FPÖ – Hammerl/Kassegger: „Auch österreichische E-Wirtschaft für sofortige und nachhaltige Entlastungen bei Strom- und Gaskosten“

Wien (OTS) – Der stellvertretende freiheitliche Energiesprecher NAbg.
Paul Hammerl
und FPÖ-Industriesprecher NAbg. Axel Kassegger begrüßten die heutige
klare Positionierung des Präsidenten der Österreichischen
Elektrizitätswirtschaft Dr. Michael Strugl zur Senkung der
Energiesteuern und Abgaben. „Unsere Forderungen nach sofortigen und
nachhaltigen Entlastungen bei Strom- und Gaskosten erfahren nun auch
prominente Unterstützung von der Spitze der österreichischen
Energiewirtschaft. Michael Strugl hat mit seiner klaren Aussage
‚Runter mit den Steuern auf Energie‘ den Nagel auf den Kopf
getroffen. Jetzt ist die schwarz-rot-pinke Regierung gefordert,
endlich zu handeln und die Menschen zu entlasten“, so Kassegger und
Hammerl.

Bereits seit Monaten versuchen die beiden FPÖ-Abgeordneten mit
mehreren eingebrachten Anträgen im Nationalrat, mit denen sie unter
anderem eine drastische Senkung der Umsatzsteuer auf Strom und Gas
sowie der damit verbundenen Gebühren und Abgaben gefordert haben, die
Bundesregierung zum Handeln zu bewegen. Auch eine Verlängerung der
während der Energiekrise eingeführten reduzierten Elektrizitäts- und
Erdgasabgaben, des Netzkostenzuschusses für einkommensschwache
Haushalte sowie die Abschaffung der CO2-Abgabe zählen zu ihren
zentralen Forderungen.

„Die Höhe der Elektrizitätsabgabe stieg mit Jahreswechsel wieder
von 0,1 Cent/kWh auf 1,5 Cent/kWh. Dies führt bei einem Haushalt mit
bspw. 3.500 kWh zu einer Mehrbelastung von rund 59 Euro jährlich.
Ebenso beträgt die Höhe der Erdgasabgabe nun wieder 6,6 Cent/m³ nach
1,196 Cent/m³ bis 31.12.2024. Dies führt bei einem Haushaltsverbrauch
von durchschnittlich 1.800 m³ Gas zu einer jährlichen Zusatzbelastung
von rund 116 Euro. Weiters wurde mit 2025 der Entfall der
Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages
aufgehoben, was zu einer weiteren Zusatzbelastung von rund 49 Euro
für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh
Jahresverbrauch an Strom führt. Allein aufgrund der Nichtverlängerung
der dargestellten Entlastungen kommt es für einen durchschnittlichen
Haushalt zu einer Mehrbelastung von rund 224 Euro. Da sind die
zusätzlichen Kosten infolge der mit Jahreswechsel gestiegenen
Netzkosten sowie der Wegfall der Strompreisbremse noch gar nicht
eingerechnet. Darüber hinaus führt die ebenso nicht beschlossene
Verlängerung des Netzkostenzuschusses für einkommensschwache
Haushalte für das Jahr 2025 zu enormen zusätzlichen Belastungen. Von
Anfang 2023 bis Ende 2024 wurden den Betroffenen bis zu 75 Prozent
der Netzkosten mit einer Grenze von bis zu 200 Euro pro Jahr
erlassen“, erklärte Hammerl.

„Die Elektrizitätsabgabe in Österreich ist um 1.500 Prozent
höher, als es die EU-Mindestabgabenhöhe vorsieht. Bei der
Erdgasabgabe sind es immerhin 552 Prozent mehr. Auch die Europäische
Kommission ist sich des Grundbedürfnisses nach leistbarer
Energiebewusst und weist in ihrem ‚Aktionsplan für erschwingliche
Energie‘ auf die unionsrechtliche Möglichkeit der Steuersenkung hin.
Hierbei wird festgehalten, dass gemäß der
Energiebesteuerungsrichtlinie, die für Unternehmen vorgesehene
Mindestverbrauchsteuersätze auf 0,5 EUR/MWh gesenkt werden kann.
Ebenfalls kann gemäß der MwSt-Richtlinie des Rates und ihrer
Änderungsrichtlinie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von mindestens
fünf Prozent angewandt werden. Im Einklang mit der
Energiebesteuerungsrichtlinie ist eine Senkung der Steuern auf
Energie auf null Prozent zulässig, die von Haushalten und
energieintensiven Industrien verbraucht wird. Aktuell werden die
Kosten für Energie, die Netzkosten und die zahlreichen Abgaben, wie
Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, CO2-Abgabe, Erneuerbaren-
Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages zusätzlich noch
mit 20 Prozent USt besteuert“, ergänzte Kassegger.

„Die Steuern und Abgaben belasten alle Haushalte gleichermaßen –
unabhängig vom Einkommen – und wirken somit regressiv. Gerade im
aktuellen wirtschaftlichen Umfeld mit hoher Inflation, stagnierenden
Reallöhnen und steigenden Wohnkosten ist eine steuerliche Entlastung
im Bereich der Energieversorgung dringend geboten. Die dramatische
Preisentwicklung im Energiesektor belastet vor allem Haushalte mit
niedrigen und mittleren Einkommen massiv. Es ist höchste Zeit für
eine effektive Entlastung der Bevölkerung und des
Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Bundesregierung muss endlich
ihrer Verantwortung gerecht werden und rasch entsprechende Maßnahmen
setzen. Auch Michael Strugls Forderung beweist die dringliche
Notwendigkeit. Ein Zögern wäre in der aktuellen Lage
unverantwortlich“, betonten Hammerl und Kassegger.