Linz (OTS) – Zwei Monate hintereinander bekam ein Koch von seinem
Chef als Lohn
jeweils nur 1.500 Euro in bar bezahlt. Viel zu wenig. Nachdem die
beiden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst hatten, kam der
Arbeitnehmer zur Kontrolle der Endabrechnung in die AK. Diese machte
den Wirt auf offene Ansprüche aufmerksam und musste diese letztlich
sogar gerichtlich einklagen.
Der Hilfskoch war ein halbes Jahr in einer Pizzeria im Bezirk Linz-
Land beschäftigt. In den letzten beiden Monaten zahlte ihn sein Chef
jeweils in bar – 1.500 Euro auf die Hand. Bis sich die beiden auf
eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
verständigten. Anschließend ließ der Arbeitnehmer seine
Abrechnungsunterlagen in der AK kontrollieren.
Dabei wurde festgestellt, dass dem Koch in den letzten beiden Monaten
mehr als die 1.500 Euro zugestanden wären. Außerdem wurden ihm vom
Chef drei Urlaubswochen abgezogen, obwohl er in dieser Zeit
gearbeitet hatte – was sogar mit Fotos bewiesen werden konnte. Dafür
stand ihm eine Urlaubsersatzleistung zu.
Die AK forderte die Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber ein.
Dieser zeigte sich nicht einsichtig. Erst als die AK eine Klage beim
Arbeits- und Sozialgericht einreichte, erklärte sich der Unternehmer
bereit, seine Schulden beim ehemaligen Mitarbeiter zu begleichen.
Dieser bekam rund 2.500 Euro nachbezahlt.
„ Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es
sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und
seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen “, sagt
AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit
Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „ Besser
einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten
“, so der AK-Präsident.