DÖW gewinnt Unterlassungsklage gegen die FPÖ vor dem OGH

Wien (OTS) – Am 30. Juni 2026 urteilte der Oberste Gerichtshof in
einer Causa, die
ihren Ausgangspunkt im August 2023 genommen hatte, als Innen- und
Justizministerium das DÖW nach langem Vergabeverfahren damit
beauftragt hatten, einen jährlichen Rechtsextremismusbericht zu
erstellen. Damals behauptete die FPÖ auf ihrer Website, das
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sei eine
„pseudowissenschaftliche Institution“. Das DÖW strebte in der Folge
ein Verfahren wegen Kreditschädigung an, das nun den österreichischen
Instanzenzug durchlaufen hat. In seiner Entscheidung gab der OGH
bekannt, dass für die Behauptung der FPÖ „keine, auch keine ‚schmale‘
Tatsachengrundlage“ bestehe. Die Aussage könne daher auch nicht durch
das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden, vielmehr
werden die Ehre und der wissenschaftliche gute Ruf des DÖW damit
beeinträchtigt. Außerdem stehe fest, dass das Personal des DÖW aus
anerkannten Expert*innen aus den Geschichts- und Sozialwissenschaften
bestehe und das Institut mit hoch angesehenen Universitäten und
Forschungseinrichtungen kooperiere. Der OGH gab der außerordentlichen
Revision des DÖW somit vollumfänglich recht. Die FPÖ muss ihre
unwahren Behauptungen widerrufen und künftig unterlassen.

„Ich freue mich sehr, dass der OGH nun endgültig bestätigt hat,
dass wissenschaftsfeindliche Angriffe wie dieser keine ‚Werturteile‘
sind, sondern das, was sie sind: falsche Tatsachenbehauptungen“, sagt
Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Dieses
Urteil wird Folgen haben: Wir werden unseren guten Namen mit allen
Mitteln verteidigen und unser Recht nun mit aller Kraft durchsetzen.“
Das aktuelle OGH-Urteil widerlege damit auch ein Urteil aus den
1990er Jahren, das ein Autor der rechtsextremen Aula in Berufung auf
die Meinungsfreiheit in Teilen gewonnen hatte. „Ihre liebste Lüge
gegen uns ist damit tot“, sagt Kranebitter.

Der Rechtsvertreter des DÖW, Rechtsanwalt Michael Pilz, begrüßt
die Klarstellung des Höchstgerichts ebenfalls. „Der OGH hält fest,
dass eine kritische Auseinandersetzung des DÖW mit der FPÖ kein
Freibrief ist, die wissenschaftliche Einrichtung zu verunglimpfen.
Der Umstand, dass die FPÖ regelmäßig Untersuchungsgegenstand des DÖW
ist, ist gerade keine Herabsetzung eines politischen Gegners“,
zitiert Pilz den Gerichtshof und fügt hinzu: „Das ist leider
notwendiger Bestandteil wissenschaftlicher Untersuchung der Phänomene
des Rechtsextremismus.“ Die FPÖ muss dem DÖW nun auch die Kosten des
gesamten Verfahrens ersetzen.