesem Dringlichen Antrag
veranlasst gesehen,
weil die Bundesregierung unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit
und parlamentarischer Kontrolle dabei ist, weitgehende
völkerrechtliche Verpflichtungen in Form der Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften für Österreich und seine
Bevölkerung einzugehen“, erklärte der freiheitliche
Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen
Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak in seiner Rede zur
Begründung des Dringlichen Antrags „Nie wieder Coronaregime: Nein zu
den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO“
und forderte die Bundesregierung dazu auf, innerhalb der
Einspruchsfrist bis 19. Juli 2025 ein Veto dagegen einzulegen.
In ihrer aktuell vorliegenden und 2005 beschlossenen Form würden
die Internationalen Gesundheitsvorschriften das zentrale
völkerrechtlich bindende Instrument zur Bekämpfung internationaler
Gesundheitskrisen darstellen und würden dabei den Zweck verfolgen,
die grenzüberschreitende Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
„Das ist gut, das tragen wir Freiheitliche auch mit. Aber diese
Änderungen gehen nun weit über diesen Zweck hinaus, sie führen zu
Kompetenzerweiterungen der WHO und vor allem von deren
Generaldirektor, die für uns vollkommen inakzeptabel sind“, führte
Kaniak aus. Offensichtlicher Anlassfall für diese Änderungen sei die
Corona-Pandemie gewesen, obwohl es 2022 sogar einen Prüfungsausschuss
innerhalb der WHO gegeben habe, der das Vorgehen während der Pandemie
untersucht hat und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es eigentlich
gar keinen Änderungsbedarf gebe: „Dennoch wurde 2022 ein
Änderungsprozess eingeleitet und erste Änderungen wurden sogar
vorgenommen: Man hat die Einspruchsfrist gegen Änderungen von 18 auf
zehn Monate verkürzt, genauso die Frist vom Beschluss bis zum
Inkrafttreten von bisher zwei Jahren auf nur noch eines.“
Es stelle sich die Frage, warum diese Fristen verkürzt worden
seien und wieso man sich für den Änderungsprozess nicht entsprechend
Zeit gelassen habe, immerhin sei der letzten Änderung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 ein
Vorbereitungszeitraum von zehn Jahren vorausgegangen. „Jetzt hat das
Ganze innerhalb von nur zwei Jahren unter massivem Druck und hinter
verschlossenen Türen stattgefunden, bevor man im Vorjahr auf der
Weltgesundheitsversammlung einen Kompromiss beschlossen hat, der gar
nicht beschlossen werden hätte dürfen“, ging Kaniak auf den Umstand
ein, dass der ausformulierte Entwurf vier Monate vor der Abstimmung
den WHO-Mitgliedsstaaten zur Begutachtung vorgelegt werden hätte
müssen, was aber nicht passiert sei. Um den Gründen für diesen
schnellen Beschluss näher zu kommen, müsse man einen Blick auf die
Finanzierungsstrukturen der WHO werfen. „16 Prozent entstammen den
Pflichtbeiträgen der Mitgliedsstaaten, 77 Prozent aber machen
freiwillige Spenden aus – und diese haben eine Besonderheit: 71
Prozent davon sind nämlich zweckgebundene Spenden. Das heißt, der
Spender bestimmt im Vorfeld, was mit dem Geld passiert. Das ist ein
Skandal, wenn eine internationale Organisation zu einem Auftragswerk
ihrer Sponsoren wird und nicht die Interessen ihrer Mitgliedsstaaten
vertritt! Nach dem WHO-Austritt der USA, des bisher größten
staatlichen Beitragszahlers, wird dieser Skandal noch dramatischer
und andere, etwa die ‚Bill & Melinda Gates-Stiftung‘, werden noch
mehr Einfluss bekommen!“, warnte Kaniak.
Hinzu komme, dass mit den Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften einer einzelnen Person – dem WHO-
Generaldirektor – eine unglaubliche Machtfülle übertragen werde, für
die es keinerlei Kontrollgremien oder Gerichte gebe, die man bei
Missbrauchsfällen oder allfälligen Fehlentscheidungen anrufen könne,
sondern lediglich beratende Gremien, deren Besetzung wohl nicht ohne
Einfluss des Generaldirektors geschehen werde. „Der Generaldirektor
selbst hat auch die Letztentscheidung darüber, ob eine pandemische
Notlage vorliegt oder nicht. Und dabei ist es besonders
problematisch, dass die Definition dieser pandemischen Notlage neu
geschaffen wird und nicht mehr nur medizinische oder epidemiologische
Kriterien aufweist, sondern bereits eintreten kann, wenn bloß die
Gefahr einer Verbreitung besteht. Das heißt, auf Basis einer
hypothetischen, nicht feststellbaren Gefahr kann der WHO-
Generaldirektor zukünftig weltweit einen Ausnahmezustand ausrufen!“,
schilderte Kaniak und skizzierte auch die Folgen für jeden Einzelnen
in so einem Fall: „Die Bundesregierung wird dann angehalten,
Maßnahmen gegenüber Personen zu treffen, die nicht, wie im alten
Epidemiegesetz noch vorgesehen, ‚erkrankt‘, sondern ‚betroffen‘ sind.
Das können Infizierte oder auch solche Menschen sein, bei denen zum
Beispiel mittels PCR Viren nachgewiesen wurden, und gegen die dann
Maßnahmen wie Absonderung, direkte medizinische Behandlungen und
natürlich Kontaktverfolgung verhängt werden können!“
Neben den „Betroffenen“ gebe es mit den „verdächtigen Personen“
nun eine zweite Gruppe, die beobachtet und deren Kontakte verfolgt
werden sollen: „Das kennen wir noch aus Corona, das sind zum Beispiel
alle, die denunziert wurden. Diese Menschen sollen nicht nur
beobachtet werden, sondern dürfen dann auch etwa in Quarantäne
gesteckt werden. Die Kontaktverfolgung kann dann so weit gehen, dass
jeder jemanden kennt, der eine Verdachtsperson ist, bis es die ganze
Bevölkerung betrifft. Dieses Regulativ ist daher so schwammig
formuliert, dass es Missbrauch Tür und Tor öffnet!“ Die ganze
Bevölkerung könne dann auch medizinischen Maßnahmen, etwa
Laboruntersuchungen, unterzogen und verpflichtet werden, medizinische
Nachweise zu erbringen, warnte der FPÖ-Gesundheitssprecher vor „einer
Rückkehr der Corona-Impfpflicht öffentlich und völkerrechtlich
bindend“.
Doch nicht nur das Impfpflichtgesetz, sondern auch der „Grüne
Pass“ sei ein besonderer „Aufreger“ in der Corona-Zeit gewesen. Die
neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften würden derartigen
Nachweisen ein ganzes Kapitel widmen: „Dieser ‚Grüne Pass‘ wird mit
den neuen Vorschriften kommen, denn für die Reiseeinschränkungen oder
ein schnelles Abrufen von Impf- oder Teststatus soll es eine
internationale Vereinheitlichung geben!“ Dabei dürfe nicht vergessen
werden, dass die pandemische Notlage bereits beim Verdacht,
vorbeugend, in Kraft treten könne. Doch während einerseits
Reisebeschränkungen für die eigene Bevölkerung im Pandemiefall
verhängt werden können, sollen leichtere Reisebestimmungen für
bestimmte Personengruppen eingeführt werden. „Nicht nur für
Gesundheitspersonal, wo es verständlich ist, sondern auch für
Personen in einer lebensbedrohlichen oder humanitären Notlage – und
das bedeutet nichts anderes, als dass illegale Einwanderer quer durch
Europa reisen könnten, während die eigene Bevölkerung zu Hause
abgesondert ist!“, brachte es Kaniak auf den Punkt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Freiheitlichen ist die
Zentralisierung bei der Beschaffung medizinischer Güter, mit der man
während Corona keine guten Erfahrungen gemacht habe, und die dazu
führen könne, dass die österreichischen Steuerzahler für andere
Länder zahlen müssen. Auch jenen, die Kritik an der freiheitlichen
Ablehnung der geänderten Gesundheitsvorschriften üben und deren
vermeintliche Freiwilligkeit behaupten würden, hielt Kaniak entgegen:
„Wieso ist es dann erklärtes Ziel, die Durchsetzung dieser
Vorschriften in den Mitgliedsländern zu stärken? Warum schafft man
einen eigenen Ausschuss für deren Umsetzung und wieso müssen die
Staaten nationale Koordinierungsstellen einrichten, die laufendes
Reporting darüber an die WHO machen sollen? Und warum werden Staaten,
die sich bei einer Annahme nicht an die Umsetzung halten, zuerst mit
sanftem Druck, aber dann bis hin zu Schiedsverfahren sanktioniert?“
Abschließend appellierte NAbg. Mag. Gerhard Kaniak an die
Bundesregierung, der freiheitlichen Forderung nach einem Veto gegen
diese Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften zu folgen:
„Wir Freiheitliche sind grundsätzlich nicht gegen internationale
Kooperation zur Bekämpfung von Gesundheitskrisen, aber das hier geht
zu weit und stellt eine unverhältnismäßige Ausweitung der WHO-
Kompetenzen dar. Jetzt ist die letzte Chance für die Regierung, ein
Veto einzulegen – als ‚Feigenblatt‘ kann sie den Formalfehler bei
deren Beschluss benutzen. Jedenfalls werden wir Freiheitliche uns
weiter dafür einsetzen, dass diese Regelungen nicht in unser
nationales Recht kommen!“