Familienausschuss: Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Väterbeteiligung sollen Ende des Jahres vorliegen

Wien (PK) – Mit einer aktuellen Aussprache startete heute Sitzung des
Familienausschusses , bei der Bundesministerin Claudia Bauer den
Abgeordneten Rede und Antwort stand. Neben Maßnahmen zur Steigerung
der Väterbeteiligung ging es auch um Vorschläge zur Einführung eines
Mutterschutzes bei Fehl- und Totgeburten sowie um die Auswirkungen
der neuen Bestimmungen in Sachen Familienleistungen für Ukraine-
Vertriebene. Weiters nahm die Ressortchefin zu Forderungen Stellung,
die auch in Form von oppositionellen Anträgen auf der Agenda standen.
So trat die FPÖ nicht nur für die Abschaffung der Bundesstelle für
Sektenfragen ein, sondern auch für eine verstärkte Unterstützung und
Beratung von Schwangeren, die Einführung eines verpflichtenden
Beratungsgesprächs sowie eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen
zwischen der Anmeldung und der Durchführung eines Aborts.

Die Grünen drängten abermals auf die Legalisierung des
sogenannten Social Egg Freezing. Dies würde Frauen die Möglichkeit
eröffnen, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung auch
ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren zu lassen. Ein
besonderes Anliegen war ihnen auch der bessere Schutz von Kindern und
Jugendlichen im digitalen Raum, was in einem umfassenden Drei-Punkte-
Plan sowie in dem Wunsch nach einer strengeren Regulierung von
„Lootboxen“ zum Ausdruck kam.

Während die Forderung der FPÖ nach Abschaffung der Bundesstelle
für Sektenfragen von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde,
beschloss der Ausschuss mehrheitlich, die restlichen Anträge zu
vertagen.

Ministerin Bauer sieht Steigerung der Väterbeteiligung als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Ministerin Bauer stimmte mit Bernhard Herzog (SPÖ) darin überein,
dass die derzeit niedrige Väterbeteiligung in Österreich gesteigert
werden sollte. Dazu wurde auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren
konkrete erste Ergebnisse bis Ende 2026 vorliegen sollen. Man sei
derzeit gut im Zeitplan, informierte sie. Allerdings sehe sie dieses
Thema auch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Steigerung
der Väterbeteiligung hätte aber sicher auch einen positiven Effekt
auf die Geburtenrate.

Der FPÖ-Abgeordneten Rosa Ecker gegenüber bekräftigte Bauer, dass
in Sachen Kinderbetreuung die Wahlfreiheit das oberste Gebot sei. Die
Familien selbst wüssten am besten, wie sie ihr Leben gestalten
wollen. Die Politik müsse aber die nötigen Rahmenbedingungen
schaffen, wie etwa die treffsichere finanzielle Förderung von
Familien oder den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine
ausreichende zeitliche und örtliche Verfügbarkeit von Plätzen sei
Voraussetzung dafür, dass Frauen wieder rasch in den Beruf einsteigen
können, wenn sie das wollen, stellte die Ministerin in Richtung der
Abgeordneten Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) fest.

Positiv äußerte sich Bauer bezüglich des Vorschlags von Elisabeth
Scheucher-Pichler (ÖVP) sich Regelungen für den Mutterschutz bei
Schwangerschaftsverlust zu überlegen. Man könne sich dabei an
Deutschland orientieren, das ein gestaffeltes Modell ab der 13.
Schwangerschaftswoche eingeführt habe. Zudem müsste es aber auch eine
Opt-out-Regelung geben.

Was den von Paul Stich (SPÖ) und Barbara Neßler (Grüne)
angesprochenen „runden Tisch“ zu den Vorfällen in SOS-Kinderdörfern
angeht, so müsse man zunächst die Ergebnisse des Endberichts
abwarten.

Auf eine Frage der Abgeordneten Gertraud Auinger-Oberzaucher (
NEOS) hin, führte die Ministerin aus, dass die seit November
geltenden neuen Bestimmungen für Ukraine-Vertriebene hinsichtlich des
Bezugs von Familienleistungen eine positive Wirkung hätten. Nachdem
die Voraussetzungen an eine Erwerbstätigkeit oder eine Meldung beim
AMS geknüpft worden sind, seien per Stand Februar 7.000 Personen und
10.700 Kinder anspruchsberechtigt.

Die Zuständigkeit für die Gruppe der „NEETs“, also für
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in
Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden, liege
grundsätzlich beim Arbeitsministerium. Dennoch werde etwa auch im
neuen Integrationsprogramm großer Wert darauf gelegt, dass ein Job
oder eine gemeinnützige Arbeit angenommen werden müssen. Andernfalls
würden Sanktion drohen, führte Bauer gegenüber Abgeordneter Ricarda
Berger (FPÖ) aus. Ihr teilte sie auch mit, dass mit dem Betreiber des
Betriebskindergartens im BKA wegen der Verwendung eines Ramadan-
Kalenders ein Gespräch geführt worden sei.

FPÖ will Bundesstelle für Sektenfragen abschaffen

Die FPÖ ist schon seit längerem der Ansicht, dass die
Bundesstelle für Sektenfragen ihren „ursprünglichen Auftrag über Bord
geworfen hat und als Akteur auf der politischen Bühne gegen
unliebsame weltanschauliche Gegner vorgeht“. Diese Kritik
formulierten sie auch in Form eines Initiativantrags ( 661/A ), der
jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Darin wird im Konkreten das
Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer
Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen gefordert.

FPÖ-Abgeordneter Harald Thau verwies auf die Erläuterungen des im
Jahr 1998 beschlossenen Gesetzes, in denen klargestellt worden sei,
dass es bei der Tätigkeit der Sektenstelle „um Gefahren für Personen
im Umfeld von Gruppierungen gehe, nicht um abstrakte
gesellschaftliche Risiken“. In den vergangenen Jahren habe die
Bundesstelle diesen gesetzlichen Auftrag jedoch eigenmächtig
ausgedehnt, indem sie den Gefährdungsbegriff auf allgemeine
gesellschaftliche, politische oder institutionelle Bereiche
ausgeweitet habe, kritisiert die FPÖ. Hinzu komme der Mangel an
Transparenz sowie die Bezugnahme auf „pseudowissenschaftliche
Quellen“ wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes (DÖW), argumentierte Thau. Wenn staatliche Einrichtungen
zur Diskreditierung unbequemer Meinungen oder Weltanschauungen
missbraucht würden, dann sollte man sie abschaffen.

Die Bundesstelle für Sektenfragen leiste eine sehr wichtige
Arbeit und biete Betroffenen sowie deren Angehörigen eine großartige
Unterstützung, war Bernhard Herzog (SPÖ) überzeugt. Zahlreiche
positive Rückmeldungen würden dies belegen. Die Forderung der FPÖ,
eine so kompetente und serviceorientierte Einrichtung abschaffen zu
wollen, könne er daher in keinster Weise nachvollziehen.

Zu einem ähnlichen Urteil kam Margreth Falkner (ÖVP), die zudem
die gestiegenen Beratungsfälle in den letzten Jahren ins Treffen
führte. Gerade im digitalen Raum würden zunehmend neue Gefahren
entstehen, für die es ausgewiesene Expertinnen und Experten brauche.
Besonders in Zeiten von Fake News und Verschwörungstheorien würde es
noch mehr Beratungsangebote brauchen, betonte Gertraud Auinger-
Oberzaucher (NEOS). Sie verwahrte sich entschieden dagegen, das
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands als
„pseudowissenschaftlich“ zu bezeichnen.

Wenn man das DÖW als wissenschaftlich wertvolle Institution
einstufe, dann könne man genauso sagen, dass der ORF unpolitisch sei,
hielt Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) ihrer Vorrednerin
entgegen. Die Bundesstelle untergrabe ihrer Ansicht nach die
Meinungsfreiheit, da sie Menschen, die gegen die Corona-Impfung
protestiert haben, sektenähnliches Vorhalten vorwerfe. Offenbar werde
derzeit „jeder Strohhalm gesucht, um die FPÖ mit Dreck zu bewerfen“.

Auch Barbara Neßler (Grüne) betonte mit Nachdruck, dass das DÖW
auf Basis von wissenschaftlichen Methoden arbeite. Sie hielt die
Einrichtung der Bundesstelle für dringend notwendig, da es die
zahlreichen Gefahren, die von sektenähnlichen Gruppierungen
ausgingen, klar aufzeige. Diese reichten von Kindesmissbrauchsfällen
in Ferienlagern, frauenfeindlichen und sexistischen „Manfluencern“
bis hin zu teuren Pseudo-Coaching-Angeboten. Wohin könnten sich all
diese Personen wenden, wenn es diese Einrichtung nicht mehr gibt,
fragte Neßler.

Kritik sei immer zulässig, erklärte Bundesministerin Claudia
Bauer, aber die Bundesstelle für Sektenfragen leiste eine enorm
wichtige Arbeit. Auch aus Sicht der Politik sei es notwendig, ein
Auge auf gesellschaftliche Entwicklungen zu haben. Genau dies tue die
Sektenstelle, indem sie auf Extremfälle hinweise und Beratung
anbiete. Es sei weiterhin unbestritten, dass man Corona-Maßnahmen
kritisch gegenüber stehen könne. Wenn dann aber von einer „geplanten
Pandemie“ die Rede sei oder wenn Kinder im häuslichen Unterricht
jeglicher sozialer Kontakt verwehrt werde, dann handle es sich um
bedenkliche Entwicklungen, die aufgezeigt werden sollen. Was den
radikalen Islam betrifft, so finde er keinen Niederschlag im
Sektenbericht, da es dafür eine eigenen Stelle gebe, informierte die
Ministerin.

FPÖ: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere und
verpflichtendes Beratungsgespräch

Die Freiheitlichen vertreten die grundsätzliche Meinung, dass
Schwangerschaftsabbrüche aus ethischer sowie auch aus
gesellschaftspolitischer Sicht – im Rahmen der geltenden rechtlichen
Bestimmungen – möglichst vermieden werden sollen. Dabei gehe es ihnen
aber nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, bekräftigte
Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ) in einem Entschließungsantrag (
706/A(E) ), sondern um konkrete Angebote für die Schwangeren, die
Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern könnten.
Überdies müsse ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem
Mutterschaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive
sichtbar gemacht werde, hebt Berger hervor.

Im Konkreten setzt sie sich für die Einführung einer anonymen
statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, zumal es
in Österreich eine erhebliche Lücke in der Datengrundlage gebe.
Schätzungen gingen aber davon aus, dass rund 30.000 Abbrüche pro Jahr
durchgeführt werden. Weiters fordern die Freiheitlichen die
Implementierung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards für
ergebnisoffene Beratungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, den
Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots sowie eine verstärkte
Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und
Schwangerschaftskonfliktberatung. Insbesondere sollte es ein
verpflichtendes Beratungsgespräch sowie eine Bedenkzeit von
mindestens drei Kalendertagen zwischen der Anmeldung und der
Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs geben.

Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Psychotherapeutin sei
sie zur Überzeugung gekommen, dass Frauen oft mehr Zeit zum
Nachdenken brauchen würden, meinte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (
FPÖ) . Da viele Frauen, die im jungen Alter schwanger werden, oft vor
existenziellen Problemen stehen würden, sollten „viel mehr“ Mittel
zur Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.

Für Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) steht die Selbstbestimmung der
Frauen im Vordergrund. Die Einführung einer Bedenkzeit lehnte sie ab,
da sich keine Frau leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch
entscheide würde. Ebenso wie Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler
(ÖVP) machte sie darauf aufmerksam, dass es bereits viele
Anlaufstellen für Betroffene gebe. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS
) sah keinen Änderungsbedarf und hielt es für gut, dass es ein
Beratungsgespräch auf freiwilliger Basis gebe.

Gleiche Chancen auf Familienplanung: Social Egg Freezing
legalisieren

Geht es nach den Grünen, dann soll es Frauen in Hinkunft erlaubt
werden, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung aus
Gründen der Familienplanung auch ohne medizinische Indikation
entnehmen und einfrieren (kryokonservieren) lassen zu können ( 525/A(
E) ). Das sogenannte Social Egg Freezing würde es Frauen mit
Kinderwunsch somit erlauben, ihre Fertilität zu verlängern,
erläuterte Barbara Neßler (Grüne). Auch wenn der
Verfassungsgerichtshof nun eine Frist bis April 2027 gesetzt habe, so
sollte im Sinne der Frauen schon früher eine Lösung gefunden werden.

Rosa Ecker (FPÖ) konnte dem Anliegen wenig abgewinnen. Ihrer
Meinung nach gebe es kein Recht von Eltern auf Kinder, sondern nur
ein Recht der Kinder auf Eltern. Außerdem könne niemand garantieren,
dass mit den eingefrorenen Eizellen viele Jahre später ein gesundes
Kind auf die Welt komme.

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Daniela Gmeinbauer (ÖVP)
plädierten dafür, die Zeit nun zu nutzen, um eine gute Lösung in
dieser Frage zu finden. Auch wenn es für sie schneller gehen könnte,
so sollte man nun die Gelegenheit ergreifen, um eine Gesamtreform des
Reproduktionsrechts auf die Beine zu stellen, schlug Gertraud Auinger
-Oberzaucher (NEOS) vor.

In dieser Frage seien primär das Justiz- und das
Gesundheitsressort zuständig, merkte Familienministerin Claudia Bauer
an. Sie sei aber sicher, dass an einer gewissenhaften Umsetzung des
Urteils des VfGH gearbeitet werde.

Anträge der Grünen in Sachen digitaler Kinderschutz und Lootboxen

Im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen setzen sich
die Grünen für eine strengere Regulierung von sogenannten Lootboxen
ein. Dabei handelt es sich um virtuelle Überraschungskisten in
Videospielen, die gegen Zahlung von realem Geld erworben werden
können. Zahlreiche Studien würden darauf hinweisen, dass damit
suchtförderndes Verhalten begünstigt werde, da gezielt Mechanismen
eingesetzt werden, die mit Glücksspielsucht vergleichbar seien.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne) fordert daher die zuständige
Ministerin dazu auf, nicht nur die Informations- und
Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche sowie für
Erziehungsberechtigte zum Thema Lootboxen zu verstärken, sondern sich
auf EU-Ebene für eine rasche europäische Lösung bzw. Regulierung
einzusetzen ( 726/A(E)) .

Nachdem Kinder und Jugendliche zunehmend in einer digital
geprägten Welt aufwachsen, müssten nach Ansicht der Grünen auch die
Social-Media-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.
Dennoch würde die Einführung eines Mindestalters für die Nutzung von
Social-Media zu kurz greifen, da die Risiken breit gefächert seien
und von KI-basierten Anwendungen über Online-Games bis zu Fake News
reichen würden. Digitaler Kinderschutz müsse daher ganzheitlich
gedacht werden, heißt es in einem weiteren Antrag ( 745/A(E) ). Die
Grünen schlagen daher die Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans vor, der
unter anderem den systematischen Ausbau von Medien- und
Digitalkompetenz enthält.

Während sie dem Antrag zu den Lootboxen zustimmen könne, stünde
sie der Einführung von Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media
-Plattformen sehr skeptisch gegenüber, gab Marie-Christine Giuliani-
Sterrer (FPÖ) zu bedenken. In diesem Zusammenhang führte sie auch ins
Treffen, dass sich Jugendliche ab 14 Jahren während der Corona-Krise
ohne Zustimmung Eltern in den Impfbussen impfen lassen konnten.

Daniela Gmeinbauer (ÖVP) hielt dem entgegen, dass in den Familien
über Gesundheitsthemen wohl häufiger diskutiert werde und dass viele
Eltern über digitale Angebote vielleicht auch weniger Bescheid
wüssten. Bezüglich der Einführung von Altersgrenzen werde europaweit
schon länger diskutiert, führte ihr Fraktionskollege Norbert Sieber
aus. Sollte von der Kommission kein Vorschlag kommen, dann werde an
einer nationalen Regelung gearbeitet.

Es gehe ihm vor allem darum, dass die mächtigen Tech-Konzerne
ihre Verantwortung gegenüber den Jugendlichen auch wahrnehmen,
unterstrich Süleyman Zorba (Grüne). Es würde schon jetzt
Altersgrenzen geben; diese könnten aber leicht umgangen werden.

Es sei bewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die keine Social
Media mehr benutzen könnten, unter Entzugserscheinungen wie
Drogenabhängige leiden würden, konstatierte Bundesministerin Claudia
Bauer. Die Risken seien bekannt und würden von falschen
Schönheitsidealen, Fake News bis hin zu sexueller Belästigung
reichen. Der Kinder- und Jugendschutz habe daher für sie größte
Priorität, betonte die Ressortchefin. Gleichzeitig müssten den
Kindern und Jugendlichen, aber auch den Eltern, digitale Kompetenzen
vermittelt werden. Bezüglich der Einführung von Altersgrenzen für
Social Media wolle man nicht warten, sondern bereits auf nationaler
Ebene in Vorlage treten. (Schluss) sue