FinanzOnline: Zahl der Arbeitnehmerveranlagung erreicht Höhepunkt

Wien (OTS) – Bis Ende Februar mussten Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber den
Jahreslohn für das vergangene Jahr einreichen. Damit beginnt mit
Anfang März auch die Phase, in der die meisten
Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben werden. Rund 1,2 Millionen
Veranlagungen wurden in den vergangenen Jahren jeweils im März
durchgeführt. Mit der 2-Faktor Authentifizierung, die seit Oktober
letzten Jahres bei FinanzOnline gilt, ist der Zugang noch sicherer.
Um auch Menschen, die sich im digitalen Umgang weniger versiert
fühlen, eine einfache Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung zu
bieten, gibt es seit Jänner 2026 die unentgeltliche Vertretung bei
FinanzOnline, bei der sich Menschen von volljährigen
Vertrauenspersonen vertreten lassen können.

Die Nutzung der sicheren Zugangs- und Servicefunktionen in
FinanzOnline entwickelt sich dynamisch: Seit 1. Oktober 2025 haben
sich 1.778.795 Nutzerinnen und Nutzer mindestens einmal mit ID
Austria bei FinanzOnline eingeloggt. 868.241 Nutzerinnen und Nutzer
haben die FinanzOnline-2FA (Authenticator-App-Variante) aktiviert.
Bei der unentgeltlichen Vertretung sind knapp 12.000 Anträge
eingelangt, es bestehen aktuell rund 7.300 vertretene Personen.

„Die Monate März und April sind erfahrungsgemäß die Monate mit
der höchsten Zahl an Arbeitnehmerveranlagungen. Mehr als 80 Prozent
davon werden, digital über FinanzOnline abgewickelt. Um auch
Menschen, die sich bei der digitalen Nutzung lieber Unterstützung
haben möchte, wurde die unentgeltliche Vertretung ins Leben gerufen“,
sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl ergänzt: „In
Österreich wird die Arbeitnehmerveranlagung mittlerweile überwiegend
digital durchgeführt. Unser Ziel muss es dabei sein, die Services des
Finanzministeriums so unkompliziert, praxistauglich und
niederschwellig wie möglich zu gestalten. Seit Jänner 2026
ermöglichen wir daher, dass auch jene, die sich im digitalen Raum
weniger sicher fühlen, ihre Anliegen einfach, verlässlich und durch
eine vertraute Person unentgeltlich erledigen lassen können. Die
aktuellen Nutzungszahlen zeigen eindrucksvoll, dass die
Österreicherinnen und Österreicher dieses Angebot annehmen und
schätzen.“

Die aktuellen Zahlen zeigen die breite Nutzung des Zugangs über
ID Austria , die in FinanzOnline als Standard-Zugang dient und die
Anforderungen an die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) automatisch
erfüllt.

Für Nutzerinnen und Nutzer ohne ID Austria steht die 2FA direkt
in FinanzOnline über eine Authenticator-App mit TOTP-Standard zur
Verfügung. Die Einrichtung ist auf Smartphone, Tablet oder PC/Laptop
möglich.

Auch die unentgeltliche Vertretung wird bereits stark genutzt:
Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in
FinanzOnline durch eine volljährige Vertrauensperson erledigen
lassen. Das Angebot ist ausdrücklich nur unentgeltlich vorgesehen und
richtet sich an Personen, die FinanzOnline nicht selbst nutzen können
oder möchten.

Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine
Vollmacht ausgestaltet. Das bedeutet: Die Vertrauensperson kann alle
Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person in FinanzOnline
zur Verfügung stehen, inklusive geldrelevanter Funktionen.
Voraussetzung ist daher ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis.
Die Vertretung ist nachvollziehbar, widerrufbar und kann befristet
werden.

Die Einrichtung erfolgt über das amtliche Formular „FONUV1
Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ . Das unterschriebene
Formular wird von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen;
wirksam wird die Vertretung nach Genehmigung durch das Finanzamt. Die
vertretene Person wird darüber per Brief informiert.

Warum gibt es die unentgeltliche Vertretung?
Sie unterstützt Menschen, die ihre Anliegen in FinanzOnline nicht
selbst erledigen können oder sich bei der Nutzung von digitalen
Services unsicher fühlen. Die unentgeltliche Vertretung in
FinanzOnline erleichtert den digitalen Alltag und bietet gleichzeitig
ein hohes Maß an Sicherheit.

Kann man die Vertretung postalisch einreichen?
Nein. Die Einrichtung ist ausschließlich in FinanzOnline möglich:
Upload durch die Vertrauensperson in der vorgesehenen Funktion
„Vertretungsbeziehung verwalten“.

Kann man die Vertretung einschränken (z.B. nur
Arbeitnehmerveranlagung)?
Nein. Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine
Vollmacht ausgestaltet und gilt für alle Funktionen, die dem/der
Vertretenen zur Verfügung stehen.

Warum kann das Finanzamt einen Vertreter/eine Vertreterin
ablehnen?
Wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. fehlende
Volljährigkeit, mehr als vier Vertretungen) oder Anhaltspunkte für
eine entgeltliche Tätigkeit bestehen.

Ab wann gilt die Vollmacht – und wer wird informiert?
Ab Genehmigung durch das Finanzamt. Die vertretene Person wird per
Brief informiert; die Vertrauensperson erkennt die Genehmigung daran,
dass sie nach dem Login die vertretene Person auswählen kann. Bei
Ablehnung erhält die Vertrauensperson einen Bescheid.

Wie kann die vertretene Person die Vollmacht beenden?

Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod der vertretenen
Person.

Die vertretene Person kann bereits bei Einräumung der Vollmacht
ein Datum angeben, zu dem die Vollmacht enden soll. In diesem Fall
erlischt die Vollmacht mit diesem Datum automatisch.

Außerdem hat die vertretene Person jederzeit die Möglichkeit,
eine eingeräumte Vollmacht zu widerrufen. Der Widerruf kann entweder
über FinanzOnline als „Sonstiges Anbringen“ oder formfrei postalisch
an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien) übermittelt
werden.