Wien (OTS) – “Aus heutiger Sicht ist es nicht möglich, Ihren Antrag
rechtzeitig
vor Beginn des Studienjahres am 1. Oktober 2025 abschließend zu
bearbeiten.”, so das Rektorat der TU Wien in einer E-Mail, welche
Anfang Juli an alle Bewerbenden des Masterstudiums Architektur an der
TU Wien ausgesendet wurde. In dieser wird eine Nichtbearbeitung des
Studienantrags auf Inskription suggeriert und ein Zurückziehen des
Antrags angeregt. Zusätzlich wurde darin geraten, “sich rechtzeitig
über alternative Studienoptionen Gedanken zu machen”. Zeitgleich ist
ein ähnlich lautender Text auf der Website der TU Wien erschienen.
Dieses Vorgehen wurde seitens des Rektorats der
Studierendenvertretung nicht kommuniziert. Die
Hochschüler_innenschaft an der TU Wien (HTU Wien) und
Studienvertretung Architektur verurteilt diese Vorgehensweise.
“Die TU Wien ist gesetzlich verpflichtet , alle Zulassungsanträge
zu bearbeiten und allen Bewerber_innen ein faires Zulassungsverfahren
zu ermöglichen. Mit solchen E-Mails möchte die TU Wien Studierende
abschrecken, die den Bachelor nicht an der TU Wien gemacht haben. Wir
verurteilen diese Vorgangsweise und haben dazu bereits eine
Rechtsauskunft beim Ministerium angefragt. Wir möchten auch alle
Bewerber_innen dazu aufrufen, ihre Anträge nicht zurückzuziehen! ” ,
so Astrid Albrecht-Kramreiter aus dem Vorsitzteam der HTU Wien.
Diese E-Mail sowie die Information auf der Website der TU Wien
sind die neuesten Versuche des Rektorats, die Zulassung externer
Inskriptionen zum Masterstudium Architektur zu erschweren. Bereits im
Sommer 2023 wurde seitens des Studiendekanats Architektur eine
ähnliche E-Mail ausgesendet, in der Studienbewerber_innen angehalten
wurden, sich an anderen Universitäten zu inskribieren.
Seitdem gab es mehrere Versuche seitens des Rektorats
Studienplatzbeschränkungen für dieses Masterstudium zu erwirken.
Schon damals wurde von Seiten der HTU Wien und der Studienvertretung
Architektur der Austausch diesbezüglich gesucht, allerdings hat sich
die Lage nur verschärft: Das Rektorat hat mit der Fakultät
Architektur und Raumplanung im Wintersemester 2024 eine qualitative
Zulassungsvoraussetzung für externe Bewerbende eingeführt – ohne
Zustimmung des Senats oder der Studienkommission. Ohne Abwarten, ob
diese an sich schon fragwürdige Maßnahme die Zulassungszahlen
beeinflusst, lobbyiert das Rektorat weiter für Zugangsbeschränkungen
beim Ministerium.
Argumentationsgrundlage für diese Vorgangsweise seitens der TU
Wien ist ein Anstieg der Inskriptionen für das Masterstudium
Architektur vor allem in den Jahren 2021 bis 2023. Diesen temporären
Anstieg führt die Studierendenvertretung vor allem auf das
Zusammenkommen mehrerer Einzelereignisse zurück: 2021 haben vor
Inkrafttreten einer Änderung im Studienplan vermehrt
Architekturstudierende ihr Bachelorstudium abgeschlossen und
daraufhin das Masterstudium begonnen. Zusätzlich haben sich nach
einem Covid-bedingten Aufschub wieder mehr externe Studierende an der
TU Wien inskribiert. In den darauffolgenden Semestern haben sich die
Inskriptionszahlen aber bereits wieder stabilisiert.
„Unserer Einschätzung nach wird dieser Umstand als Vorwand dafür
genutzt, Zugangsbeschränkungen einzuführen mit der Argumentation,
dass nur diese Maßnahme ein qualitativ hochwertiges Studium sichern
kann. Dabei wurde die Fakultät Architektur und Raumplanung als
unliebsamer Teil der TU Wien jahrzehntelang kaputt gespart, es wurde
nicht auf Bedürfnisse eingegangen oder in notwendige Infrastruktur
investiert. Und jetzt will man sie um jeden Preis verkleinern.“ meint
Jonathan Muhr, Studienvertretung Architektur.
Schon in der Vergangenheit wurde der Austausch mit dem
Studiendekanat sowie dem Rektorat gesucht – doch auf die Vorschläge
der Studierendenvertretung wurde nicht eingegangen. Anstatt sich für
eine adäquate Finanzierung durch das Ministerium einzusetzen oder die
Gelder innerhalb der Universität fair zu verteilen, konstruiert die
TU Wien ein Problem rund um Architekturstudierende ohne TU Wien
Bachelor.
Diese Haltung steht auch dem eigentlichen Ziel einer diverseren und
internationaleren Universität entgegen, welche die TU Wien in anderen
Kontexten als zentral ansieht.
Es wird dabei ausgeblendet, dass die Fakultät für Architektur und
Raumplanung in ihrer jetzigen Breite von großer Bedeutung für den
Umgang mit den multiplen Krisen unserer Zeit wie Klimafragen oder
Wohnraumversorgung ist. Diese inhaltliche Vielfalt ist einzigartig
und wird von Lehrenden und Studierenden sehr geschätzt. Dem steht ein
erneutes künstliches Verkleinern des Architekturstudiums an der TU
Wien entgegen.
„In einer Zukunft, in der die Baubranche nicht mehr weitermachen
kann wie bisher, muss die Architektur komplexe Aspekte vereinen:
ökologische, ökonomische, kulturelle, technische, rechtliche, soziale
wie politische. Dafür ist eine große Anzahl von umfassend gebildeten
Absolvent_innen der Architektur essenziell – und sollte als Chance
für die TU Wien gesehen werden!“ , betont Ioana Anastasia Muntianu,
Studienvertretung Architektur.
„Als gesetzliche Studienvertretung stellen wir uns grundsätzlich
gegen jegliche Form von Zugangsbeschränkungen, die erwiesenermaßen
sozial selektiv wirken und die Durchmischung im jeweiligen Studium
verschlechtern. So ist z.B. seit der Einführung des MedAT der Anteil
an “first generation” Studierenden in der Humanmedizin stark gesunken
. Als HTU Wien und Studienvertretung Architektur ist es für uns
essenziell, Fragen zu Studienbedingungen und der Finanzierung von
Studienrichtungen umfassend zu behandeln, das bedeutet auch die
demokratisch gewählten Vertreter_innen miteinzubeziehen. Wir nehmen
solche Abschreckungsmaßnahmen und kurz gedachte Zugangsbeschränkungen
nicht als die einzige Lösung hin. Auch an der TU Wien setzen wir uns
weiter für den freien und offenen Hochschulzugang ein!“ , betont
Marvin Kleinlehner aus dem Vorsitzteam der HTU Wien.