EU-Ausschuss des Bundesrats nimmt zum Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum Stellung

Wien (PK) – In einer im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats
mehrheitlich
angenommenen Mitteilung an die EU-Gremien begrüßen die Mandatare
einerseits, dass sich die EU dem Thema des leistbaren Wohnens mit dem
von der Kommission vorgelegten Europäischen Plan für erschwinglichen
Wohnraum widmet. Andererseits wird jedoch betont, dass die Prinzipien
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit jedenfalls zu beachten
seien. Die Kompetenz für Wohnbau liege bei den Mitgliedstaaten, da
für ein ausreichendes Wohnungsangebot Lösungen für regionale und
lokale Probleme gefunden werden müssten, heißt es in der Mitteilung
des EU-Ausschusses der Länderkammer.

Zudem standen die EU-Pläne zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte sowie ein
finanzieller Ausgleichsmechanismus für Exporteure von CO2-intensiven
Gütern auf der Tagesordnung.

Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

Aufgrund der in den letzten Jahren EU-weit stark gestiegenen
Immobilienpreise und Mieten hat die EU-Kommission (EK) Ende 2025
ihren Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorgelegt.
Jährlich würden über 2 Mio. neue Wohnungen benötigt, wobei der
Wohnungsmangel zunehmend auch Mittelschichten, junge Menschen und
Schlüsselarbeitskräfte betreffe und den sozialen Zusammenhalt, die
Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitskräftemobilität gefährde. Konkret
geht es um die Steigerung des Wohnangebots, der Mobilisierung von
Investitionen, um Soforthilfemaßnahmen sowie um die Unterstützung
besonders Betroffener.

In einem von ÖVP und SPÖ vorgelegten und durch die beiden
Fraktionen mehrheitlich angenommenen Antrag auf Mitteilung an die EU-
Gremien verweist der EU-Ausschuss des Bundesrats auf eine am 16. März
2026 vorgelegte Einheitliche Länderstellungnahme. Diese stelle fest,
dass die Schaffung von Wohnraum von wesentlicher Bedeutung, die
Wohnungspolitik allerdings keine EU-, sondern primär nationale bzw.
regionale und lokale Zuständigkeit sei, die es zu beachten gelte.
Nichtsdestotrotz stelle der Plan der EK einen wichtigen Schritt dar,
um die großen Herausforderungen im Wohnbereich zu benennen. So müsse
die EU eine stärkere Rolle bei der Unterstützung, Koordinierung und
Verstärkung nationaler, regionaler und lokaler Anstrengungen spielen
– nicht, indem sie diese Anstrengungen selbst übernehme, sondern
indem sie gemeinsame Ziele ausrufe und Ressourcen bereitstelle, heißt
es im Antrag. Grundsätzlich positiv werden zusätzliche Mittel,
insbesondere für den sozialen Wohnbau, sowie die Absicht,
touristische Kurzzeitvermietungen einzudämmen, bewertet. Dasselbe
gilt für die Förderung von Innovationen und der Kreislaufwirtschaft
sowie für die Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken in der
Baubranche. Kritisch wird der sogenannte „DAWI-Beschluss“ gesehen,
der das Ziel habe, das Konzept des sozialen Wohnungsbaus zu klären
und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit zu bieten, bezahlbaren
Wohnraum schneller und einfacher zu fördern. Durch darin enthaltene
Konditionalitäten würde jedoch der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus
verhindert. Der EU-Ausschuss schließe sich daher der Forderung der
Bundesregierung an, eine Bereichsausnahme für den gemeinnützigen
Wohnbau vorzunehmen.

Der Sichtweise des EU-Bundesratsausschusses schlossen sich
grundsätzlich die im Ausschuss anwesenden Vertreterinnen und
Vertreter des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien
und Sport (BMWKMS), der Arbeiterkammer (AK) sowie der
Wirtschaftskammer (WKO) an. Der Experte des BMWKMS sah viel
Übereinstimmung mit der Länderkammer bei den Themen Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit. Die Vertreterin der WKO ortete grundsätzlich
keine Kompetenz der EU beim Thema Wohnen. Der Experte der AK
plädierte für neue Regeln zur verpflichtenden Datenweitergabe und
Transparenz für Plattformen. Um Lohndumping auf Baustellen zu
verhindern, müsse zudem bei einem neuen Rechtsakt für
Baudienstleistungen die Entsenderichtlinie weiterhin gelten. Alle
drei sahen zudem strengere Regeln zur Kurzzeitvermietung positiv,
wobei sich die WKO-Vertreterin dafür aussprach, vorerst die
diesbezüglich ab kommenden Mai geltenden neuen Regelungen abzuwarten.

Obwohl die Probleme für leistbares Wohnen in Europa nicht
kleinzureden seien, warnte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) vor einem
Einmischen in eine „nationalstaatlich gut gelöste Thematik“. Es
brauche hier keine zusätzlichen legislativen Maßnahmen von Seiten der
EU.

Claudia Arpa (SPÖ/K) sprach von einer großen Herausforderung für
Europa, weshalb sie eine akkordierte europäische Vorgangsweise für
leistbares Wohnen begrüße. Man habe einige Punkte aus der
Länderstellungnahme sowie aus der letzten Diskussion zu diesem Thema
im Ausschuss in den Antrag aufgenommen.

Die EU solle die „wahren Gründe“ der Wohnungsnot bekämpfen –
konkret die dafür verantwortliche „Massenzuwanderung“ – , betonte
Nikolaus Amhof (FPÖ/W). Da der negative Eindruck überwiege und die EU
beim Wohnen „die Finger draußen lassen soll“, komme es seitens seiner
Fraktion zu keiner Zustimmung zum Antrag von ÖVP und SPÖ.

Das sah Elisabeth Kittl (Grüne/W) anders. Um die Besonderheit des
österreichischen gemeinnützigen Wohnbaus zu erhalten, sei der
vorgelegte Antrag auf Mitteilung „extrem wichtig“, so die Grünen-
Mandatarin. Es sei positiv, dass die EU beim Thema des leistbaren
Wohnens den Handlungsbedarf erkannt habe.

Es gehe darum, den sozialen Wohnbau zu stärken, hielt der
Vertreter des Ministeriums gegenüber Julia Deutsch (NEOS/W) fest, die
sich dafür interessierte, wie die EU-Pläne nicht nur die Nachfrage
sondern auch das Wohnangebot stimulieren könnten.

EU-Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für
Energieinfrastrukturprojekte

Ein EU-Vorschlag zielt darauf ab, durch die Anpassung mehrerer
Richtlinien die Genehmigung von Energieinfrastrukturprojekten,
einschließlich Übertragungs- und Verteilernetzen, Speichern und
Ladestationen, sowie Projekte im Bereich erneuerbare Energie zu
beschleunigen. Dies sei für die Umsetzung der Energiewende von
entscheidender Bedeutung. Konkret sollen etwa Fristen verkürzt und
unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vermieden sowie
zusätzliche Flexibilität bei der Anwendung von Umweltvorschriften
erreicht werden. Weitere Maßnahmen betreffen laut der Vertreterin des
Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) im
Ausschuss die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses für
die Energieinfrastruktur sowie die Einführung eines sogenannten
„Facilitators“ – einer neutralen Person als Vermittler zwischen
Behörden und Projektwerbern.

Das Ziel der Verfahrensbeschleunigung für Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energie, von Netzen, Speichern und Ladestationen durch
Anpassungen der entsprechenden Richtlinien wird seitens des BMWET
positiv beurteilt und unterstützt. Einzelne Bestimmungen bedürften
aus österreichischer Sicht jedoch noch Anpassungen. Dies sei
insbesondere bei der eingeführten Genehmigungsfiktion – auch
stillschweigende Zustimmung genannt – der Fall. Das bedeutet, dass
ein Projekt als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht
innerhalb einer bestimmten Frist reagiert. Zudem setzt sich das BMWET
für eine deckungsgleiche Ausgestaltung der Vorgaben zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in den verschiedenen EU-
Rechtsmaterien ein, da die derzeitige Überarbeitung der Richtlinien
zu Inkonsistenzen und einer Komplexitätssteigerung im Verfahrensrecht
führe. Grundsätzlich ortete die Expertin des Energieministeriums noch
Diskussionsbedarf auf EU-Ebene zum Kommissionsvorschlag.

Die im Ausschuss anwesende Vertreterin der WKO sprach von einem
„wesentlichen Schritt“ zur rascheren Umsetzung von Energieprojekten
und begrüßte die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses
sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Kritisch sah sie die Einführung
eines „Facilitators“, da dieser das Potential habe, Verfahren zu
verzögern.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) sprach, auch in Hinsicht auf die
Energiekrise der letzten Wochen, von einem „guten Vorschlag“. Der ÖVP
-Mandatar vermisste jedoch das Thema Wasserstoff in den Unionsplänen.

Claudia Arpa (SPÖ/K) ortete ein Spannungsfeld zwischen der
Beschleunigung von Energieinfrastrukturprojekten und der Einhaltung
von ökologischen Standards. Zudem müsse bei allen Maßnahmen der
Artenschutz und die Beteiligung der Bevölkerung mitgedacht werden.

Sie sei gegen die Einschränkung von Umweltauflagen und von
Einspruchsrechten, hielt die Wiener Bundesrätin der Grünen Elisabeth
Kittl fest. Der immer wichtiger werdende Klimaschutz brauche eine
intakte Umwelt.

Michael Bernard (FPÖ/N) interessierte sich für die genaue
Regelung der stillschweigenden Zustimmung. Dabei gehe es etwa um die
Emissionsbeurteilung von Anlagen, was unter anderem für den
Lärmschutz wichtig sei, die konkrete Ausgestaltung müsste aber noch
durch die nationalen Gesetzgeber festgelegt werden, antwortete ein
BMWET-Vertreter. Was die von Bernard angesprochenen Ausbauflächen für
Energieprojekte betrifft, sei künftig ein höherer Begründungsaufwand
für Ausschlussgebiete geplant, so der Ministeriumsvertreter weiter.

Julia Deutsch (NEOS/W) zeigte sich aufgrund von aktuell langsamen
Genehmigungsverfahren über Digitalisierungsmaßnahmen erfreut. Die
dafür anfallenden Kosten seien aber noch nicht abschätzbar, erklärte
der Experte des BMWET.

Finanzieller Ausgleichsmechanismus für Exporteure von CO2-
intensiven Gütern

Um mögliche negative Auswirkungen des ab Anfang nächsten Jahres
geltenden CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für bestimmte
Unternehmen abzufedern, schlagen das Europäische Parlament und der
Rat die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsinstruments vor.
Mittels des sogenannten Temporären Dekarbonisierungsfonds sollen in
den Jahren 2026 und 2027 jene Firmen unterstützt werden, die vom CBAM
betroffene Waren in Drittstaaten exportieren.

Auf diesen Exportmärkten treten potenziell EU-Waren, die vom CO2-
Preis aus dem EU-Emissionshandelssystem betroffen sind, mit Produkten
aus Drittstaaten in Wettbewerb. Diese können sich aufgrund der
schrittweise rückläufigen Zuteilung von Gratiszertifikaten in einer
nachteiligen Marktsituation befinden. Im Zuge der Überprüfung der EU-
Emissionshandelsrichtlinie – ein Vorschlag der Kommission wird bis
Juli erwartet – soll ein dauerhafter Mechanismus zur Abgeltung von
etwaigen Exportnachteilen für EU-Unternehmen geschaffen werden.

Der CBAM, also der Carbon Border Adjustment Mechanism, sieht ab
2026 finanzielle Verpflichtungen für Importeure von bestimmten CO2-
intensiven Gütern vor. Diese müssen für die Waren CO2-Emissions-
zertifikate erwerben. Davon betroffen sind etwa Eisen und Stahl,
Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) gab zu bedenken, dass die europäischen
energieintensiven Betriebe in einem harten internationalen Wettbewerb
etwa mit China und Indien stehen würden. Es sei daher wichtig, sich
in Österreich darüber einig zu sein, den Industriestandort sowie die
damit zusammenhängenden Arbeitsplätze abzusichern.

Auch den Grünen sei es ein Anliegen, die Industriebetriebe in
Europa zu erhalten, betonte Simone Jagl (Grüne/N). Dennoch hätten
gerade die energieintensiven Branchen 20 Jahre Zeit gehabt, sich etwa
auf den Emissionshandel einzustellen. Aus ihrer Sicht sei es gut,
dass CO2 einen Preis habe, denn auf lange Sicht müsse es attraktiver
werden, Emissionen einzusparen. Kritisch beurteilte sie auch den
Namen des Fonds, da er den Eindruck vermittle, dass damit die
Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werde. Es müsse zudem aus
Sicht von Jagl verhindert werden, dass es zu Doppelförderungen komme.

Es müsse sichergestellt werden, dass CBAM-Einnahmen auch wieder
nach Österreich zurückfließen, betonte Werner Gradwohl (FPÖ/St).
Außerdem sollte kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.

Noch viele offene Fragen und noch keine langfristige Lösung

In Österreich werde die Materie zwischen fünf Ressorts und den
Sozialpartnern koordiniert, erläuterte ein Experte des
Finanzministeriums, wobei aufgrund der fehlenden Details noch keine
abschließende Position festgelegt worden sei. Hintergrund dieser
Maßnahme sei das schrittweise Auslaufen der Gratiszertifikate bis
2034 und die Frage, wie eine langfristige Lösung für
exportorientierte Wirtschaft aussehen könne. Man warte daher gespannt
auf den von der Kommission angekündigten Vorschlag bezüglich der
Überprüfung der Emissionshandelsrichtlinie. Der temporäre Fonds, der
aus den CBAM-Einnahmen finanziert werde, soll ein Volumen von 600
Mio. Ꞓ umfassen, wobei nach Einschätzung der Kommission rund 190 Mio.
Ꞓ ausbezahlt werden.

Aus Sicht des Experten der Wirtschaftskammer sei das Volumen des
Fonds nicht ausreichend. Letztlich brauche es eine langfristige
Lösung für die Exportwirtschaft, um Planungssicherheit zu
gewährleisten. Für die Unternehmen sei es natürlich sehr schwierig,
wenn es keine Gratiszertifikate mehr geben wird. Es gebe aber gewisse
Signale von Seiten der Kommission, dass der Reduktionspfad
abgeschwächt werden könnte.

Noch viele offene Fragen ortete auch eine Expertin des
Landwirtschaftsministeriums. Sie informierte zudem darüber, dass seit
der Einführung des EU-Emissionshandels-Systems (EU-ETS) die
Emissionen um 27 % zurückgegangen seien. Um die EU-Klimaziele zu
erreichen, hielt sie es für erforderlich, die Gratiszertifikate
auslaufen zu lassen. (Schluss) med/sue