Wien (OTS) – Am Beginn seiner Rede stellte der FPÖ-Sprecher für den
öffentlichen
Dienst, NAbg. Werner Herbert, in seinem Debattenbeitrag zum
Zulagenpaket der schwarz-rot-pinken Regierung im Nationalrat klar,
dass die FPÖ als einzige Partei im Dezember gegen die horrende
Zulagenerhöhung für dienstfreigestellte Personalvertreter gestimmt
habe. „Die Verliererkoalition hat das Paket aufgeschnürt und mit
dieser Dienstrechtsnovelle eine massive Verschlechterung beim
Gehaltsabschluss für die kommenden Jahre für die Bediensteten
herbeigeführt und die Grünen haben dem zugestimmt“, so Herbert.
„Wenn diese Dienstrechtsnovelle nun aufgeschnürt wird, dann
müssen wir im öffentlichen Dienst auch über einen fairen und
gerechten Lohnabschluss reden. Es kann nämlich nicht sein, dass wir
eine Debatte führen, in der man sich um rund 200 Personalvertreter im
öffentlichen Dienst sorgt, die zu viele Zulagen bekommen, während die
anderen 250.000 öffentlich Bediensteten einfach links liegen gelassen
werden. Eine solche Vorgehensweise ist bezeichnend für die Grünen,
denn sie suchen sich eine bestimmte Thematik heraus, bei der sie
glauben, öffentlich punkten zu können, übersehen aber gleichzeitig
das große Ganze. Und das große Ganze sind nicht nur die
Personalvertreter, sondern die vielen Bediensteten im öffentlichen
Dienst – bei der Polizei, beim Bundesheer, in der Lehrerschaft, im
Bildungsbereich, in der Krankenversorgung und auch in der
Verwaltung“, betonte Herbert.
Im weiteren Verlauf seiner Rede brachte der FPÖ-Sprecher für den
öffentlichen Dienst einen Antrag im Nationalrat ein, mit dem die
schwarz-rot-pinke Regierung aufgefordert wird, die Gehaltserhöhung
für die öffentlich Bediensteten neu festzusetzen. Ziel ist es, für
alle Bediensteten die Erhaltung ihrer Kaufkraft in Form einer
angemessenen Inflationsabgeltung sicherzustellen und gleichzeitig die
Ersatzzulage für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre und
Personalvertreter derart zu begrenzen, dass es zu keiner
überschießenden Erhöhung im Vergleich zu den zuvor bezogenen
Pauschalen sowie zu keinen Nachzahlungen von Differenzbeträgen kommt.
„Im vergangenen Dezember wurde der bereits beschlossene
Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten wieder aufgeschnürt.
In der Folge wurde von allen im Parlament vertretenen Parteien – mit
Ausnahme der FPÖ und unter Zustimmung der Gewerkschaft öffentlicher
Dienst – nicht nur eine Halbierung der für 2026 zugesagten
Gehaltserhöhung beschlossen, nämlich eine Erhöhung um 3,3 Prozent
erst mit 1. Juli 2026 statt bereits mit 1. Jänner 2026, sondern auch
für die Jahre 2027 und 2028 lediglich eine Minimalerhöhung von
jeweils einem Prozent. Das ist in der derzeitigen Wirtschaftslage
eine Verhöhnung“, kritisierte Herbert.
„Gleichzeitig wurde damals mit dieser Dienstrechtsnovelle auch
die Regelung getroffen, dass anstelle aller übrigen
Zulagenvergütungen im öffentlichen Dienst für dienstfreigestellte
Personalvertreter eine einheitliche Dienstzulage geschaffen wurde“,
führte Herbert weiter aus und kritisierte die Ausgestaltung dieser
Novelle: „Dabei wurden drei Säulen propagiert, nämlich die Planstelle
als Ausgangspunkt, eine etwaige Funktion, die der jeweilige
freigestellte Personalvertreter innehat, sowie das Dienstalter. Das
ergibt in Summe zwar eine rechnerische Möglichkeit, in der Praxis
wird diese jedoch kaum jemand erreichen, da nur wenige Personen –
etwa Universitätsrektoren oder Gruppenleiter in Ministerien –
tatsächlich in diesen Bereich fallen.“