St. Pölten (OTS) – Eine Küchenhilfe aus einem Gastronomiebetrieb im
Bezirk Mödling
sollte bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses um ihre
rechtlichen Ansprüche gebracht werden. Das Unternehmen hat dem
Arbeitnehmer im Folgemonat zunächst eine einvernehmliche Auflösung
angeboten. Der Betroffene hat das Angebot allerdings ausgeschlagen.
Denn damit geht auch oft ein Verzicht auf offene Ansprüche einher –
etwa eine restliche Gehaltszahlung. Der Betrieb hat dann aber am
darauffolgenden Tag eine Kündigung mit Monatsende ausgesprochen.
Allerdings hat der Arbeitgeber dabei die gesetzlichen und
kollektivvertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten. Der
Betroffene hat sich daraufhin an die AK Niederösterreich gewandt, um
seine Ansprüche prüfen zu lassen. Bei der AK Niederösterreich konnte
dann die fehlerhafte Kündigungsfrist feststellen und die zustehende
Kündigungsentschädigung einfordern. Nach der Intervention hat man
vonseiten des Gastronomiebetriebs eingelenkt, der Mann hat die
ausstehende Summe bis Ende Juni in der Höhe von 2.590,17 Euro brutto
(1.592,54 Euro netto) nachbezahlt bekommen.
„Immer wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, egal in welcher
Form, ist eine Überprüfung durch die Arbeiterkammer empfehlenswert.
Unser Expertinnen und Experten kontrollieren die Ansprüche und
Abrechnungen und stehen den Mitgliedern kompetent zur Seite“, so AK
Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender
Markus Wieser.