Wien (OTS) – In der heutigen Nationalratssitzung kritisierte der
FPÖ-NAbg. Dipl.-
Ing. Gerhard Deimek die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW
in der Nacht als massives Sicherheitsrisiko. Die Freiheitlichen
brachten dazu einen Antrag zur Normalisierung der Geschwindigkeit
ein, um die Verkehrssicherheit auf hochrangigen Straßen zu erhöhen.
„Diese alte, derzeit geltende Regelung ist aus einer anderen
Zeit. Sie war damals gut gemeint, sie ist heute alles andere als gut,
sie ist nicht einmal mehr schlecht, sie ist grottenschlecht“,
erklärte Deimek. Auf dem modernen Straßennetz sei diese Regel immer
öfter „kein Sicherheitsgewinn, sondern ein heftiges
Sicherheitsrisiko“. Das eigentliche Problem sei nicht die absolute
Geschwindigkeit der LKW, sondern die Differenz zu anderen Fahrzeugen:
„Ein schwerer LKW ist in der Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auf 60
km/h gedrosselt, gleichzeitig sind andere Fahrzeuge mit der üblichen
Geschwindigkeit, das heißt 100 oder 130 km/h, auf den Autobahnen oder
Schnellstraßen unterwegs – und genau daraus entsteht die Situation,
die bei Dunkelheit sehr gefährlich ist.“
Die Konsequenzen dieser „Tempolücke“ seien dramatisch, so Deimek
weiter: „Die LKWs werden spät erkannt, es wird abrupt abgebremst, es
wird hektisch ausgeschert und es wird möglichst knapp überholt.“ Es
gehe der FPÖ daher nicht um eine „Radikallösung“, sondern um eine
dringend notwendige Anpassung an die Realität. „Wir wollen keine
Rasereien, wir wollen auch keine schrankenlosen Freigaben, sondern
eine Normalisierung. Das ist der Punkt, um den es uns geht. Es geht
um die Verringerung der gefährlichen Differenzgeschwindigkeiten“,
betonte der FPÖ-Abgeordnete.
Dem oft vorgebrachten Argument des Lärmschutzes entgegnete
Deimek, dass Sicherheit und Anrainerschutz kein Widerspruch sein
dürften, vor allem angesichts moderner Technologien. „Es geht nicht
um alte, starre Regeln, es geht um Sicherheit und eine
realitätsgerechte Ordnung“, forderte Deimek und ersuchte die anderen
Parteien abschließend um Zustimmung zum freiheitlichen Antrag.