E-Control begrüßt Begutachtungsentwurf zum neuen ElWG

Wien (OTS) – Dass es seit heute, 4. Juli, einen veröffentlichten
Begutachtungsentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG
) gibt, wird von der E-Control begrüßt. „Der Entwurf wird von uns in
den nächsten Tagen genau analysiert und es wird eine entsprechende
Stellungnahme vorbereitet.“, so die Vorstände der E-Control, Alfons
Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Und sie betonen in dem
Zusammenhang die Wichtigkeit einer fairen Balance zwischen den
Interessen der Konsument:innen und jenen der Energieunternehmen.

Zwtl.: Wichtige Regelungen sind enthalten…

Nach einer ersten schnellen Durchsicht sieht der Entwurf für das
ElWG wichtige Regelungen für ein zukunftsweisendes Stromsystem vor:

„So finden sich darin mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in
Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten. Das betrifft etwa die
sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung
oder das flächendeckende Zurverfügungstellen von Smart Meter Daten,
auch wenn dies leider erst stufenweise erfolgen soll.“, erläutert
Haber.

Smart Meter-Daten garantieren eine verursachungsgerechte
Abrechnung der Netzkosten, ermöglichen die vermehrte aktive Teilhabe
der Konsument:innen am Strommarkt und bringen mehr Transparenz.

„Weiters werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa
in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das System
gebracht werden und dieses damit entlastet wird.“, so Alfons Haber.

Geändert werden auch die Vorgaben für die Netzentgelte. Ziel ist
es, eine verursachungsrechte und faire Kostenverteilung zu
gewährleisten, was aus Sicht der E-Control unerlässlich ist.

Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine
Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. „Dass die
Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer
gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.“, betont Urbantschitsch.

Zwtl.: …manches kommt hoffentlich noch hinzu.

„Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider
nicht enthalten. Dabei würde sie die Endkund:innen endlich in die
Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und
die -kosten zu haben.“, bedauert Urbantschitsch.

„Es bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz auch dazu genutzt
wird, dass neben der Monatsrechnung als Standard auch andere
wettbewerbsbelebende Maßnahmen, wie sie die E-Control und die BWB
unlängst vorgeschlagen haben, im Gesetz zu finden sein werden und es
zu einer raschen Umsetzung kommt. Nicht zuletzt ist das ElWG
insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Transformation des
Energiesystems.“, so die Vorstände der E-Control abschließend.