Ergänzende Stellungnahme zur aktuellen Debatte über Scharia-Schiedssprüche in Österreich

Wien (OTS) – Die Türkische Gemeinde in Österreich begrüßt die jüngste
Stellungnahme des Justizministeriums, die vor vorschnellen
Entscheidungen im Umgang mit Scharia-Schiedssprüchen warnt. Diese
vorsichtige Herangehensweise unterstreicht die Notwendigkeit, die
Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung zu schützen und
Paralleljustizsysteme zu verhindern.

Wir fordern jedoch erneut, dass bei der Bewertung solcher Fälle
mit höchster rechtlicher Sorgfalt, Verantwortung, Achtung und
Sensibilität vorgegangen wird – allerdings nicht auf Kosten der
Grundprinzipien der freiheitlich-vielfältigen, säkularen
Rechtsordnung der Republik Österreich und ihrer Werte.

Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung des Wiener Landesgerichts
für Zivilrechtssachen vom 2. Mai 2025 einen auf den Prinzipien der
Scharia basierenden Schiedsspruch zu bestätigen, erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. .

Die Entscheidung des Landesgerichts Wien, einen auf der Scharia
basierenden Schiedsspruch zu bestätigen bzw. legitimieren , verletzt
nicht nur das Prinzip der Trennung von Religion und Staat – sie
untergräbt das Vertrauen in ein einheitliches, säkulares
Rechtssystem.

Wir sind der Meinung , dass mit der Entscheidung des
Landesgerichts Wien, ein Scharia-Urteil in Höhe von 320.000 Euro zu
bestätigen, de facto eine „vollstreckbare Scharia-Vereinbarung” in
Österreich legitimiert wurde – leider im Namen der Republik
verstanden wird.

Zwtl.: Bitte Vorsicht

Die Diskussion um religiöse Schiedsverfahren betrifft nicht nur
eine Glaubensgemeinschaft, sondern den gesamten Rechtsstaat
Österreich. Wenn religiös motivierte Schiedssprüche, die auf einem
transzendenten Gott basieren und somit außerhalb unserer Welt und
unseres Denkens liegen, in das säkulare Rechtssystem Einzug halten,
droht langfristig die Erosion des fundamentalen Prinzips der Trennung
von Staat und Religion, wie es in der österreichischen Verfassung
verankert ist.

Zwtl.: EGMR : Was sind „die Grundwerte der österreichischen
Rechtsordnung“

Das Justizministerium der Republik Österreich warnt :
„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass österreichische Gerichte nur
Regeln anwenden, die mit unseren Wertvorstellungen übereinstimmen.“
Es greife die sogenannte „ordre public“-Klausel, die besagt, dass
Bestimmungen fremden Rechts nicht anzuwenden sind, wenn ihre
Anwendung gegen die Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung
verstoßen würde.“

Die TKG stellt die offene Frage: Was sind „die Grundwerte der
österreichischen Rechtsordnung“ und wann verstößt man gegen sie? Ist
nicht der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Teil der
Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung? Ja, er ist es. Sogar
im Verfassungsrang.

Wenn Österreich eine Entscheidung des EGMR nicht umsetzt oder
ignoriert, kann das einen Verstoß gegen die EMRK darstellen, die
Verfassungsrang hat – es wäre also ein Verfassungsverstoß. Ein
solcher Verstoß kann auch die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen
in den Menschenrechtsschutz gefährden, was wiederum dem ordre public
widersprechen kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits
2003 in der Rechtssache Refah Partei u. a. gegen die Türkei
unmissverständlich klargestellt, dass die Einführung paralleler
religiöser Rechtssysteme, insbesondere der Scharia, mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Eine
staatliche Anerkennung solcher Systeme – sei es direkt oder indirekt
durch die Billigung religiöser Schiedssprüche – gefährdet das
Vertrauen in die allgemeine Gültigkeit des staatlichen Rechts.

Das österreichische Verfassungsrecht schützt die individuelle
Glaubensfreiheit, erlaubt jedoch nicht, dass religiöse Normen über
dem staatlichen Recht stehen oder dieses verdrängen. Schiedssprüche,
die aus einem religiös-dogmatischen Kontext stammen und mit der
österreichischen Rechtsordnung nicht kompatibel sind, dürfen nicht
anerkannt werden, ohne den ordre public zu verletzen.
Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, darf aber nicht als Vorwand
genutzt werden, rechtsstaatliche Prinzipien zu unterlaufen.

Zwtl.: Wir fordern daher in aller Höflichkeit und Respekt:

– ⁠Eine verfassungsrechtliche Neubewertung solcher Schiedssprüche
unter besonderer Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes und der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

– Eine klare gesetzliche Leitlinie, die die Grenzen religiöser
Schiedsverfahren in Österreich eindeutig definiert.

– ⁠Einen offenen, gesamtgesellschaftlichen Dialog über den Schutz
unserer gemeinsamen Grundwerte vor religiösem Missbrauch – unabhängig
von der jeweiligen Religion.

Die Türkische Gemeinde in Österreich (TKG) bekennt sich mit ihren
„wehrhaften Demokraten” zu einer freiheitlich-demokratischen,
pluralistischen und säkularen Grundordnung, zu Rechtsstaatlichkeit
und zu einem friedlichen Zusammenleben. Unser Anliegen ist nicht die
Ablehnung von Religion, sondern der Schutz gemeinsamer rechtlicher
Werte, die auf 1000-jährigem Schmerz, Kummer, Tränen und Glück Stein
auf Stein mit der heutigen Verfassung der Republik Österreich
aufgebaut wurden, in der unsere Menschenwürde als Erstes verteidigt
wird, vor religiös motivierter, „politisierter Religion aller Art”
und „hinter allen Deckmänteln”.

Es lebe die Republik!