Finanzausschuss gibt grünes Licht für die Umsetzung von EU-Vorgaben für Finanzmärkte

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses standen heute
drei
Regierungsvorlagen, die die Umsetzung von EU-Regularien für die
Finanzmärkte betreffen. Mit den geplanten Änderungen im Börse- und
Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Transparenz an den
Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse der
zuständigen Behörden gestärkt werden. Ein weiterer Gesetzesvorschlag
soll dazu dienen, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und
widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu
unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren. Beide
Regierungsvorlagen wurden im Ausschuss einstimmig angenommen.

Mit den von den Regierungsparteien mehrheitlich angenommenen
Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-
Investmentfondsgesetz sind zudem durch die Umsetzung EU-rechtlicher
Vorgaben „wichtige und dringende Klarstellungen für die
österreichische Bankenlandschaft“ geplant, heißt es in den
Erläuterungen. So sollen Institute und Kreditinstitutsgruppen dazu
verpflichtet werden, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Erneut von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurde ein Antrag der Grünen,
mit dem diese nach der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding
Reformen einfordern.

Stärkere Transparenz für Wertpapiermärkte sowie neue Befugnisse
für die FMA

Eine vom Finanzminister vorgelegte Änderung des Börse- und
Wertpapieraufsichtsgesetzes zielt darauf ab, die Transparenz an den
Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse zu stärken
( 131 d.B. ). Grundlage dafür bildet eine EU-Richtlinie, die Ergebnis
des Kapitalmarktunion-Aktionsplans ist, mit dem die bestehenden
Bestimmungen zur Transparenz an den Wertpapiermärkten überarbeitet
werden.

Konkret soll mit der Vereinfachung der Ausnahme von der
Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten der bisherige
„double volume cap mechanism“, der die Obergrenze für die
Inanspruchnahme darstellte, durch eine einzelne Schwelle ersetzt
werden. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und
Nachhandelstransparenz soll der Ermessensspielraum der zuständigen
Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen
abgeschafft werden.

Außerdem passt der vorliegende Gesetzesentwurf bereits bestehende
Strafbefugnisse der FMA als zuständige Behörde im Hinblick auf die
neuen bzw. geänderten Verpflichtungen der betroffenen Unternehmen an.
Dies betrifft die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen, die
Genehmigungspflicht in Bezug auf eine spätere Veröffentlichung von
Einzelheiten zu Geschäften, die Verpflichtungen von Marktbetreibern
und Wertpapierfirmen zur Offenlegung von Vor- und Nachhandelsdaten
sowie die Transparenz- und Offenlegungsverpflichtungen von
Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern in Bezug auf
ihre jeweiligen Kursofferte. Zudem soll die FMA die Aussetzung der
Handelspflicht für Derivate durch die Europäische Kommission im Wege
eines Durchführungsrechtsakts beantragen können. Ebenso soll die FMA
eine Strafbefugnis für den Fall erhalten, dass ein Rechtsträger gegen
das Verbot des sogenannten „payment for order flow“ verstößt, ist den
Erläuterungen zu entnehmen.

EU-Clearinglandschaft soll attraktiver und widerstandsfähiger
gemacht werden

Mit einer weiteren vom Finanzminister vorgelegten
Regierungsvorlage sollen EU-Regularien umgesetzt werden, die
ebenfalls Ergebnis des Kapitalmarktunion-Aktionsplans sind ( 132 d.B.
). Damit soll die EU-Clearinglandschaft attraktiver und
widerstandsfähiger gemacht, die strategische Autonomie der EU
unterstützt und die Finanzstabilität gewahrt werden, ist den
Erläuterungen zu entnehmen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
zielen darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken
und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung
und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und
eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden. Dazu sollen die
Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG)
erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das
Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere
Aufsichtsstruktur bzgl. der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung
geschaffen werden.

Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft

Durch die geplanten Änderungen im Sanierungs- und
Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz sollen
„wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische
Bankenlandschaft“ und EU-rechtliche Vorgaben rechtskonform umgesetzt
werden. Die Dringlichkeit ergebe sich aus den Umsetzungsvorgaben der
EU selbst, deren Bedeutung für die Wirtschaft und aus einem
anhängigen Vertragsverletzungsverfahren samt drohenden Strafzahlungen
durch die EU-Kommission, heißt es in den Erläuterungen ( 133 d.B. ).
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Institute und
Kreditinstitutsgruppen verpflichtet werden, eine Mindestanforderung
an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu
erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption, Rekapitalisierung und
Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne dass dabei öffentliche
Mittel eingesetzt werden.

Sowohl Nina Tomaselli (Grüne) als auch Arnold Schiefer (FPÖ)
zeigten sich im Ausschuss skeptisch. Für Schiefer sind die
Informationen über die geplanten Änderungen zu spät übermittelt
worden, um sich ein genaues Bild davon machen zu können. Tomaselli
begrüßte grundsätzlich verschärfte Eigenmittelanforderungen, weshalb
man sich eine Zustimmung im Plenum vorbehalte.

Grüne fordern Konsequenzen aus dem Fall Signa

Nach der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding fordern
die Grünen Reformen. Geht es nach Antragstellerin Nina Tomaselli, so
sollten Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu fünf
Prozent des weltweiten Umsatzes eingeführt werden, ebenso wie eine
Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen. Die Grünen
sprechen sich für eine Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von „kleinen“
GmbHs aus, wenn ein Schwellenwert um mehr als das Fünffache
überschritten wird. Bei Stiftungen treten die Grünen für eine
Offenlegung aller Begünstigten ein. Überdies fordern sie strengere
Steuervorschriften für Luxusimmobilien. Die Bundesregierung wird
mittels Entschließungsantrag außerdem zur Mitwirkung an der
Implementierung eines Europäischen Vermögensregisters auf EU-Ebene
aufgefordert ( 45/A(E) ).

Die „größte Firmenpleite der Zweiten Republik“ habe bisher keine
einzige gesetzliche Maßnahme nach sich gezogen, kritisierte Nina
Tomaselli (Grüne). Und das, obwohl „das System von Benko und Signa“
zu weiten Teilen legal gewesen sei. In ihrem Antrag habe man ein
„Sammelsurium an Maßnahmen“ formuliert, damit die Politik die
Konsequenzen daraus ziehen könne, so die Grünen-Abgeordnete.

Ernst Gödl (ÖVP) verwies auf die dazu im Regierungsprogramm
formulierten Maßnahmen, die etwa ein Betrugsbekämpfungs- und
Steuervermeidungspaket beinhalten würden. Es sei „Einiges im Fluss“,
argumentierte Gödl die Vertagung des Antrags. (Fortsetzung
Finanzausschuss) med