EABG: Ohne verbindliches Bund-Länder-Bekenntnis keine Beschleunigung

Wien (OTS) – Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ)
hält fest, dass
beim Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG)
für eine tatsächliche Beschleunigung verbindliche Ausbauziele sowie
eine klare Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern fehlen.
Unverbindliche Ziele und keine Verbindlichkeit schaffen nicht den
nötigen Rahmen für einen beschleunigten Ausbau heimischer Erzeugung.

„Der rasche Ausbau erneuerbarer Energien ist die wirksamste
Antwort auf fossile Preisschocks. Dafür müssen Bund und Länder
gemeinsam Verantwortung übernehmen und verbindlich zu ihren Beiträgen
stehen“, betont EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig.

Kritisch sieht der EEÖ, dass einige der im EABG-Anhang
festgelegten Zielwerte für 2030 in einzelnen Bundesländern bereits
erreicht sind. Das werde dem Anspruch eines Beschleunigungsgesetzes
nicht gerecht. Der Verband fordert daher ambitionierte
gesamtstaatliche Ausbauziele für 2030, 2035 und 2040 sowie einen
gesetzlich verankerten Mechanismus zur verbindlichen Aufteilung
dieser Ziele auf die Bundesländer.

Zudem betont der EEÖ die Bedeutung aller erneuerbaren
Technologien für Versorgungssicherheit und Leistbarkeit. „Wir
brauchen Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie,
erneuerbare Gase und Speicher. Wer einzelne Technologien ausschließt,
gefährdet die Versorgungssicherheit und verteuert die Energiewende
unnötig“, so Prechtl-Grundnig. Der EEÖ spricht sich daher für klare,
sachlich begründete Kriterien bei der Ausweisung von Ausschlusszonen
aus.

Der EEÖ fordert daher ein EABG, das ambitionierte Ziele mit
verbindlicher Umsetzung verbindet: eine klare Aufgabenverteilung
zwischen Bund und Ländern, gesicherte Beiträge aller Bundesländer
sowie ein ausdrückliches Bekenntnis zu sämtlichen erneuerbaren
Technologien.