Wien (OTS) – Ein 3jähriger Bub, den wir hier Lukas nennen, ist heute
früh vom
Kindesvater und 2 Mitarbeiterinnen der KJH aus dem Kindergarten
abgeholt worden, ohne Wissen der Mutter. Weder sie noch der
Kindergarten wurden über den gerichtlichen Beschluss informiert.
Dieser Fall ist wieder einmal besonders schockierend, weil trotz
Gefährdungsmeldungen und fachlichen Alarmsignalen das Kind nicht vor
dem gewaltausübenden Vater geschützt wird und nun stark gefährdet
ist. Lukas hat noch nie alleine die Nacht bei seinem Vater verbracht,
hat keine eigenen Spielsachen bzw. Kuscheltiere bei sich und konnte
sich vor allem nicht von seiner Mutter verabschieden.
Hintergrund:
Die Mutter hatte die alleinige Obsorge, der Sohn lebt seit Geburt
an bei ihr. Expert*innen, Gutachter*innen und der Kindergarten
bestätigen, dass Lukas sicher und geschützt bei der Mutter aufwächst.
Aber es gibt eine Vorgeschichte über den gewaltausübenden Vater, dies
ist im Akt mehrfach belegt. Es gibt zahlreiche Gefährdungsmeldungen
und fachliche Alarmsignale . Im Ambulanzbericht aus der Landesklinik
Klagenfurt vom 23. 1. 2026 heißt es, dass Lukas nach einem Kontakt
massiv reagierte, heftig weinte, hyperventilierte und einnässte und
es wird ausdrücklich festgehalten, dass die behandelnde Kinder- und
Jugendpsychiaterin bereits mehrfach Gefährdungsmeldungen an das
Jugendamt geschickt habe und zuletzt am 21. Jänner 2026 das Aussetzen
des Besuchskontakts empfohlen habe. Es ist auch von einer weiteren
Gefährdungsmeldung aus der Kinderchirurgie die Rede. Es wurde auch
die Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten verständigt, das
Kinderschutzzentrum wurde eingebunden und „Delfi“ ( https://www.kisz-
ktn.at/ ) hat die Behandlung und Begleitung von Lukas aufgenommen.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe Kärnten liegen mindestens drei
Gefährdungsmeldungen vor, eingebracht von der Kinder- und
Jugendchirurgie, der Kinderpsychiatrie sowie von der behandelnden
Kinderpsychiaterin etc.
Die Mutter wollte vom Gericht ausdrücklich wissen, ob trotz
dieser Gefährdungsmeldungen weiterhin keine Kindeswohlgefährdung
erkannt werde.
Wir sprechen hier nicht über ein gewöhnliches
Elternstreitverfahren und nicht über mediale Dramatisierung. Wir
sprechen über einen Fall, in dem ein kleines Kind, bei dem
Warnhinweise aus der Kinderpsychiatrie und aus einem Landesklinikum
dokumentiert sind, während gleichzeitig gerichtlich vorläufige
Kontaktregelungen mit unbegleiteten Kontakten bestanden.
StoP fragt daher öffentlich:
–
Wie kann es sein, dass ein kleines Kind trotz dokumentierter
Warnhinweise aus Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kliniksystem
einfach aus seinem vertrauten Alltag herausgerissen wird?
–
Wie kann es sein, dass Mütter in Österreich erleben müssen, dass
trotz Gefährdungsmeldungen ihre Kinder nicht geschützt werden.
–
Und wie kann es sein, dass ausgerechnet in einem Land mit neun
Bundesländern, unzähligen Zuständigkeiten und dichtem
Institutionennetz offenbar niemand rechtzeitig den einen Satz sagt:
Stopp! So nicht. Nicht mit diesem Kind.
Wir fordern hier die sofortige lückenlose Aufklärung, die
Offenlegung der Entscheidungen und eine Prüfung aller Schnittstellen
zwischen Gericht, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und
Jugendpsychiatrie und klinischem Bereich.
Ein Kind ist keine Aktenzahl!!!
Und Gefährdungsmeldungen dürfen nicht zu Papier werden, das
niemand schützt!!!