Wien. (OTS) – Der Bericht in der ZIB 2 von gestern, Donnerstag,
zeigt, dass sich
alle österreichischen Eisenbahnunternehmen ihrer Verantwortung in
Notfallsituationen mehr bewusstwerden müssen. Beschäftigte berichten
im ORF-Beitrag darüber, dass praktische Schulungen im Zusammenhang
mit Evakuierungen in Tunnelanlagen teilweise bereits mehrere Jahre
zurückliegen und die Ausbildung nicht immer strecken- und
tunnelspezifische Inhalte umfasse.
„Wer im Ernstfall Verantwortung für hunderte Fahrgäste trägt,
muss wissen, was zu tun ist. Das kann man nicht ausschließlich in
einer Grundausbildung lernen und trainieren. Räumungen und
Evakuierungen müssen regelmäßig und möglichst realitätsnah praktisch
trainiert werden“, fordert Gerhard Tauchner, Vorsitzender des
Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida.
Der Vorfall mit dem ICE 90 in Wien, der im Sommer 2025 in einem
Tunnel liegen blieb, bei dem Fahrgäste bei der Evakuierung mehrere
Stunden im Zug verharren mussten, hat die Bedeutung von regelmäßigen
Notfalltrainings bewusst gemacht. Die Prüfung dieses Vorfalls durch
die oberste Eisenbahnbehörde ist nach 15 Monaten noch immer nicht
abgeschlossen, kritisiert Tauchner.
Der vida-Gewerkschafter fordert eine grundlegende
Weiterentwicklung der Ausbildung: „Die Eisenbahnbranche hat sich
verändert. Moderne Fahrzeuge mit hohen Fahrgastkapazitäten,
Doppelstockzüge, neue Railjet-Generationen und neue
Infrastrukturanlagen wie der Koralm-Tunnel stellen neue Anforderungen
an das Zugpersonal. Mit dieser Entwicklung muss auch die praktische
Ausbildung Schritt halten.“
Die Gewerkschaft vida fordert daher verbindliche und einheitliche
Mindeststandards bezüglich der Besetzung von Zügen mit Personal sowie
auch für Räumungs- und Evakuierungsschulungen. „Das muss für allen
Eisenbahnunternehmen gelten“, bekräftigt Tauchner.
Die Eisenbahnen könne hier von anderen Verkehrsträgern lernen.
„In der Luftfahrt ist eine Mindestanzahl für Flugbegleiter pro
Sitzplatz vorgeschrieben. In Eisenbahnunternehmen gibt es dies nicht.
Das bedeutet wiederum, das Züge mit Kapazitäten von bis zu 500
Reisenden ohne Zugbegleiter in Regional- und Lokalverkehr unterwegs
sein dürfen. So eine Situation wäre in der Luftfahrt undenkbar“,
verdeutlicht Tauchner.
In der Luftfahrt sei es selbstverständlich, sicherheitsrelevante
Abläufe regelmäßig zu trainieren. „Diesen Anspruch brauchen wir auch
auf der Schiene. Es muss auch bei den Eisenbahnen Ziel sein, dass im
Ernstfall niemand in der Praxis mit einer Notfallsituation
konfrontiert sein darf, die vorher nur einmal in der Grundausbildung
trainiert wurde“, so Gerhard Tauchner.
„Man kann jedenfalls nicht einzelne Beschäftigte für Vorfälle bei
den Bahnen verantwortlich machen. Sicherheit ist eine Systemaufgabe.
Wer von den Beschäftigten verlangt, dass sie dazu in der Lage sein
müssen, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen, der muss ihnen auch
regelmäßig die Möglichkeit zu notwendigen Ausbildungen und zum
Trainieren von praktischer Handlungssicherheit geben“, betont
Tauchner.
Wichtig in Notfallsituationen sei auch, dass das Zugpersonal die
Möglichkeit haben muss, den Dienst immer gut ausgeruht antreten zu
können. „Dafür braucht es ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei
Dienstschichten“, verweist Tauchner darauf, dass dies auch bei den
aktuell laufenden Kollektivvertragsverhandlungen von der Gewerkschaft
vida thematisiert und eingefordert wird.