Wien (PK) – Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wird wegen des in
ihrer
Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer
Straßenbauprojekte nicht beim Verfassungsgerichtshof angeklagt. Die
anderen Fraktionen lehnten heute im Verfassungsausschuss des
Nationalrats einen entsprechenden Antrag der FPÖ ab. Damit ist auch
der ursprüngliche Vorschlag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, ein
Expertenhearing zu dieser Frage abzuhalten, endgültig vom Tisch. Man
solle das Instrument der Ministeranklage nicht inflationär anwenden,
sagte Gerstl heute. Zumal es ihm zufolge nicht offensichtlich ist,
dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen hat, wie eine nähere
Prüfung ergeben habe. Für die ÖVP sei es vorrangig, dass der
Lobautunnel nun komme, betonte er.
Im Ausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus eine von der
FPÖ vorgeschlagene Verfassungsnovelle zum Schutz der Neutralität
Österreichs und zwei Entschließungsanträge der Grünen, die zum einen
auf eine Änderung des Bundesarchivgesetzes zur Schließung eines
„Schlupflochs“ in Sachen Informationsfreiheit und zum anderen auf
eine Änderung des Bestellungsverfahrens für die Spitze des
Bundesverwaltungsgerichts abzielen. Die Beratungen über diese drei
Initiativen wurden vertagt.
Keine Ministeranklage gegen Gewessler wegen Stopps von
Straßenbauprojekten
Die FPÖ hat ihren Antrag auf Ministeranklage gegen Ex-
Umweltministerin Leonore Gewessler ( 169/A ) damit begründet, dass
diese mit dem von ihr verkündeten Baustopp des Lobautunnels und
weiterer Straßenbauprojekte das Bundesstraßengesetz „vorsätzlich
verletzt“ und damit gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die
Freiheitlichen berufen sich dabei auch auf zwei von der
Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Es gehe um das
grundsätzliche Verhältnis zwischen Parlament und Regierung, betonte
Michael Schilchegger im Ausschuss. Ein Minister habe geltende Gesetze
zu vollziehen und dürfe nicht gegenteilige Weisungen erteilen. Ein
Gang zum VfGH würde seiner Ansicht nach wohl die Feststellung einer
Rechtsverletzung zur Folge haben. Was den Lobautunnel und andere
Straßenbauprojekte betrifft, zeigte sich Schilchegger darüber
erfreut, „dass die Blockade nun überwunden ist“.
Nicht nachvollziehen konnte Grünen-Abgeordnete Alma Zadić den FPÖ
-Antrag. Das Vorgehen Gewesslers habe seine Berechtigung gehabt, es
habe keine Weisung der ehemaligen Umweltministerin gegeben, sagte
sie. Außerdem erinnerte sie daran, dass der Nationalrat in der
letzten Legislaturperiode gleichlautende Anträge schon mehrfach
abgelehnt hat. Die FPÖ habe auch keine neuen Argumente vorgebracht.
Zadić wertete den Antrag in diesem Sinn als „rein politischen Gag“.
ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl begründete die Ablehnung des
Antrags unter anderem damit, dass man das Instrument der
Ministeranklage nicht „inflationär“ verwenden solle. Die ÖVP wolle
einem parteipolitischen Missbrauch der Justiz „keinen weiteren
Vorschub leisten“, sagte er. Zudem habe eine nähere Prüfung durch die
Fraktion ergeben, dass nicht offensichtlich sei, dass Gewessler gegen
ein Gesetz verstoßen habe. Auch die ÖVP sei über den von Gewessler
verhängten Baustopp „sehr verärgert“ gewesen, erklärte Gerstl,
mittlerweile sei aber sichergestellt, dass der Lobautunnel komme.
Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des
Ministeramts. Bei „besonders erschwerenden Umständen“ oder im Falle
strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende
Sanktionen verhängen. Dazu gehört etwa der zeitweilige Verlust der
politischen Rechte. Die rechtliche Verantwortung der Ministerin
gegenüber dem Nationalrat endet auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus
dem Amt – bei Ausschöpfung aller Fristen hätte der Nationalrat noch
bis Anfang September Zeit, eine Ministeranklage gegen Gewessler
einzubringen.
FPÖ will österreichische Neutralität durch Verfassungsnovelle
absichern
Um die Neutralität Österreichs abzusichern, hat die FPÖ unter dem
Titel „Neutralitätsschutznovelle“ eine Änderung der Bundesverfassung
beantragt ( 698/A ). Konkret schlägt sie einen Zusatz zu Art. 23j B-
VG vor, welcher die Teilnahme Österreichs an der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der EU (GASP) regelt. Demnach soll eine
Zustimmung der Regierung zu EU-Beschlüssen, die Österreich zu einem
neutralitätswidrigen Verhalten oder zur Teilnahme an einer
neutralitätswidrigen Maßnahme verpflichten, explizit als rechtswidrig
eingestuft werden. Derzeit sei es aus rein verfassungsrechtlicher
Perspektive eine Frage des politischen Ermessens, inwieweit
Österreich GASP-Beschlüsse mittrage oder sich auf seine Neutralität
berufe, argumentiert Abgeordneter Michael Schilchegger.
Im Ausschuss bekräftigte Schilchegger seine Auffassung, dass die
Regierung zu viel Handlungsfreiheit auf EU-Ebene habe. Angesichts
aktueller Konflikte bestehe die Gefahr, dass Österreich in eine
Situation gerate, wo die Regierung auf EU-Ebene Maßnahmen zustimme,
die die Neutralität verletzten. Das könnte Österreich ihm zufolge
„völkerrechtlich auf den Kopf fallen“ und in letzter Konsequenz auch
zu Schadenersatzforderungen gegenüber Österreich führen. Man müsse
den bestehenden „Normenkonflikt“ auflösen, mahnte er.
Keinen Bedarf an einer gesetzlichen Klarstellung sehen
demgegenüber Muna Duzdar (SPÖ), Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Alma Zadić
(Grüne). Die Neutralität stehe in Österreich im Verfassungsrang, es
sei nicht notwendig, explizit festzuschreiben, dass ein
neutralitätswidriges Verhalten rechtswidrig sei, argumentierte
Duzdar. Es sei unbestritten, dass sich die Regierung an
Neutralitätsrecht halten müsse. Auch ÖVP-Abgeordneter Gerstl kann
keinen unauflösbaren Normenkonflikt erkennen. Niemand im Parlament
wolle das Neutralitäts-BVG aufheben, bekräftigte er. Sinnvoller wäre
es nach Meinung Zadićs, eine Debatte über das Thema Beistandspflicht
zu führen.
Grüne drängen auf Novellierung des Bundesarchivgesetzes
Die Beratungen über diesen Antrag wurden schließlich ebenso
vertagt wie die Beratungen über zwei Entschließungsanträge der
Grünen. So drängen die Grünen zum einen auf eine Änderung des
Bundesarchivgesetzes, um ein „Schlupfloch“ in Sachen
Informationsfreiheit zu schließen ( 723/A(E) ). Es müsse
sichergestellt werden, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf
Informationszugang zu staatlichen Dokumenten nicht durch eine
Übergabe von Akten an das Staatsarchiv umgangen werden könne, mahnt
Abgeordnete Alma Zadić mit Hinweis auf einzelne Fälle. Durch zum Teil
jahrzehntelange Schutzfristen drohe Schriftgut über lange Zeiträume
hinweg versiegelt zu bleiben. Auch bei den Archivgesetzen der Länder
ortet sie Reformbedarf.
NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak wies darauf hin, dass seine
Fraktion das Problem bereits bei der Beschlussfassung des
Informationsfreiheitsgesetzes thematisiert habe. Den Vertagungsantrag
begründete er damit, dass das Regierungsprogramm eine Änderung des
Bundesarchivgesetzes vorsehe. Er sei überzeugt, dass Staatssekretär
Alexander Pröll „bereits dahinter ist“.
Bestellungsverfahren für Spitze des Bundesverwaltungsgerichts
Ein weiteres Anliegen ist Grünen-Abgeordneter Alma Zadić eine
Reform des Ernennungsverfahrens für die Spitze des
Bundesverwaltungsgerichts ( 729/A(E) ). Ihrer Ansicht nach hat die
Politik bei der Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des
Gerichts sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten zu viel
Einfluss, was dem Ansehen der unabhängigen Gerichtsbarkeit schade.
Zudem verweist sie auf „erhebliche Bedenken“ der Europäischen
Kommission und Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen
Korruption (GRECO).
Konkret kann sich Zadić etwa vorstellen, die Richterinnen und
Richter des BVwG stärker in das Bestellungsverfahren einzubinden.
Diese würden über unabhängige Personalsenate auch für „einfache“ BVwG
-Richterinnen und BVwG-Richter einen Besetzungsvorschlag mit
geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellen, hält sie in den
Erläuterungen fest. Im Ausschuss verwies Zadić darauf, dass aktuell
die Nachbesetzung des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin des
Gerichts anstehe und die erste Ausschreibung wieder zurückgezogen
worden sei.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) machte darauf aufmerksam, dass eine
Evaluierung der Verwaltungsgerichte im Regierungsprogramm vorgesehen
sei. Entscheidungen der Politik an sich seien aber „nicht anrüchig“,
meinte er. (Schluss Verfassungsausschuss) gs