Wien (OTS) – In der groß angelegten Schwerpunktaktion „Hüttenzauber“
des
Finanzamts Österreich kontrollierten die engagierten Bediensteten
Ende Februar 2025 Skihütten an mehr als 20 Einsatzorten in der
Steiermark, in Salzburg und Tirol. Die Finanzpolizei im Amt für
Betrugsbekämpfung wirkte unterstützend bei diesem Einsatz mit. Im
Zuge der Überprüfungen konnten mehr als 30 Verstöße gegen melde- und
sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sowie gegen die
Registrierkassenpflicht festgestellt werden.
„Betrugsbekämpfung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wer betrügt,
schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern“, sagt Finanzminister Markus
Marterbauer.
Vorauswahl der Betriebe mit Datenanalysen
Im Vorfeld der Kontrollen waren nach umfangreichen Datenanalysen
bereits gezielt Gastronomiebetriebe in den Skigebieten für die
Überprüfungen ausgewählt worden. Der Schwerpunkt lag auf der
Überprüfung der Registrierkassen. Vom steirischen Enns- und Murtal
über das Salzburger Innergebirg, die Skigebiete rund um den Wilden
Kaiser sowie in Osttirol über die Axamer Lizum bis zum Innsbrucker
Patscherkofel waren rund 40 Prüferinnen und Prüfer teils auf Skiern
unterwegs, um die Hütten zu erreichen.
An mehreren Einsatztagen wurden insgesamt 53 Betriebe überprüft.
Dabei wurden bisher im Zuge der Aufarbeitung der Kontrollen 32
Verstöße gegen die Registrierkassensicherheitsverordnung und die
Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungsverpflichtung aufgedeckt.
Auch Malversationen bei der technischen Programmierung von Kassen
wurden entdeckt, die nun forensisch ausgewertet werden.
Außerdem wurden mehrere Verstöße nach dem Arbeitsrecht
aufgedeckt. Die Prüferinnen und Prüfer erstatteten 5 Anzeigen nach
dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und eine Anzeige nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz.
Aufgrund der aufgedeckten Verstöße kommt es nun außerdem zu 20
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt Österreich, die voraussichtlich
zu weiteren Anzeigen und Strafen führen werden. Je nach Delikt können
Strafen von mehreren tausend Euro drohen.