Eder/Fürlinger: Koalition setzt wichtigen Schritt für Erwachsenenschutzrecht

Wien (OTS) – „Die Koalitionspartner ÖVP, SPÖ und NEOS setzen mit dem
heute im Zuge
der Nationalratssitzung eingebrachten Initiativantrag einen wichtigen
Schritt für das Erwachsenenschutzrecht“, betonen ÖVP-
Behindertensprecherin Heike Eder und ÖVP-Justizsprecher Klaus
Fürlinger. Man setze einen Kurs, der zwei wesentliche Verbesserungen
mit sich bringen werde, so die beiden Abgeordneten der Volkspartei.

“Verschärfte” Verpflichtung von Anwaltschaft und Notariat bei
Erwachsenenvertretung läuft mit “Sunset Clause” aus

“Der Regelung, nach der zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Rechtsanwältinnen bzw. -anwälte und Notarinnen bzw. Notare auch ohne
Bedarf an rechtlicher Vertretung herangezogen werden können, wird mit
einer ‘Sunset Clause’ begegnet. Mit 1. Juli 2028 tritt diese
‘verschärfte’ Regelung dann wieder außer Kraft”, hält Klaus Fürlinger
fest. Sowohl die Rechtsanwaltschaft als auch das österreichische
Notariat haben stets die Bereitschaft signalisiert, in Notlagen
auszuhelfen, so Fürlinger, und weiter: “Und das tun sie durch diese
Regelung nun auch. Klar ist aber, dass die Rechtsanwältinnen bzw. –
anwälte sowie die Notarinnen bzw. Notare für derartige Aufgaben nicht
ausgebildet sind. Daher war es uns wichtig, dafür Sorge zu tragen,
hier keinen Dauerzustand herbeizuführen. Das ist nun klargestellt. In
der Zeit bis zum ‘Sunset’ muss es gelingen, eine bessere Lösung zu
finden.“

“Clearing” soll Beendigung der Erwachsenenvertretung erleichtern

“Mit unserem heutigen Antrag wollen wir mit dem Instrument eines
‘Clearings’ für Betroffene, deren familiäres Umfeld oder
Vertretungsvereine die Möglichkeit dafür schaffen, die
Erwachsenenvertretung jederzeit neu bewerten zu lassen. Damit soll es
dann unter maßgeblich geänderten Lebensumständen auch möglich sein,
die Erwachsenenvertretung wieder zu beenden”, unterstreicht Heike
Eder.

Abschließend betonen die beiden Abgeordneten der Volkspartei: “Die
Regierungsparteien handeln unter der Prämisse, das Richtige für
Österreich zu tun – wie wir es jetzt auch im Bereich des
Erwachsenschutzrechtes machen.” (Schluss)