„Die EU hält ihre eigenen Werte nicht ein“

Berlin/Wien (OTS) – Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am
24. Februar 2022
wurden die Sanktionen gegen Moskau immer weiter verschärft. Die EU
hat inzwischen das 19. Sanktionspaket beschlossen. Ziel ist, das
Regime wirtschaftlich und politisch unter Druck zu setzen. Neben
massiven Handels- und Finanzbeschränkungen wurden auch Reiseverbote
und Blockaden von Finanzmitteln für „Geschäftsleute“ verhängt, die
angeblich “ in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung
der Russischen Föderation, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen
„. Ein derart weit gefasstes Kriterium, dass es quasi jeden treffen
könnte. Seit 2014 hat die EU etwa 2500 Personen mit Einreiseverboten
und Vermögenssperren belegt, davon etwas über Hundert Geschäftsleute.

Gerade gegen diese persönlichen Sanktionen gibt es massive
Kritik: Experten sagen, dass bei der Sanktionsverhängung oft nicht
transparent oder gründlich genug geprüft werde. Diverse Sanktionen
wurden vor europäischen Gerichten daher bereits aufgehoben. Dennoch
werden die Maßnahmen häufig mit fadenscheinigen Begründungen und
trotz gegenteiliger Urteile verlängert und auf Familienmitglieder
ausgeweitet.

Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky, der mehrere dieser
Geschäftsleute vertritt, kritisiert auf einer Pressekonferenz vor
internationalen Medienvertretern in Berlin eine „Beweislastumkehr und
Kollektivbestrafung“. Er stellt klar: „Es geht nicht darum, ob
Sanktionen als Instrument des Völkerrechts legitim sind. Das sind
sie. Es geht darum, ob die EU ihre eigenen rechtsstaatlichen Maßstäbe
und Werte einhält. Wir meinen, dem ist nicht so! Vom ursprünglichen
Anspruch ’smart sanctions‘ – also zielgenaue Maßnahmen gegen
diejenigen, die tatsächlich Verantwortung tragen, sind wir heute weit
entfernt.“

Sein Kollege Dr. Peter Gauweiler ergänzt: „Wir haben heute ein
Strafrecht durch die Hintertür. Wir haben es klar mit einem
rechtsstaatswidrigen Vorgehen zu tun.“

Die Krux in der Sache ist: Obgleich sanktionierte Personen das
Recht auf eine gerichtliche Prüfung der verhängten Maßnahmen haben,
führt die Kombination von langer Verfahrensdauer und halbjährlicher
Erneuerung der Sanktionslisten zu einer Situation, in der bereits
neue Sanktionen verhängt wurden, wenn das Gericht alte, quasi
gleichlautende Maßnahmen für illegal erklärt. In den Worten von
Lansky entsteht so ein „Perpetuum Mobile illegaler Sanktionen“.

Niemand muss in Europa seine Unschuld beweisen!

Lansky sieht neuerdings auch das rechtsstaatliche Prinzip der
Unschuldsvermutung ins Gegenteil verkehrt: „Rein juristisch sollte
die Lage im Rechtsstaat EU klar sein: Der Rat trägt die Beweislast,
dass eine Person die Sanktionskriterien erfüllt. In der Praxis sehen
wir aber häufig einen Bezug auf alte oder vage Quellen. Und seit
einer Novelle vom Frühjahr 2025 muss nun in gewissen Fällen die
beschuldige Person beweisen, die Kriterien nicht mehr zu erfüllen.
Übersetzt: Einmal „Oligarch“ – immer „Oligarch“, es sei denn, Sie
beweisen aktiv das Gegenteil. So etwa im Fall des ehemaligen
Unternehmers Dmitry Pumpyansky, der bereits drei Verfahren gegen die
EU-Sanktionen gewonnen hat und mit immer neuen, fadenscheinigen
Gründen erneut gelistet wurde. Da dem Rat die Argumente ausgehen, ihn
weiterhin und entgegen der Rechtsprechung des Gerichts der
Europäischen Union (EUG) zu sanktionieren, dreht man kurzerhand die
Beweislast um! Das widerspricht einem Kernprinzip rechtsstaatlicher
Verfahren: Wer eingreift, muss beweisen – nicht umgekehrt.“

Der Europäische Rat steht nicht über dem Gesetz!

Lansky kritisiert eine mangelnde Gewaltenteilung: „Der Rat als
Exekutive setzt sich faktisch über das Korrektiv der Judikative
hinweg. Die EU gerät damit in eine merkwürdige Lage: Einerseits
kritisiert sie Staaten, die Urteile ihrer Gerichte ignorieren.
Andererseits toleriert sie im Sanktionsrecht genau diese Praktiken.“
Dr. Peter Gauweiler: „Beim Sanktionsrecht wird jede parlamentarische
Kontrolle außer Kraft gesetzt. Das können sich die Parteien nicht
gefallen lassen. Es dürfen keine Geheimgesetze erlassen werden. Über
Grundrechtsbrüche wird permanent hinweg gegangen. Nach dem Motto: Es
wird schon nicht die Falschen treffen. “

Meinungsfreiheit gilt für Alle!

Häufig wird eine Aufhebung der Sanktionen an eine auch
öffentliche Abkehr vom russischen Regime gekoppelt. Dr. Lansky dazu:
„Das kommt einer Gesinnungsprüfung gleich! Der Staat darf niemals
verlangen, dass jemand bestimmte Meinungen äußert, um seine
Grundrechte zurückzubekommen. Das ist ein Zugang, wie wir ihn sonst
wohl nur aus Nordkorea kennen.“

Es gibt keine Sippenhaft!

Immer wieder werden Sanktionen auf Familienmitglieder
ausgeweitet, die überhaupt keinen direkten Bezug zu den
geschäftlichen Tätigkeiten der Firmen ihrer Angehörigen haben.
Lansky: „Hier sehen wir eine gefährliche Verschiebung von
individueller Verantwortung hin zu etwas, das man als Sippenhaft-
Tendenz bezeichnen kann. Je breiter dieses Netz gespannt wird, desto
schwerer wird eine ganz einfache Frage: Was genau hat diese konkrete
Person getan, um die Sanktionen zu rechtfertigen? Am Ende bleibt man
gelistet, nicht wegen eigenen Handelns, sondern wegen des falschen
Nachnamens. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa Alexander Pumpyansky,
der in der Vergangenheit unbedeutende Funktionen in den Unternehmen
seines Vaters innehatte; bereits seit seiner Jugend in Genf ansässig,
musste der russisch-schweizer Doppelstaatsbürger mit seinen dort
geborenen schulpflichtigen Kindern das Land verlassen, nur weil der
der Sohn seines Vaters ist. Auch die Sanktionen gegen ihn wurden vom
EUG bereits mehrfach als unbegründet aufgehoben, er bliebt dennoch
sanktioniert!“

Die EU muss sich an ihre eigenen Prinzipien halten!

Lansky: „Gerade diejenigen unter Ihnen, die Sanktionen politisch
am stärksten unterstützen, sollten sich die Frage stellen: Wie
sanktionieren wir? Wenn wir zulassen, dass Gerichte systematisch
ausgebremst werden, Beweislasten umgedreht werden, Familienangehörige
kollektiv in Geiselhaft genommen werden, Vermögensarreste entgrenzt
und zeitlich entkoppelt werden, dann riskieren wir, am Ende genau das
zu verspielen, was wir zu schützen vorgeben: die Glaubwürdigkeit
unseres Rechtsstaats. Es geht nicht um den Schutz von Reichen.
Sondern um den Schutz von Menschen vor Rechtsmissbrauch. Auch im
Krieg gilt es, sich an rechtliche Grundsätze zu halten. Sanktionen
sind nicht irgendwelche Maßnahmen. Sanktionen sind Atombomben des
Rechts!“