Digitalisierungsfortschritt bei Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft: mehr als 7 Millionen Dokumente gescannt

Wien (OTS) – Die in Papierform geführten Verzeichnisse der Wiener
Staatsbürgerschaftsevidenz wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt
Wien – Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) digitalisiert. Recherchen
und Erteilung von Auskünften sollen damit schneller und effizienter
möglich sein, und die historischen Daten werden für die Nachwelt
erhalten. Zwischen April 2024 und Dezember 2025 wurden insgesamt
knapp 7,2 Mio. Dokumente eingescannt und somit rund 10,4 Mio. Bilder
generiert.

„Es ist wichtig historische Daten für die Nachwelt zu sichern.
Dass die Scans der Staatsbürgerschaftsverzeichnisse abgeschlossen
wurden, bedeutet außerdem einen wichtigen Schritt für die weitere
Digitalisierung der Abteilung. Ziel ist die kontinuierliche
Modernisierung und Entwicklung der Serviceorientierung und
Transparenz der Abteilung – hier spielt die Digitalisierung eine
wesentliche Rolle “, so Vizebürgermeisterin und
Integrationsstadträtin Bettina Emmerling.

„ Ich danke meinen Mitarbeiter*innen für die Leistung, diesen
empfindlichen Papierberg so professionell für das Scanzentrum
verpackt und wieder korrekt einsortiert zu haben“, so die
stellvertretende Abteilungsleiterin Nina Crobath. Nun folgt seitens
der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft die
Beschlagwortung der einzelnen Dokumente, um gesuchte Dokumente auf
Knopfdruck finden zu können.

Weiterer Reformschritt

2021 begann eine umfassende Reform der Abteilung für Einwanderung
und Staatsbürgerschaft (MA 35), der 2024 in einen fließenden,
ständigen Verbesserungsprozess überging. Ein wesentlicher Baustein
der Reform ist die Digitalisierung. Seit 2022 sind alle internen
Verfahrensschritte, in der Einwanderung wie auch in der
Staatsbürgerschaft, digitalisiert und neue Akten werden
ausschließlich digital bearbeitet. Durch die Einsparung von analogen
Zwischenschritten werden Verfahren beschleunigt und können flexibler
erledigt werden, außerdem werden Beantwortungen von Auskünften über
den Verfahrensstand erleichtert.

Staatsbürgerschaftsevidenz und Heimatrolle

Die Staatbürgerschaftsevidenz wird heutzutage im zentralen
Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) fortgeführt. Dies umfasst die
Verdatung von ausländischen Personenstandsfällen im Zentralen
Personenstandsregister (ZPR).

Im Heimatrechtsgesetz vom 3. Dezember 1863 wurde festgelegt, dass
alle österreichischen Staatsbürger*innen in einer Gemeinde
heimatberechtigt sein müssen. 1896 wurde mit der Heimatrechtsnovelle
die Möglichkeit geschaffen, das Heimatrecht nach zehnjährigem
Aufenthalt zu erhalten. 1939 wurde das Heimatrecht aufgehoben; an
seine Stelle trat 1945 der Nachweis der Staatsbürgerschaft. Die
Heimatrolle beinhaltet die Personenstandsdaten, Beruf, Wohnort,
Abstammung, Begründung und Erwerbstag des Heimatrechts. Sie wird
benötigt, wenn es zum Beispiel um die Prüfung des Erwerbes oder den
Nachweis des Besitzes der österreichischen Staatsbürgerschaft geht.
Außerdem wird die Heimatrolle seit der Einführung des § 58c (
Staatsbürgerschaftserwerb für Angehörige von NS-Opfern) häufig für
abteilungsinterne Recherchetätigkeiten genutzt.