Finanzpolizei kontrolliert Almhütten in Tirol und Vorarlberg

Wien (OTS) – Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktaktion nahm die
Finanzpolizei im
Amt für Betrugsbekämpfung im September 2025 die Almhüttenbetriebe in
Tirol und Vorarlberg unter die Lupe. Im Fokus der Kontrollen standen
insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung von Dienstnehmern zur
Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
sowie steuerliche Pflichten. In insgesamt 32 Betrieben wurden 128
Beschäftigte kontrolliert.

Die Höhe der zu erwartenden Strafen beläuft sich insgesamt auf
rund 100.000 Euro. In 41 Fällen wurden Übertretungen festgestellt,
die nun bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt
werden. Besonders gravierend war die hohe Zahl an nicht korrekt zur
Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In
25 Fällen entsprach die Meldung nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Damit war rund jeder fünfte kontrollierte Dienstnehmer nicht
ordnungsgemäß registriert. Zusätzlich fehlten in 14 Betrieben die
gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. Nahezu jedes
zweite Unternehmen konnte hier keine korrekten Nachweise vorlegen.

Neben diesen Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche
Bestimmungen wurden auch jeweils eine Anzeige nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie wegen unbefugter Gewerbeausübung
erstattet. Auch aus steuerlicher Sicht wurden Missstände
festgestellt: Drei Almhütten stellten keine Belege aus. In einem Fall
war überhaupt keine Registrierkasse vorhanden, hier folgt eine
entsprechende Mitteilung an das Finanzamt zur weiteren Prüfung.

Zudem erregte ein hochpreisiger Pkw eines Hüttenwirtes mit
ausländischem Kennzeichen die Aufmerksamkeit der Finanzpolizei. Die
Folge: Vorschreibungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) und zur
Kraftfahrzeugsteuer.

„Null Toleranz bei Betrugsbekämpfung gilt überall, in der Stadt
und am Land, am Berg und im Tal“, sagt Finanzminister Markus
Marterbauer. „Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der
Gerechtigkeit und im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler.“