DÖW gewinnt Klage gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber

Wien (OTS) – Das Handelsgericht Wien hat dem Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes (DÖW) in einer Auseinandersetzung mit
dem oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber
Recht gegeben. Dieser muss unwahre kreditschädigende Behauptungen
über das DÖW widerrufen und unterlassen.

Ausgangspunkt der Rechtsstreitigkeiten war eine Presseaussendung
von Michael Gruber am 3. August 2023, in der er anlässlich der
Vergabe zur Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts
durch Innen- und Justizministerium dem DÖW die Wissenschaftlichkeit
absprach und zur vermeintlichen Unterstützung seiner These ein OLG-
Urteil aus dem Jahr 1998 zitierte. Daraufhin strengte die Stiftung
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes eine Klage auf
Unterlassung und Widerruf am Handelsgericht Wien an, zielte die
Behauptung des FPÖ-Politikers doch darauf ab, die Seriosität des DÖW
als wissenschaftliche Institution in Frage zu stellen.

Das Gericht urteilte am 21. Juli 2025 mit einer ausführlichen
Begründung, dass es außer Zweifel stehe, dass das DÖW eine
wissenschaftliche Einrichtung sei und nach strengen
wissenschaftlichen Kriterien arbeite. Ausführungen des DÖW zum
Rechtsextremismus oder zur FPÖ erfolgen auch nicht in einem
politischen Meinungsstreit, sondern in einer wissenschaftlichen
Diskussion. Die Äußerungen des Beklagten seien unwahre
Tatsachenbehauptungen, die in den guten Ruf des DÖW eingreifen und
kreditschädigend seien. Die von Gruber vorgetragene Behauptung, das
OLG Wien habe im Jahr 1998 die Unwissenschaftlichkeit des DÖW
festgestellt, sei unrichtig und falsch. Das Handelsgericht urteilte
nun, dass Gruber seine getätigten sowie sinngleiche Behauptungen bei
sonstiger Exekution unterlassen muss, zudem muss er via APA-OTS einen
Widerruf veröffentlichen sowie die Gerichtskosten des DÖW tragen.

„Die Definition von Rechtsextremismus ist nicht Sache der
Beobachteten. Nur weil unsere wissenschaftliche Expertise manchen
nicht gefällt, können und müssen wir uns Schmähungen und unwahre
Vorwürfe nicht gefallen lassen“, sagt Andreas Kranebitter,
Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Das Urteil des Handelsgerichts
ist nicht nur ein wichtiges Signal für das DÖW, es schützt alle
Wissenschafter*innen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung
in der Öffentlichkeit stehen, vor unwahren Unterstellungen.“ Anwalt
Michael Pilz, Rechtsvertreter des DÖW, erklärt zu dem Urteil: „Bei
der Behauptung, das DÖW habe mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu
tun, handelt es sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung. Die
Aussage ist überprüfbar, ihr fehlt jegliches Tatsachensubstrat,
weshalb die Grenzen der zulässigen Kritik überschritten wurden. Auch
die von vielen Exponenten der Rechten seit Jahren verbreitete
Äußerung, das OLG Wien habe gerichtlich festgestellt, das DÖW arbeite
unwissenschaftlich, gehört schlicht in das Reich der Märchen.“
Michael Gruber hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil
einzulegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.