Wien (OTS) – Die Privaten Krankenversicherer sind ein wesentlicher
Partner
innerhalb der Gesundheitswirtschaft Österreichs. Die Systemrelevanz
der privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den freiwilligen
Beiträgen der Versicherten müssen faktenbasiert erörtert und die
Einsparungen durch das private System konkret dargestellt werden.
Der Wiener Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat
gestern in einem Interview laut über die Abschaffung der Privaten
Krankenversicherung nachgedacht. Begründet wurde diese totalitär
anmutende Idee so: „Im Augenblick haben wir eine Krankenkasse, die
zahlt letzten Endes ein System der Privatversicherung. Also dürfen
wir uns nicht wundern, dass, wenn die Menschen es sich leisten
können, sie sich eine Privatversicherung nehmen und die Kasse
refundiert dann eh einen Großteil der Kosten.“
Diese Aussage ist objektiv falsch und hält auch keiner fachlichen
Diskussion stand.
In der Sonderklasse öffentlicher Spitäler tragen die
Privatversicherten durch die erheblichen Sonderklassehonorare dazu
bei, Spitzenärzte im öffentlichen System zuhalten. Diese Honorare
sind für die in den öffentlichen Spitälern angestellten Ärzte ein
wesentlicher Anreiz, dort zu bleiben, weil sie einen bedeutenden
Zuverdienst zum Gehalt darstellen. Da die Spitalärzteschaft natürlich
nicht nur Sonderklassepatienten, sondern überwiegend Nicht-
Privatversicherte behandelt, stellen die Zahlungen der
Privatversicherten einen ganz wesentlichen Beitrag zum öffentlichen
Spitalssystem dar.
Nimmt ein Privatversicherter statt der Sonderklasse ein
Privatspital in Anspruch – immerhin 41 Prozent aller Fälle der
Privaten Krankenversicherung – kommt es zu einer massiven
unfreiwilligen Quersubventionierung der Krankenkasse. Die
Krankenkassen übernehmen nämlich nur einen kleinen Teil (rund ein
Drittel) der medizinischen Behandlungskosten, der Rest ist von den
Patienten bzw. ihrer Versicherung selbst zu bezahlen. Mit anderen
Worten: Jede(r) sozialversicherte Patient/Patientin entlastet die
Krankenkasse in ganz erheblichem Ausmaß, wenn er/sie sich statt im
öffentlichen Spital in einem Privatkrankenhaus behandeln lässt. Das
Leistungsvolumen aller österreichischen Privatspitäler entspricht
jenem der öffentlichen Spitäler des ganzen Bundeslands Salzburg,
diese Spitäler sind also als quasi zehntes Bundesland in hohem Maß
versorgungswirksam.
Ähnlich liegt der Fall bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes:
hier vergütet die Krankenkasse satzungsgemäß lediglich 80 Prozent
jenes Betrages, den sie bei einem Kassenvertragsarztaufwenden müsste.
Somit erspart sich auch hier die Kasse erhebliche Beträge, denn
auch die Wahlärzte sind längst versorgungswirksam.
„Die Aussagen von Stadtrat Hacker sind also völlig unhaltbar, das
Gegenteil ist der Fall. Sie lösen auch nicht die zweifellos bei den
Kassen bestehenden Probleme“, betont Dr. Peter Eichler, Vorsitzender
der Sektion Krankenversicherung im österreichischen
Versicherungsverband VVO .
Welche Beiträge die Private Krankenversicherung für das gesamte
österreichische Gesundheitssystem zum Wohl aller leistet, ist aus
folgenden Fakten ersichtlich:
–
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen betrugen im
Vorjahr 2,66 Milliarden Euro.
–
Mit 1,15 Milliarden Euro stehen dabei die Krankenhauskosten an
erster Stelle.
–
An zweiter Stelle sind Leistungen für Ärzte im niedergelassenen
Bereich in der Höhe von 304,6 Millionen Euro anzuführen.
„Es soll ein Klima geschaffen werden, in dem die Private
Krankenversicherung und die Privat-Versicherten nicht von vornherein
als Gegner, sondern vielmehr als unverzichtbarer und komplementärer
Partner im System erkannt werden. Letztlich ist eine
privatwirtschaftlich organisierte Komponente des österreichischen
Gesundheitssystems nicht wegzudenken, volkswirtschaftlich wertvoll
und im Sinn eines mündigen Bürgers eindeutig notwendig“, so Mag.
Christian Eltner, Generalsekretär des VVO.
Weitere Informationen: Jahresbericht des VVO