Wien (OTS) – Ermittlungen wegen „Nötigung und Amtsmissbrauch“ warf
FPÖ-
Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker dem ÖVP-Verfassungssprecher
Gerstl in einem YouTube-Video vor. Hintergrund war und ist das gegen
Gerstl eingeleitete Ermittlungsverfahren rund um einen ÖVP-internen
Streit im Vorfeld der Wien-Wahl 2024. So soll Gerstl als Mitglied der
Wahlbehörde Daten von abtrünnigen ÖVPlern im Wiener Bezirk Penzing
besorgt haben. Im Anschluss soll von Gerstl und anderen ÖVPlern auf
diese Abtrünnigen Druck ausgeübt worden sein. Die Folge: Die
Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen § 310 StGB („Verletzung einer
Pflicht zur Geheimhaltung“) gegen Gerstl. Dafür wurde am 12. Dezember
2025 auch die Immunität des ÖVP-Verfassungssprechers aufgehoben.
„Gegen das heutige erstinstanzliche Urteil im Medienprozess
werden wir jedenfalls Rechtsmittel anmelden. Und Faktum ist auch: Es
wird gegen Gerstl ermittelt – zwar nicht nicht wegen Nötigung und
Amtsmissbrauch, sondern wegen Geheimnisverrats. Das macht die
Angelegenheit nicht besser. Faktum ist auch, dass im
Parallelverfahren vor dem Handelsgericht Wien in dieser Causa eine
von Gerstl angestrebte ‚Einstweilige Verfügung‘ abgewiesen wurde.“
Insgesamt sei die Klage von Gerstl ein Anzeichen dafür, dass er –
so wie auch Neos-Chefin Meinl-Reisinger – ein politisches „Glaskinn“
sei. Erschwerend komme bei Gerstl noch hinzu, dass – obwohl wegen des
Geheimnisverrats im Zusammenhang mit Daten rund um eine Wahl
ermittelt wird – Gerstl bis heute Mitglied der Bundeswahlbehörde ist.
Als solches wurde er von der ÖVP nominiert. Hafenecker: „Das geht
sich nicht aus. Wer verdächtigt wird, Geheimnisse rund um
demokratische Wahlen verraten zu haben, der kann nicht weiter in
dieser Behörde sitzen, als sei nichts geschehen. Wenn die ÖVP nur
einen Funken an staatspolitischer Verantwortung verspürt, dann muss
sie den Kollegen Gerstl aus diesem Gremium abberufen.“