Sankt Pölten/Traismauer (OTS) – Per 11. Februar 2026 war von FPÖ
Traismauer Stadtrat Wolfgang
Freißmuth ein Initiativantrag mit dem Ziel einer Volksbefragung zur
weiteren Umwidmung für Windkraftanlagen in Traismauer (St. Pölten-
Land) eingebracht worden. Die Fragestellung: „Soll der Gemeinderat
der Stadtgemeinde Traismauer Umwidmungen auf Grünland-
Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer, in
der Zone MO05 (gemäß sektoralem Raumordnungsprogramm über
Windkraftnutzung in NÖ) beschließen?“
„Der Antrag wurde von mehr als 10 Prozent der Wahlberechtigten
unterstützt und damit über der gesetzlichen Mindestschwelle
eingebracht“, erklärt Stadtrat Freißmuth. Aber: Trotz Einbringung am
11. Februar erfolgte bis heute weder ein Bescheid über das
Unterbleiben der Behandlung noch eine Behandlung im zuständigen
Organ.
Dabei regelt die NÖ Gemeindeordnung für Initiativanträge
glasklar: Liegt ein gesetzlicher Grund gegen die Behandlung vor, hat
der Bürgermeister dies mit Bescheid auszusprechen. Liegt kein solcher
Grund vor, ist der Initiativantrag zu behandeln und – sofern der
Gemeinderat zuständig ist – in die Tagesordnung der nächstmöglichen
Sitzung aufzunehmen. Darüber hinaus sieht auch das Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) als allgemeinen Verfahrensgrundsatz
vor, dass Verwaltungsverfahren ohne unnötigen Aufschub zu führen und
Anträge zeitgerecht zu erledigen sind.
Die FPÖ sieht darin eine unzulässige Verschleppung eines
gesetzlich vorgesehenen Instruments der direkten Mitwirkung der
Bürger. Daher wurde am 22. Juni 2026 eine Aufsichtsbeschwerde bei der
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht.
GVV Landesobmann LAbg. Dieter Dorner dazu trocken: „Es ist wieder
einmal typisch: Ein roter Ortskaiser verhindert direkte Demokratie.“