Innsbruck – Wien/Kärnten/Salzburg/Tirol (OTS) – Das Oberlandesgericht
Graz (OLG Graz) hatte zum Akt Österreichischer
Alpenverein (ÖAV) gegen Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) zu
GZ 2 R 76/25a am 15. Juli 2025 sein Urteil gefällt und die vom ÖAV
gegen die GROHAG, vertreten durch die Finanzprokuratur, erhobene
Berufungsklage zur Feststellung der Grundeigentümerschaft zur Gänze
abgewiesen. Der ÖAV hat in der Folge den Gang zum Höchstgericht in
Wien gewählt und eine außerordentliche Revision beim Obersten
Gerichtshof (OGH) beantragt. Diese ao. Revision wurde nunmehr mit
Beschluss durch den OGH zurückgewiesen. Die Zustellung bzw.
Information dieses für die GROHAG erfreulichen Ergebnisses erfolgte
heute. Somit ist das Eigentum der GROHAG am ‚Gamsgrubenweg‘, so wie
in der Katastermappe seit der Neuvermessung im Jahr 1955 dargestellt,
bis zum Km 24,30 endgültig bestätigt.
Das OLG Graz hat bereits die von der Klägerin (ÖAV), vertreten
durch ‚König – Ermarcora – Klotz & Partner‘ Rechtsanwälte in
Innsbruck, angestrengte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil
des Landesgerichtes Klagenfurt (LG Klagenfurt) wegen Mangelhaftigkeit
des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger
Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung für nicht
zulässig abgewiesen und die Berufung als nicht berechtigt beurteilt.
Somit wurde das Ersturteil des LG Klagenfurt vom März 2025, welches
eine dreifache Abweisung der Begehren des ÖAV beinhaltete,
vollinhaltlich bestätigt.
Zitat GROHAG : Dr. Johannes Hörl, Alleinvorstand der GROHAG: „Wir
sind über ein Dreivierteljahrhundert von unserem rechtmäßigen
Eigentum an den strittigen Flächen ausgegangen und wurden nunmehr
endgültig bestätigt. Nach den nicht unerheblichen Anschuldigungen des
ÖAV in ihrem Mitgliedermagazin ‚Bergauf‘ hoffen wir zumindest auf
eine sachliche Gegendarstellung und angemessene Berichterstattung
über den für die GROHAG positiven Ausgang des Verfahrens im Sinne des
vom Österreichischen Presserat erlassenen Ehrenkodex. Was die
Umsetzung des Gesamtprojektes Gamsgrubenweg betrifft, sind nunmehr
leider vier wertvolle Jahre verstrichen. Ob die in Frage kommenden
Projekt- und Finanzierungspartner im Verlauf der nächsten Jahre die
materielle Kraft aufbringen können, um das gesamte Projekt zu stemmen
ist nunmehr fraglich. Wir hoffen dennoch auf die Umsetzung,
allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Jedenfalls stehen wir auch in
Zukunft für gute gemeinsame Lösungen und weitere Projekte mit dem
ÖAV, mit dem Nationalpark Hohe Tauern und dem Land Kärnten zur
Verfügung.“
Ausgangslage : Der Gamsgrubenweg (2.400m) entstand im Zuge der
Errichtung der Großglockner Hochalpenstraße in den 1930er Jahren,
beginnt am Endpunkt der Straße auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe (
2.369m) und führt bis zum Wasserfallwinkel, auch Aufstieg zum ÖAV-
Hochalpinzentrum Oberwalderhütte (2.973 m).
Dieser hochalpine Weg ohne nennenswerte Steigungen, ermöglicht
den Blick auf die beeindruckende Bergkulisse rund um den Großglockner
und ist – nach Befahrbarkeit der Gletscherstraße (Stichstraße der
Großglockner Hochalpenstraße ab Kreisverkehr Guttal) ab Anfang Mai (
für Nicht-Alpinisten dzt. nur bis Ende Tunnel 6) begehbar.
Der Themenweg entführt auf eine Reise durch sechs geheimnisvolle
Schatztunnel und informiert über die einzigartige Flora und Fauna der
Umgebung.
Die GROHAG plante gemeinsam mit dem Nationalpark Hohe Tauern
Kärnten nicht zuletzt aufgrund der Witterungslagen im Hochgebirge und
der Steinschlaggefahr den Bau einer Versorgungseinrichtung und die
Errichtung einer Schutzgalerie nach dem 6. Tunnel im Zuge eines
Gesamtprojektes. Damit sollte Sicherheit und Versorgung für Tausende
Gäste und Alpinisten sowie eine adäquate Wissensvermittlung zu Themen
des Nationalparks und der Hochgebirgsregion sichergestellt werden.
Alle Fraktionen im Kärntner Landtag unterstützten das Projekt. Die
Klage des ÖAV wurde im Jahr 2022 unter dem Präsidenten Dr. Andreas
Ermacora eingebracht.