Wien (PK) – Künftig soll im Erwachsenenschutz die betroffene Person
selbst ein
Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine Anregungsmöglichkeit
erhalten, die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu erneuern. Damit
soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person, ihre
Vertretung oder Betreuende ein „Clearing“ anstoßen können, um die
aktuelle Lebenssituation zu überprüfen. Für den entsprechenden
Initiativantrag der Dreierkoalition mit dem „Erwachsenenschutz-
Anpassungsgesetz 2025“ sprachen sich im Justizausschuss heute ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grüne aus.
Ein Antrag der Dreierkoalition mit EU-Anpassungen bei
Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen passierte
den Ausschuss einstimmig. Mit einer Ausschussfeststellung hielten die
Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ fest, dass
die gegenständliche „kleine Novelle“ ausschließlich der dringlichen
Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie auf Grund eines
Vertragsverletzungsverfahrens diene. Davon unberührt bleibe eine
bereits in Vorbereitung und Abstimmung befindliche Novelle des
Bundesvergabegesetzes, im Rahmen derer bis zum Frühjahr 2026 die im
Regierungsprogramm verankerten Vergabe-Schwellenwerte rechtzeitig vor
dem Auslaufen der Schwellenwerte-Verordnung 2025 ins Dauerrecht
übernommen werden sollen, so die Feststellung.
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen passierte eine
neuerlich als Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte
Vorlage zur EU-weiten Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden den
Ausschuss. Die FPÖ pochte außerdem mit einem Gesetzesantrag zur
Handysicherstellung auf eine Auswertung der betreffenden Daten durch
das Gericht. Letzterer Antrag wurde allerdings mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt, ebenso wie ein Antrag der Freiheitlichen
für eine Berufungsmöglichkeit bei Schöffen- und Geschworenenurteilen.
„Bitte warten“ hieß es im Ausschuss mit den Stimmen der
Dreierkoalition auch für Forderungen der Grünen für
Vergütungsansprüche für die Werknutzung durch KI-Dienste sowie für
eine Verpflichtung zu nachhaltiger Beschaffung im öffentlichen
Bereich.
Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht nach Einwänden
Die künftige Antragsmöglichkeit zur Erneuerung der gerichtlichen
Erwachsenenvertretung soll zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts,
im Verfahren einen Sozialbericht über die betroffene Person
einzuholen, eingeführt werden ( 379/A ). Dem war vorausgegangen, dass
zu den letzten Änderungen im Erwachsenenschutz mit dem
Budgetbegleitgesetz 2025 darauf hingewiesen worden war, dass ein
etwaiges Rechtsschutzdefizit entstehen könne. Darüber hinaus soll mit
der Vorlage die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen,
gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nunmehr nur
übergangsweise bis zur Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten, so
die Erläuterungen. Daher wird diesbezüglich die Wiederherstellung der
bisher geltenden Rechtslage nach drei Jahren bzw. mit 1. Juli 2028
vorgesehen. Vor Juli 2028 werde es außerdem einer umfassenden
Bewertung des Erwachsenenschutzrechts bedürfen, heißt es im Antrag.
Eingebunden werden sollen dabei die betroffenen Stakeholder:innen
sowie die zuständigen Ressorts, um zu vermeiden, dass es zukünftig zu
ähnlich schwierigen Situationen komme, wie sie aktuell vorliegen
würden.
Es habe mehrere kritische Anregungen nach den Änderungen im
Erwachsenenschutz mit dem Budgetbegleitgesetz gegeben, denen man
jetzt nachkomme, so Selma Yildirim (SPÖ). Sie wies unter anderem auf
die künftige Möglichkeit der Anregung einer Überprüfung durch
Betroffene und die „Sunset Clause“ bis Juli 2028 für die
Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen hin. Harald
Stefan (FPÖ) sieht das neue Antragsrecht der Betroffenen zwar
positiv, am Grundproblem wie etwa an der Frist zur Überprüfung der
gerichtlichen Erwachsenenvertretung würde sich aber nichts ändern,
daher bleibe er bei der Ablehnung. Ähnlich sieht Alma Zadić (Grüne)
zwar Verbesserungen, es ändere sich aber nichts an der
Verschlechterung, die durch das Budgetbegleitgesetz herbeigeführt
worden sei. Jakob Grüner (ÖVP) wies unter anderem darauf hin, dass es
noch einiges an Arbeit gebe, um das Erwachsenenschutzrecht zu
optimieren. Anwält:innen und Notar:innen hätten schon bisher einen
Beitrag geleistet und würden das auch weiter tun. Es gehe neben der
„Sunset Clause“ aber etwa auch um die Frage der psychosozialen
Kenntnisse für bestimmte Betreuungssituationen. Stephanie Krisper (
NEOS) pflichtete dem insofern bei, als dass es mit Blick auf die
Ressourcen und die Qualität an der Materie weiterzuarbeiten gelte.
Man sei nunmehr auf die Anregungen eingegangen, dass es ein
Antragsrecht der Betroffenen geben soll, ein Clearing in Gang zu
setzten, so Justizministerin Anna Sporrer. Dass die Erneuerungs-
Clearings umgekehrt nicht mehr verpflichtend seien, wenn etwa keine
Verbesserung der Situation des Betroffenen mehr erkennbar sei,
entspreche den Rückmeldungen von Stimmen aus der Praxis. Mit der
„Sunset Clause“ sei man den Einwänden der Rechtsanwält:innen entgegen
gekommen, was eine zu hohe Belastung betrifft. Man werde die
Situation 2028 wieder beurteilen, auch, was die Entlastung beim
Erneuerungs-Clearing betrifft.
EU-Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden
Verkehrsnetzen
Die Gesetzesinitiative mit Änderungen im Bundesvergabegesetz (
408/A ) dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur rascheren
Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, zumal deren
Umsetzungsfrist bereits abgelaufen und ein EU-
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig sei. Nicht
vorgegriffen werden soll damit einer im Regierungsprogramm geplanten
Novelle, mit der dem Antrag zufolge auch eine Valorisierung von
Schwellenwerten und ihre Überführung ins Dauerrecht umgesetzt werden
soll. Die Anpassungen werden im Vergabeverfahren bei
grenzüberschreitenden Vorhaben vorgenommen. Sie betreffen
grenzüberschreitende Abschnitte eines Kernnetzes bzw.
Kernnetzkorridors wie etwa eine Eisenbahnstrecke zwischen zwei oder
mehr Mitgliedstaaten. So soll es etwa künftig möglich sein, dass die
beteiligten öffentlichen Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber die
Anwendbarkeit der nationalen Vergaberegelung oder einer
Vergaberegelung der jeweils beteiligten Mitglied- bzw. EWR-Staaten
vereinbaren. Ein Ziel der Regelungen ist laut den Erläuterungen, für
die Durchführung derartiger Vergabeverfahren eine „Flucht“ aus dem
„unionalen“ Vergaberecht insgesamt zu unterbinden.
Christian Ragger (FPÖ) erinnerte an diesbezüglich massive
Probleme bei transeuropäischen Netzen, daher sei die Novelle
zielführend. Aus seiner Sicht wäre die geplante Valorisierung der
Schwellenwerte allerdings gleich mitumzusetzen. Elke Hanel-Torsch (
SPÖ) betonte, es gehe jetzt um die rasche Umsetzung, da es bereits
ein Vertragsverletzungsverfahren gebe. Das Anliegen sei der
schnellere Ausbau etwa von Bahnverbindungen oder Wasserstraßen
zwischen europäischen Ländern, um ein leistungsfähigeres Netz zu
haben. Die größere Novelle mit den Schwellenwerten sei für Frühjahr
2026 geplant, führte Jakob Grüner (ÖVP) gegenüber Ragger aus und wies
auf die Ausschussfeststellung hin.
Auch Justizministerin Sporrer wies auf die Dringlichkeit durch
das Vertragsverletzungsverfahren hin. Mit der Materie sollen die
Vergabeverfahren in transeuropäischen Verkehrsnetzen beschleunigt
werden. Es werde jetzt nur das Notwendigste umgesetzt, die größere
Novelle für die Schwellenwerte befinde sich bereits in Abstimmung in
der Dreierkoalition.
EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Aufgrund eines formalen Fehlers bei der Beschlussfassung des
„Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025“ vor dem Sommer haben
ÖVP, SPÖ und NEOS den Gesetzentwurf neuerlich als Initiativantrag (
416/A ) eingebracht. Mit den Regelungen soll unter anderem den
Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter
Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu
erlangen. Hauptziel ist laut Erläuterungen die Durchführung einer EU-
Verordnung zur Einrichtung eines zentralisierten Systems namens
„ECRIS-TCN“ (Europäisches Strafregisterinformationssystem –
Drittstaatsangehörige). Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft
keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen würden, soll eine
eindeutige Identifizierungsmöglichkeit sichergestellt werden. Die EU-
Verordnung sieht zu diesem Zweck etwa die verpflichtende Speicherung
von Fingerabdrücken im Zentralsystem vor. Auf nationaler Ebene seien
dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus
brauche es Anpassungen etwa in personeller Hinsicht, um eine
reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das
Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien sicherstellen zu
können.
FPÖ mit neuerlichem Gesetzesantrag zur Handysicherstellung
Im vergangenen Dezember hat der Nationalrat mit einer breiten
Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen die Neuregelung der
Handysicherstellung beschlossen. Ein damals ebenfalls vorliegender
Antrag der FPÖ zur Neuregelung wurde von den anderen Fraktionen
abgelehnt. Zwischenzeitlich hat die FPÖ ihren Antrag für ein
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 neuerlich vorgelegt ( 78/A )
und zielt damit unter anderem auf eine Auswertung von
sichergestellten Daten durch das Gericht ab. Die Freiheitlichen
verweisen außerdem etwa auf eine Entscheidung des EuGH, wonach der
Eingriff auf das Privatleben auf ein Minimum zu beschränken sei,
weiters Art und Kategorie der Straftaten zu definieren seien und ein
bloßer Anfangsverdacht nicht ausreiche. Der Grundrechtsschutz bei der
Abnahme von Datenträgern sei das Anliegen, unterstrich Harald Stefan
(FPÖ). Wenn etwa im Zuge einer möglichen Bundesstaatsanwaltschaft
neuerlich über die Strafprozessordnung (StPO) diskutiert werde, solle
man auch dieses Thema wieder aufgreifen.
Auf Stefans Frage nach bisherigen Erfahrungen mit den neuen
Regelungen zur Handysicherstellung sagte Justizministerin Sporrer,
dass es bisher noch keine repräsentative Judikatur gebe, aus der man
Schlüsse ableiten könne. Man werde das Thema unter Beobachtung
halten.
Muna Duzdar (SPÖ) wies auf die umgesetzte Neuregelung hin, der
FPÖ-Antrag beziehe sich auf eine Rechtslage davor. Über offene Punkte
könne man in einer künftigen StPO-Reform aber weiter diskutieren.
Jetzt gelte es einmal, nach der großen Reform die Zeit arbeiten zu
lassen und zu schauen, wie sich das Gesetz in der Praxis
niederschlage, so Johanna Jachs (ÖVP). Aus Sicht von Alma Zadić (
Grüne) wäre der Antrag der FPÖ nicht praxistauglich und etwa Delikte
wie Stalking oder Upskirting wären so nicht mehr verfolgbar.
FPÖ für Berufungsmöglichkeit bei Schöffen- und
Geschworenenurteilen
Mit einem weiteren Antrag fordert die FPÖ, bei Schöffen- und
Geschworenenurteilen die Möglichkeit der vollen Berufung sowie eine
schriftliche Begründungspflicht einzuführen ( 334/A(E) ). Eine solche
Begründung würde dem Antrag zufolge ermöglichen, dass Entscheidungen
auch für die Öffentlichkeit und nächsthöhere Instanzen
nachvollziehbar werden. Bisher bestehe gegen Urteile, die von
Schöffen- oder Geschworenenkollegien erlassen werden, keine
Möglichkeit der vollumfänglichen Anfechtung der Schuldfrage. Nach
geltender Rechtslage müssten diese Urteile auch nicht begründet
werden, so der Antrag. Diese Defizite würden fundamentale Prinzipien
rechtsstaatlicher Verfahren und den Rechtsweg, selbst bei einem
inhaltlichen Fehlurteil, gefährden. Dieser Mangel im Rechtssystem
müsse behoben werden, so Markus Tschank (FPÖ).
Johanna Jachs (ÖVP) wies ähnlich wie Muna Duzdar (SPÖ) darauf
hin, dass laut Regierungsprogramm eine Überarbeitung des Themas
geprüft werden soll.
Grüne für Vergütungsansprüche für die Werknutzung durch KI-
Dienste
Die Algorithmen von KI-Systemen wie etwa ChatGPT würden mittels
Trainingsdatensätzen trainiert, die sehr oft die Werke von
Künstler:innen enthalten würden. Diese Werke würden ohne Zustimmung
der Künstler:innen und ohne Vergütung aus legalen und illegalen
Quellen aus dem Internet abgesaugt, beanstanden die Grünen. So soll
etwa der Internetkonzern Meta riesige Raubkopien-Datenbanken von
urheberrechtlich geschützten Büchern zu Trainingszwecken genutzt
haben, gab Alma Zadić zu bedenken. Der Zustand sei untragbar, dass
Künstler:innen trotz weltweiter massenhafter Nutzungen ihrer Werke
und Leistungen durch generative KI-Systeme aktuell keinerlei
Vergütungen dafür erhalten, während milliardenschwere Tech-Konzerne
damit ihre Services verbessern würden. Unter anderem habe die
„Initiative Urheberrecht Österreich“ bereits im Herbst einen
Vorschlag für eine Regelung generativer KI-Systeme im
österreichischen Urheberrecht im Rahmen einer Konferenz vorgestellt.
Die Grünen fordern daher mit ihrem Entschließungsantrag eine
Gesetzesvorlage, mit der gesetzliche Direktvergütungsansprüche für
die Nutzung von Werken und Leistungen durch generative KI-Dienste
sichergestellt werden ( 203/A(E) ).
Christian Ragger (FPÖ) schloss sich dem an, dass es hier eine
Klarstellung im Sinn des geistigen Eigentums brauche. Sophie Marie
Wotschke (NEOS) wies ähnlich wie Friedrich Ofenauer (ÖVP) darauf hin,
dass es für dieses Thema allerdings eine Lösung auf EU-Ebene brauche.
Justizministerin Sporrer kündigte an, dass sie diese Fragen zum
kommenden Rat der Justizminister:innen prioritär mitnehmen und sich
dafür einsetzen werde, auf europäischer Ebene eine Lösung
voranzutreiben.
Grüne: Verpflichtung zu nachhaltiger Beschaffung
Außerdem fordern die Grünen eine Novellierung des
Bundesvergabegesetzes ( 478/A(E) ) für eine rechtlich bindende
Verpflichtung aller Einrichtungen des Bundes zur Einhaltung der
Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung („naBe“). Eine
solche Verpflichtung sollte darüber hinaus für alle öffentlichen
Einrichtungen eingeführt und auch mit den Bundesländern diesbezüglich
Verhandlungen geführt werden, meinte Alma Zadić. Eine solche
gesetzliche Verpflichtung des Bundes oder des gesamten öffentlichen
Bereichs sei eine wichtige Maßnahme, um die vollständige Umsetzung
des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung zu erreichen, zeigen sich
die Grünen überzeugt. Das könne eine stabile und vorhersehbare
Nachfrage nach ökologischer erzeugten Gütern und Dienstleistungen
schaffen und die entsprechenden zukunftsträchtigen Unternehmen damit
stärken. Bisher seien die „naBe-Kriterien“ nur eine freiwillige
Selbstverpflichtung.
Die Bundesregierung bekenne sich zum Aktionsplan, so Stephanie
Krisper (NEOS). Im Zuge von künftigen Anpassungen im
Bundesvergabegesetz könne man weiter auch über diesen Antrag
sprechen. (Schluss Justizausschuss) mbu