Familiennachzug für Asylberechtigte bleibt für weitere sechs Monate ausgesetzt

Wien (PK) – Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
dürfen auch in
den nächsten sechs Monaten nur in wenigen Ausnahmefällen
Familienmitglieder nach Österreich nachholen. Der Hauptausschuss des
Nationalrats hat heute eine von der Regierung vorgelegte
Verordnungsnovelle genehmigt. Demnach wird der Familiennachzug für
weitere sechs Monate gestoppt, um die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit nicht zu
gefährden. Außerdem haben die Abgeordneten in der kurzfristigen
einberufenen Ausschusssitzung grünes Licht für die
Niederlassungsverordnung 2025 und die weitere Einbeziehung von
Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher in die
Krankenversicherung gegeben.

Aussetzung des Familiennachzugs

Die Verlängerung der Verordnung gemäß § 36 Asylgesetz (76/HA)
wurde auch von der FPÖ begrüßt, wiewohl Christian Hafenecker den
vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs als nicht ausreichend
erachtet. Um die Bevölkerung „nachhaltig zu schützen“, brauche es
zusätzlich „schnelle und nachhaltige“ Abschiebungen, machte er
geltend. Hafenecker brachte in diesem Zusammenhang auch das Attentat
am Bondi Beach in Sydney zur Sprache, und warnte davor, dass
Flüchtlinge, die in den letzten Jahren nach Österreich gekommen sind,
ähnliche Taten begehen könnten. Der Antisemitismus in Österreich sei
zum Großteil islamistischer Antisemitismus, ist er überzeugt.

Dem Innenminister warf Hafenecker vor, viel zu spät gehandelt zu
haben und das „eigene Versagen“ nun als Erfolgsmeldung „verkaufen“ zu
wollen. Mit einzelnen Abschiebungen sei es nicht getan, hielt er in
Richtung Karner fest.

48-seitige Begründung

Warum ein weiterer Stopp des Familiennachzugs notwendig ist, legt
die Regierung in einer 48-seitigen Analyse dar, die der
Verordnungsnovelle angeschlossen ist. Darin wird unter anderem auf
die Belastung des Bildungssystems durch die hohe Zahl an Flüchtlingen
in den vergangenen Jahren und Entwicklungen bei der
Jugendkriminalität verwiesen. Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und
seiner Systeme seien begrenzt, wird unter anderem festgehalten.

Konkret wird mit der Verordnung die Frist für die Bearbeitung von
Anträgen auf Familiennachzug bzw. die Pflicht zur Entscheidung
vorläufig gehemmt. Ausnahmen kann es zur Achtung des Privat- und
Familienlebens geben, wobei im November nur eine einzige Person
aufgrund humanitärer Gründe nach Österreich gekommen ist, wie
Innenminister Gerhard Karner im Ausschuss erklärte. Grundsätzlich hat
sich seiner Ansicht nach an der Problemstellung in den letzten
Monaten nichts geändert, weshalb er die Verlängerung der Verordnung
für notwendig erachtet.

Es sei nicht möglich, die Überlastung der Systeme „von heute auf
morgen abzuschaffen“, argumentierte auch ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl.
Er hob außerdem hervor, dass Österreich eines der wenigen Länder sei,
die Personen nach Syrien und nach Afghanistan abschieben würden. Hier
habe man einen „Fortschritt“ erzielen können, bekräftigte er.

Nachdem die ursprüngliche Verordnung am 3. Juli 2025 in Kraft
getreten ist, wird sie durch die sechsmonatige Verlängerung nunmehr
bis 2. Juli 2026 gelten. Grundsätzlich wäre danach laut Asylgesetz
noch eine weitere Verlängerung bis Ende September 2026 möglich.

Verordnung für Grüne ungeeignetes Mittel zur Verbesserung der
Situation

Kein Verständnis für die Verlängerung der Verordnung äußerte
Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. Es stehe außer Zweifel, dass
manche Systeme am Rande ihrer Kapazitäten stünden, sage sie, das
Aussetzen des Familiennachzugs ist ihrer Meinung nach aber nicht das
geeignete Mittel, um die Situation zu verbessern. Vielmehr vermisst
Prammer Maßnahmen der Regierung, um den von ihr proklamierten
„Notstand“ zu beenden. So hätte sie sich erwartet, dass die Regierung
in der Begründung anführe, welche zusätzlichen Ressourcen
beispielsweise für das Bildungssystem bereitgestellt wurden. Man
könne den Familiennachzug schließlich nicht jahrelang aussetzen,
betonte sie. Ein so grundlegender Eingriff in die Grund- und
Menschenrechte sei nicht zu rechtfertigen.

Prammer kritisierte außerdem, dass die Abgeordneten die
umfangreiche Begründung der Verordnung erst gestern Abend bekommen
hätten, obwohl das Papier das Datum 17. November trage. Zudem würden
die herangezogenen Zahlengrundlagen nicht stimmen. Eine falsche
Tabelle in der Begründung, auf die Prammer aufmerksam machte, wird
laut Innenminister Karner berichtigt nachgeliefert.

Die geänderte Verordnung wurde schließlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien gebilligt.

Niederlassungsverordnung 2025

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS genehmigte der
Hauptausschuss die von der Regierung vorgelegte
Niederlassungsverordnung 2025 (75/HA). Demnach dürfen im heurigen
Jahr – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-
Karte und EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern – höchstens 5.616 Personen
nach Österreich zuwandern. Davon entfallen 4.850 Aufenthaltstitel auf
Familienzusammenführungen von Drittstaatsangehörigen, 385 auf
sogenannte „Privatiers“, 89 auf Personen mit einem ausländischen
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ und 292 auf Familienangehörige,
die ihre bestehende Niederlassungsbewilligung in eine „Rot-Weiß-Rot-
Karte plus“ umwandeln wollen. Im Vorjahr durften die Bundesländer
noch 5.846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben, im Jahr 2023
waren es 5.951.

Die Reduzierung der Gesamtzahl wird von der Regierung mit einem
geringeren Bedarf an quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln für
Familienzusammenführungen in Niederösterreich und der Steiermark
begründet. Zudem benötigt die Steiermark weniger Plätze für
Drittstaatsangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich
niederlassen („Privatiers“).

Kritik an der späten Vorlage der Verordnung übte FPÖ-Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch. Jetzt, „wo alle Leute schon da sind“, würden die
Zahlen festgelegt, beklagte sie. Zudem warf Belakowitsch
Innenminister Gerhard Karner vor, Wünsche der Länder übergangen zu
haben. So hätten etwa zwei Bundesländer beim Familiennachzug für sich
„eine Quote null“ beansprucht. Belakowitsch hofft, dass das nun
zumindest im Jahr 2026 berücksichtigt wird.

Krankenversicherung für Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher

Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe bzw.
Bedarfsorientierter Mindestsicherung sind grundsätzlich schon seit
2010 nach dem ASVG krankenversichert. Seit dem Auslaufen der Bund-
Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung Ende
2016 braucht es dazu allerdings eine Verordnung, die in der
Vergangenheit mit dem Argument, dass der Bund im Wege der
Ausfallshaftung einen nicht unwesentlichen Finanzierungsbeitrag
leistet und damit eine Aufgabe der Länder übernimmt, immer nur
befristet verlängert wurde. Die aktuelle Verordnung läuft Ende 2025
aus und wird nun mit Zustimmung des Hauptausschusses um ein Jahr, bis
Ende 2026, verlängert (74/HA). Die Kosten für den Bund beziffert das
Sozialministerium mit 87,7 Mio. Ꞓ, jene der Länder mit 86,1 Mio. Ꞓ.

Genehmigt wurde die Verordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS
und Grünen. Laut Sozialministerin Korinna Schumann sind rund 71.000
Personen betroffen. Mit der angestrebten „Sozialhilfe NEU“ soll es
ihr zufolge dann eine gesetzliche Dauerregelung geben.

Seitens der Grünen bedauerte Agnes Sirkka Prammer, dass die
Verlängerung der Verordnung nicht dazu genutzt wurde, um eine
Härtefallregelung für jene Vertriebene aus der Ukraine zu
beschließen, „die durch alle Netze durchrutschen“. So würde etwa
Ukrainerinnen und Ukrainern, die eine geringe Pension aus ihrer
Heimat von vielleicht 300 Ꞓ oder 400 Ꞓ bekommen, keine
Grundversorgung zustehen. Sie müssten von diesem Geld nicht nur ihren
Lebensunterhalt bestreiten, sondern auch Beiträge zur
Sozialversicherung zahlen. Eine Härtefallregelung würde ohnehin nur
eine Handvoll Personen betreffen, warb sie für eine Lösung. (Schluss)
gs