Ergebnisse von fünf Volksbegehren

Wien (OTS) – Bis 22. Juni 2026, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte
Personen in einer
beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder online Eintragungen für
insgesamt fünf Volksbegehren abgeben.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im
Rahmen des „Zentrales Wählerregisters“ auf elektronischem Weg. Die
Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die bereits
zuvor, im Einleitungsverfahren, getätigten Unterstützungserklärungen
wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und
automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das
Bundesministerium für Inneres nunmehr folgende vorläufige Ergebnisse
bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten
Volksbegehren betrug 6.319.990.

Volksbegehren „GRATIS Verhütung“:

– Zahl der Unterstützungserklärungen: 35.281

– Zahl der Eintragungen: 24.690

– Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 59.971

Volksbegehren „Wahlpflicht Nationalratswahl
Bundespräsidentenwahl“:

– Zahl der Unterstützungserklärungen: 13.632

– Zahl der Eintragungen: 13.439

– Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 27.071

Volksbegehren „Transparenz im Parlament“:

– Zahl der Unterstützungserklärungen: 17.583

– Zahl der Eintragungen: 21.254

– Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 38.837

Volksbegehren „Polizei – kritischer Personalmangel“:

– Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.928

– Zahl der Eintragungen: 25.206

– Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 40.134

Volksbegehren „Karfreitag-Feiertag für Alle“:

– Zahl der Unterstützungserklärungen: 19.864

– Zahl der Eintragungen: 29.162

– Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 49.026

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen
werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften
erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert von
keinem der fünf Volksbegehren überschritten wurde.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die fünf
genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in
ihrer Sitzung Mitte Juli bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken für alle fünf
Volksbegehren werden in Kürze auf der BMI-Homepage unter
https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.