Einigkeit gegen Frauenhass: Innenausschuss nimmt misogynen Extremismus ins Visier

Wien (PK) – Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute
einhellig dafür,
den Zusammenhang zwischen gewaltbereitem Frauenhass und Extremismus
zu evaluieren. Der Entschließungsantrag wurde von den Grünen, SPÖ,
ÖVP und NEOS gemeinsam vorgelegt. Trotz Wertung als „Symbolpolitik“
stimmte auch die FPÖ zu.

Einstimmig angenommen wurde auch eine Initiative der Grünen, um
ein mögliches Verbot des Imam-Ali-Zentrums in Wien zu prüfen. Eine
FPÖ-Initiative zur Blackout-Vorsorge wurde abgelehnt, zwei weitere
Oppositionsinitiativen – zum Symbole-Gesetz und zum neuen
Dienstzeitmanagement der Polizei – vertagt. Innenminister Gerhard
Karner erläuterte den Zeitplan für das von der FPÖ scharf kritisierte
Modell.

Vier-Parteien-Initiative zur Evaluierung von extremistischem
Frauenhass

Die Grünen haben gemeinsam mit den Regierungsparteien einen
Entschließungsantrag erarbeitet, der den Innenminister dazu
auffordert, „gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie“ auf
Verbindungen zu extremistischen Strömungen zu prüfen ( 795/A(E) ).
Dabei geht es um eine Phänomenbeschreibung sowie ein aktuelles
Lagebild bezüglich „demokratiegefährdenden Frauenhasses“, der sich
explizit gegen Politikerinnen richtet. Dies soll im Hinblick auf
extremistische Verbindungen evaluiert und im Verfassungsschutzbericht
entsprechend dargestellt werden. Von Seiten des Justizressorts soll
ferner geprüft werden, ob frauenfeindlich motivierte Morde oder
schwere Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, die aufgrund ihres
Geschlechts begangen werden, ausreichend als Erschwerungsgrund im
Strafrecht berücksichtigt sind.

Gewaltbereiter und extremistischer Frauenhass sei in den letzten
Jahren rasant gestiegen, wird in einem Vier-Parteien-Antrag
ausgeführt. Demnach würden sich in der sogenannten „Manosphere“
„Männerrechte-Aktivisten, Pick-Up-Artists und Incels“ online
zusammenschließen, die sich als „Opfer einer liberalisierten Welt“
mit zu ausgeprägten Frauenrechten begreifen, und so ihren Frauenhass
und dementsprechende Gewaltfantasien rechtfertigten. Eine besondere
Form des gewaltbereiten Frauenhasses richte sich gegen Frauen in der
Politik, die durch Drohungen bei der Ausübung ihres Mandates
eingeschüchtert würden, was eine direkte Gefahr für die Demokratie
darstelle.

Frauenhass nehme weltweit zu und äußere sich über die sozialen
Medien in neuen Formen der Gewalt, erklärte Staatssekretär Jörg
Leichtfried im Ausschuss. Dies sei eine reale Bedrohung für Frauen
und deren demokratische Teilhabe, da Frauen, die in der
Öffentlichkeit stünden, besonders betroffen seien. Sowohl
Rechtsextreme als auch Islamisten bedienten sich laut Leichtfried
ähnlicher Muster der Frauenfeindlichkeit, die als „Einfallstor für
extremistische Ideologien“ zu werten sei. Daher seien diese
Strömungen „rigoros zu bekämpfen“ und die Täter müssten „die volle
Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen“, so Leichtfried.

Auch der kanadische Nachrichtendienst bewerte „antifeministische
Ideologien als begünstigenden Faktor für gewalttätigen Extremismus“,
berichtete Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Phänomene, wie die
„Manosphere“ oder „Tradwifes“, trügen einen „frauenfeindlichen und
gewaltbereiten Impetus“ in sich, seien jedoch aufgrund noch fehlender
Begrifflichkeiten „schwer zu fassen“. Die im Antrag intendierten
Maßnahmen müssten hier Abhilfe schaffen, denn man „kann nur das
stoppen, was man versteht“, sagte Prammer.

Auch SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz betrachtete Frauenhass als
„Hebel“ für extremistische Ideologien. Daher sei auch zu prüfen, ob
er selbst als Extremismus bewertet werden müsse, damit sich der
Verfassungsschutz „darum kümmern“ könne. Geprüft müsse zudem werden,
ob diese Phänomene auch im Strafrecht ausreichend Berücksichtigung
fänden, erklärten sowohl Margreth Falkner (ÖVP) als auch Sophie
Wotschke (NEOS). Diese Strömungen „im Blick zu haben“ sei
insbesondere wichtig, um auch frühzeitig handeln zu können, wie
Wotschke ausführte.

Die FPÖ wollte dem Antrag „nicht im Wege stehen“, wie ihr
Abgeordneter Michael Schilchegger ausführte, auch wenn es sich dabei
nur um „bedeutungslose Symbolpolitik“ handle. Tatsächliche Abhilfe
würden aus seiner Sicht ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam
und konsequente Abschiebung schaffen.

Prüfung rechtlicher Schritte zur Schließung des Imam-Ali-Zentrums

Geeint stimmten die Ausschussmitglieder außerdem dafür,
rechtliche Schritte zur Schließung bzw. zum Verbot des Imam-Ali-
Zentrums, des Trägervereins „Zentrum der islamischen Kultur Imam Ali“
und damit verbundenen Strukturen in Wien zu prüfen, wie von Grünen-
Abgeordneter Agnes Sirkka Prammer gefordert wurde ( 783/A(E) ). Laut
Berichten der Dokumentationsstelle Politischer Islam und des
Verfassungsschutzes gebe es Verbindungen des Zentrums zur iranischen
Regierung sowie zur Hisbollah. Mit der jüngsten Aufnahme der
Islamischen Revolutionsgarde des Iran in die „EU-Terrorliste“ sei
jetzt ein guter Zeitpunkt, meinte Prammer. Dem Nationalrat soll über
die Ergebnisse berichtet werden.

Für Robert Laimer (SPÖ) und Bettina Zopf (ÖVP) sei es inhaltlich
richtig, eine Prüfung der Schließung zu veranlassen, wie sie sagten.
Es dürfe keinen Missbrauch der Religionsfreiheit geben, betonte der
SPÖ-Mandatar. ÖVP-Abgeordnete Zopf erinnerte an das
Regierungsprogramm, wonach das Vereinswesen genau in diesem Punkt
verschärft werden soll. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sprach
sich dafür aus, die Prüfung rasch zu vollziehen.

Gernot Darmann (FPÖ) bezeichnete die „Stoßrichtung“ als
nachvollziehbar, hinterfragte aber den Bedarf an dem
Entschließungsantrag. In einem Rechtsstaat sollte eine derartige
Prüfung ohnehin laufen können, meinte er.

FPÖ-Initiative zur Blackout-Vorsorge abgelehnt

Abgelehnt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag zur Vorlage eines
„nationalen Krisen- und Blackout-Plans“ ( 772/A(E) ). FPÖ-
Abgeordneter Alois Kainz sieht dafür Bedarf, da die aktuelle
geopolitische Lage das Risiko großflächiger Krisenlagen erheblich
steigen lasse. Der geforderte ressortübergreifende Plan sollte aus
seiner Sicht klare Koordinationszuständigkeiten im Krisen- und
Katastrophenfall sowie abgestimmte Abläufe zur Sicherstellung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthalten. Er und sein
Fraktionskollege Gernot Darmann beriefen sich in der Ausschussdebatte
auf entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs.

Während, ÖVP, SPÖ und NEOS die Koordinationszuständigkeiten als
klar geregelt wahrnehmen, sieht Agnes Sirkka Prammer (Grüne) ebenso
eine Problematik. Ihre Fraktion stimmte der Initiative zu. Obwohl die
gesetzgeberische Ebene bereitet sei, fehle ein gemeinsamer Überbau
bzw. ein gemeinsamer Plan für ganz Österreich, etwa praktische
Anweisungen wie eine Checkliste für den Ernstfall. Laut Prammer gebe
es noch viel zu tun.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) meinte, der Antrag erwecke den falschen
Eindruck. Die Bevölkerung solle nicht verunsichert werden. Er
kritisierte ebenso wie sein Fraktionskollege Ernst Gödl und NEOS-
Mandatar Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass die FPÖ bei den
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, etwa beim Bundes-
Krisensicherheitsgesetz, nicht mitgestimmt habe. Laut Robert Laimer (
SPÖ) werde das Krisenmanagement laufend weiterentwickelt. Wichtig sei
es ihm zufolge, gezielte Maßnahmen Vorort nachzuschärfen und die
zivile Landesverteidigung stärker auszubauen.

FPÖ lehnt neues Dienstzeitmodell bei der Polizei ab, Karner
spricht von „sensibler Umsetzung“

FPÖ-Abgeordneter Reinhold Maier setzt sich für eine Abkehr vom
geplanten neuen Dienstzeitmanagement bei der Polizei ein, da er
„schwerwiegende Risiken“ für die Beamtinnen und Beamten ortet ( 805/A
(E) ). Künftig müssten mehr Wochenenddienste geleistet werden,
während gleichzeitig Überstundenregelungen entfallen und Ruhezeiten
verkürzt würden. Dies führe laut Maier zu deutlichen
Einkommenseinbußen und könne insbesondere für jüngere Polizistinnen
und Polizisten „existenzbedrohend“ sein. Zudem bestehe die Gefahr,
dass der Polizeiberuf an Attraktivität verliere und sich die
angespannte Personalsituation weiter verschärfe.

Dabei betonte Personalvertreter Maier, dass seine Fraktion nicht
gegen Reformen per se sei. Ein neues Dienstzeitmodell müsse aber
einher gehen mit einer Besoldungsreform, um Einkommensverluste
auszugleichen, meinte er. Außerdem handle es sich nicht um ein „rein
freiheitliches Thema“. Eine Umfrage habe gezeigt, dass 85 % der
Exekutivbediensteten das neue System nicht für erforderlich halten,
und 96 % finanzielle Nachteile erwarten. In seinen 28 Dienstjahren
habe er bei der Polizei noch nie so eine schlechte Stimmung erlebt.
Auch FPÖ-Mandatar Werner Herbert – ebenfalls Personalvertreter bei
der Polizei – erläuterte, dass das neue Modell bei vielen Kolleginnen
und Kollegen Unsicherheit verursache – berechtigterweise, wie er
meinte. Er ortete außerdem ein Personalproblem, insbesondere im
urbanen Raum.

Laut Sophie Marie Wotschke (NEOS) sei es aufgrund der budgetären
Lage nicht möglich, mehr Beamtinnen und Beamte einzustellen, daher
gelte es, Arbeitszeit und -abläufe effizienter aufzuteilen. Es sei
aber nicht vorgesehen, das Sicherheitsbudget zu kürzen, ergänzte
Ernst Gödl (ÖVP).

Auch Maximilian Köllner (SPÖ) ging auf die budgetären
Gegebenheiten ein. Er rief die Gendarmerie-Reform in Erinnerung und
meinte, wenn sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen änderten,
sollte über Reformen gesprochen werden. Das Ziel müsse es sein, den
Personalstand zu halten. Für ÖVP-Abgeordneten Lukas Brandweiner wäre
es der falsche Weg zu sagen, alles müsse bleiben wie es ist und den
Teufel an die Wand zu malen, weil Veränderung im Raum stehe. Sowohl
Köllner als auch Brandweiner betonten, dass nach der Pilotphase bei
Bedarf nachgebessert werden könne. Die NEOS erachten es ebenfalls als
sinnvoll, den Probebetrieb abzuwarten, daher wurde die Initiative
vertagt.

Danach sollten sich die Kritikpunkte sehr genau angesehen werden,
meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne), die das neue
Dienstzeitmanagement analog zu den Befürchtungen der FPÖ-
Personalvertretern kritisierte. Das Modell würde vielleicht bei
höherem Personalstand funktionieren, eigentlich sei es aber ein
„Sparpaket unter dem Deckmantel der Verbesserung der Umstände“.

Innenminister Gerhard Karner erklärte den Zeitplan. Nach dem
Start der „Simulationsphase“ in fünf Bezirken (Bregenz, Leibnitz,
Gänserndorf, Wien Leopoldstadt und Wien Brigittenau) Mitte des
Jahres, könne dort im September – eng abgestimmt mit der
Personalvertretung und den Führungskräften – mit der
„Einführungsphase“ begonnen werden. Diese sei bis Frühjahr bzw.
Frühsommer nächsten Jahres angelegt. Die österreichweite Ausrollung
werde wohl stufenweise – von Osten nach Westen – erfolgen. Auf die
vorgebrachte Kritik entgegnete Karner, dass es sich keinesfalls um
ein Sparprogramm handle. In der Übergangsphase sei gar mit Mehrkosten
zu rechnen. Das sei notwendig und richtig, damit die Polizei
weiterhin ein attraktiver Dienstgeber bleibe. Es sei ihm bewusst,
dass es sich um einen „schwierigen Schritt“ handle, da alle
Exekutivbediensteten betroffen seien. Daher sei das neue
Dienstzeitmanagement auch intensiv vorbereitet worden und werde nun
sensibel umgesetzt, so der Minister. Viele Argumente würden für ein
neues System sprechen. Die Lebensmodelle hätten sich geändert, es
habe viel Kritik an den hohen Überstunden bei der Polizei gegeben,
erinnerte er.

Grüne fordern Anpassung des Symbole-Verbots der Identitären

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, um
das Symbole-Gesetz bzw. die dazugehörige Verordnung in Bezug auf das
genutzte Emblem der „Identitären Bewegung Österreich“ zu adaptieren (
750/A(E) ). Ihr Emblem (laut Symbole-Bezeichnungsverordnung ein von
einem Kreis umschlossenes griechisches Lambda) sei zwar untersagt,
die Bewegung nutze nun aber laut Antragsbegründung vermehrt ein
allein stehendes Lambda ohne Kreis, aber in derselben Farbkombination
(schwarz-gelb). An sich seien laut Gesetzestext auch grafisch
veränderte Darstellungen von betreffenden Symbolen vom Verbot
umfasst. Ermittlungen der Polizei hätten jedoch ins Leere geführt, da
das Symbol derart verändert wurde, sodass es nicht mehr unter das
Verbot fällt, erläuterte Alma Zadić (Grüne) die Problematik. Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) begründete die Vertagung damit, dass im
Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vereinbart sei, das
Gesetz sowie die Verordnung zu sichten und entsprechend zu bewerten.
(Schluss Innenausschuss) wit/fan