FGM/C: BM Holzleitner und StS Königsberger-Ludwig betonen Prävention, Schutz und Versorgung

Wien (OTS) – Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche
Genitalverstümmelung (FGM/C) am 6. Februar bekräftigen
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig verstärkte Maßnahmen gegen diese Form
geschlechtsbezogener Gewalt. FGM/C – die teilweise oder vollständige
Entfernung bzw. Verletzung äußerer weiblicher Genitalien ohne
medizinische Notwendigkeit – gilt als schwere
Menschenrechtsverletzung mit gravierenden körperlichen und
psychischen Langzeitfolgen.

Auch in Österreich leben betroffene und bedrohte Mädchen und
Frauen. Schätzungen zufolge sind 12 bis 18 Prozent jener Mädchen
gefährdet, die aus Ländern stammen, in denen FGM/C praktiziert wird.
Rechtlich ist die Praxis in Österreich als Körperverletzung strafbar
und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden –
auch dann, wenn die Tat im Ausland veranlasst wird.

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
wurden gezielte Maßnahmen gegen FGM/C verankert. Zu den zentralen
Maßnahmen zählen:

– Sensible Screenings bei Schwangeren im Sinne des Opferschutzes
sowie verbesserte Dokumentation im Eltern-Kind-Pass sowie
Untersuchungen des Kindes auf FGM/C

– Verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit, unter anderem durch
einen Schutzbrief nach internationalem Vorbild

– Ausbau und Stärkung der FGM/C-Koordinationsstelle sowie erweiterte
Beratungsangebote

Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner : „Die Praktiken rund um
FGM/C sind eine entsetzliche Form der Gewalt gegen Frauen. Das Ziel
der Bundesregierung ist klar: Wir stärken Selbstbestimmung, schützen
Betroffene und verhindern, dass Mädchen und Frauen dieser Gewalt
ausgesetzt werden. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an
Frauen setzen wir konsequente Schritte, um Prävention, Opferschutz
und Unterstützungsstrukturen weiter zu stärken.“

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte die
gesundheitspolitische Dimension: „Weibliche Genitalverstümmelung ist
eine schwere Menschenrechtsverletzung und aus gesundheitspolitischer
Sicht in keiner Form zu rechtfertigen. Sie schädigt Mädchen und
Frauen nachhaltig. Daher braucht es konsequente Prävention,
Aufklärung und eine verlässliche, medizinische und psychosoziale
Versorgung der Betroffenen – so wie sie in der FGM/C-
Koordinationsstelle gelebt wird!“