Energiewende über alles? – MFG warnt vor Zerstörung von Natur und Landschaft

Linz (OTS) – Die Bundesregierung plant mit dem Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG), den Ausbau von Windkraft- und
Photovoltaikanlagen gesetzlich immer über alle anderen Interessen zu
stellen. Das würde bedeuten, dass unter anderem der Schutz von Orts-
und Landschaftsbild in Genehmigungsverfahren stark an Bedeutung
verliert. Die MFG warnt vor einer Energiewende „um jeden Preis“ und
fordert eine Umsetzung mit Maß, bei der Natur-, Umwelt- und
Tierschutz sowie regionale Interessen wie das Landschaftsbild nicht
unter die Räder kommen.

Konkret will die Bundesregierung dem Vernehmen nach mit dem neuen
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) festschreiben, dass
der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen grundsätzlich als
„überwiegendes öffentliches Interesse“ gilt – und zwar vorrangig vor
allen anderen Interessen . Wesentlich ist dabei auch, dass der
bisherige Versagungsgrund einer Beeinträchtigung von Orts- oder
Landschaftsbild sowie des Landschaftscharakters entfallen soll.
Künftig wäre das öffentliche Interesse an der erneuerbaren
Energiegewinnung bei jeder Abwägung höher zu bewerten – nicht nur,
wie von der EU-Richtlinie RED III vorgesehen, eingeschränkt auf
spezielle Konfliktfälle mit der Wasserrahmen-, Vogel- oder Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie. Der Gesetzesentwurf wird derzeit noch
regierungsintern abgestimmt und befindet sich noch nicht im
offiziellen Begutachtungsverfahren.

Die MFG Oberösterreich warnt vor einer Energiewende „um jeden
Preis“ und fordert eine Umsetzung mit Augenmaß, die Natur- und
Landschaftsschutz respektiert. „Wir sind für erneuerbare Energie,
aber nicht, wenn dafür Orts- und Landschaftsbild sowie unsere Natur
und Umwelt massiv Schaden nehmen. Was hier geplant ist, öffnet Tür
und Tor für einen rücksichtslosen Ausbau, der wertvolle Landschaften,
gewachsene Kulturräume und das ökologische Gleichgewicht aufs Spiel
setzt“, warnt LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie RED III, die vorschreibt, dem
Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang bei Interessensabwägungen
einzuräumen – allerdings nur in Konfliktfällen mit der
Wasserrahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna
-Habitat-Richtlinie. Österreich plant jedoch, diesen Vorrang auf
sämtliche Genehmigungskonflikte auszudehnen . Aus Sicht der MFG wäre
das ein Fall von „Gold Plating“ , also eine Übererfüllung
europäischer Vorgaben, die weitreichende Folgen haben kann: Etwa
würde die geplante Ausweitung des Vorrangs für erneuerbare Energien
im Genehmigungsrecht die Möglichkeiten von Gemeinden und Bürgern,
Projekte über rechtliche Wege zu verhindern oder zu verändern, stark
einschränken. Denn bestimmte Einwände – wie der Schutz des Orts- oder
Landschaftsbildes – hätten in einem Verfahren keine oder nur noch
sehr geringe Chancen, ein Projekt zu stoppen oder abzuändern, weil
das „öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien“
gesetzlich immer höher bewertet werden müsste.

In Oberösterreich ist das Thema ebenfalls relevant: Die
Ausschlusszonen für Windkraft wurden von der Landesregierung bereits
per Verordnung festgelegt. Mögliche Beschleunigungsgebiete – also von
der Regierung definierte Zonen, in denen Genehmigungsverfahren für
bestimmte Energieprojekte stark verkürzt und vereinfacht werden
sollen – müssen aufgrund der Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
(RED III) bis Februar 2026 ausgewiesen werden. Aus Sicht der MFG darf
dies keinesfalls ohne volle Transparenz und breite öffentliche
Debatte geschehen. „Wir fordern, dass Beschleunigungsgebiete nur sehr
restriktiv und unter maßgeblicher Beachtung von Natur-, Umwelt-, Tier
– und Gesundheitsschutz festgelegt werden“, so Krautgartner.

Ein weiteres Thema ist der Ausbau von Photovoltaik auf
landwirtschaftlichen Flächen . Die PV-Strategie des Landes OÖ sieht
eigentlich vor, dass die Nutzung von bereits versiegelten Flächen
Vorrang hat. Die geringste Priorität wird PV-Freiflächenanlagen auf
landwirtschaftlichen Böden zugemessen. Trotz dieser klaren Priorität
gibt es Initiativen für großflächige Agri-PV-Anlagen auf
landwirtschaftliche Nutzflächen. MFG warnt vor dem Verlust wertvoller
Agrarflächen und ortet einen klaren Widerspruch zur eigenen
Landesstrategie. „PV auf bereits versiegelten Flächen – ja. Auf
landwirtschaftlichen Nutzflächen – nein. Der Hintergrund solcher
Riesenprojekte auf Äckern kann doch nur sein, dass sich hier
Großinvestoren goldene Nasen verdienen sollen – denn wer sonst könnte
es sich leisten, ganze PV-Felder zu errichten?“, so Krautgartner.

Die MFG fordert eine Energiewende mit Maß und Ziel , die Umwelt-
und Naturschutz, Mitsprache und den Schutz des Landschaftsbildes
wahrt – und keine nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben zulässt.
„Wir werden das EABG genau beobachten und jeden Versuch, Landschafts-
und Ortsbildschutz sowie den Umwelt- und Naturschutz zu untergraben,
entschieden bekämpfen“, betont Krautgartner.