Traismauer (OTS) – Die FPÖ Traismauer sowie sämtliche Mandatare der
Opposition haben am
Mittwoch (9. Juli) die Gemeinderatssitzung geschlossen verlassen und
damit eine Beschlussfassung über den geplanten Gestattungsvertrag
zwischen Gemeinde und der Windkraftindustrie verhindert. Hintergrund
ist ein bereits am 11. Februar 2026 eingebrachter Initiativantrag
gemäß der NÖ Gemeindeordnung, der von mehr als 15 Prozent der
Wahlberechtigten unterstützt worden war. Ziel des Initiativantrages
ist die Durchführung einer Volksbefragung über die geplanten
Windkraftwidmungen. Aber: Bis heute wurde der Initiativantrag vom
Bürgermeister weder behandelt noch darüber entschieden.
Die FPÖ kritisiert, dass stattdessen versucht werde, durch den
Abschluss eines Gestattungsvertrages Fakten zu schaffen, bevor die
Bürger überhaupt Gelegenheit erhalten, ihren Willen im Rahmen einer
Volksbefragung zu äußern. FPÖ Traismauer Stadtrat und
Zustellungsbevollmächtigter des Initiativantrages, Wolfgang
Freißmuth, erklärt: „Es geht hier nicht um ein Ja oder Nein zur
Windkraft. Es geht um die Einhaltung der Spielregeln unserer
Demokratie. Zuerst müssen die Bürger gehört werden – erst danach darf
entschieden werden.“
Die vom Bürgermeister ins Treffen geführten rechtlichen Bedenken
können die Freiheitlichen nicht nachvollziehen. „Die Behauptung, es
gebe einen Zuständigkeitskonflikt zwischen Land und Gemeinde, ist aus
unserer Sicht nicht haltbar. Über die Flächenwidmung entscheidet
letztlich ausschließlich die Gemeinde. Gerade deshalb muss der
Bürgermeister den Initiativantrag endlich entsprechend der NÖ
Gemeindeordnung behandeln, anstatt ihn seit Monaten liegen zu
lassen“, so Freißmuth weiter.
Mitbestimmungsrecht der Bürger ausgehöhlt
Unterstützung erhält die FPÖ Traismauer vom Landesobmann des
Freiheitlichen und Unabhängigen Gemeindevertreterverbandes
Niederösterreich, LAbg. Dieter Dorner: „Direkte Demokratie darf nicht
nur dann gelten, wenn das Ergebnis politisch erwünscht ist. Wenn mehr
als 15 Prozent der Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen und
dieser Antrag über Monate hinweg nicht behandelt wird, dann wird ein
gesetzlich vorgesehenes Mitbestimmungsrecht der Bürger ausgehöhlt.
Eine monatelange grundlose und vorsätzliche Verschleppung eines
Initiativantrages ist jedenfalls kein Zeichen eines lebendigen
Demokratieverständnisses.“
Die FPÖ kündigt an, die Untätigkeit des Bürgermeisters nicht
hinzunehmen. Gegen die monatelange Nichtbehandlung des
Initiativantrages wurde bereits Aufsichtsbeschwerde bei der
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eingebracht. Weitere rechtliche
Schritte werden geprüft.
Für die Freiheitlichen steht fest: Demokratie endet nicht am
Wahltag. Wenn die NÖ Gemeindeordnung den Bürgern das Recht einräumt,
eine Volksbefragung zu verlangen, dann ist dieses Recht auch zu
respektieren.