Wien (PK) – Zu einer Verzögerung kommt es bei einer weiteren Materie
aus dem
Gesundheitsbereich, nämlich bei der Umsetzung einer einheitlichen
Diagnose- und Leistungsdokumentation. Nach dem stationären Sektor
müssen – mit über eineinhalb Jahren Verspätung – nunmehr auch alle
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen,
Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien eine einheitliche
Dokumentation in Form von sogenannten ICD-10-Codes durchführen. Da
zunächst ein sechs Monate langer Pilotbetrieb vorgesehen ist, tritt
die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung erst ab dem dritten
Quartal 2026 in Kraft. Die Regierungsvorlage wurde heute mit ÖVP-SPÖ-
NEOS-Mehrheit im Nationalrat beschlossen; ein dazu eingebrachter
Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.
Die Diagnosecodierung sei ein wichtiges Werkzeug für die Planung
und Steuerung im Gesundheitswesen, betonte Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig. Sie trage dazu bei, Versorgungsschwerpunkte zu
erkennen, Leistungen besser zu verteilen und Versorgungslücken zu
schließen. Gleichzeitig sei die Datensicherheit umfassend
gewährleistet.
Löschfrist von ELGA-Gesundheitsdaten von zehn auf 30 Jahre
verlängert
Zustimmung von allen Parteien gab es zu einer von ÖVP, SPÖ, NEOS
und FPÖ eingebrachten Initiative, die eine Ausdehnung der Löschfrist
von ELGA-Gesundheitsdaten von zehn auf 30 Jahre mit sich bringt.
Mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit wurden schließlich noch Änderungen im
ASVG beschlossen, die unter anderem die Festlegung eines Preisbandes
für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten für die Jahre 2027 und 2029
sowie die Verlängerung von Regelungen im Bereich der Generika und
Biosimilars umfassten.
Über alle Fraktionen hinweg bestand auch Konsens darüber, dass
die bilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen
weiter ausgebaut werden soll. Die Abgeordneten sprachen sich daher
einstimmig für eine Entschließung aus, in der die Bundesregierung
aufgefordert wird, weitere bilaterale Staatsverträge über den
grenzüberschreitenden Rettungsdienst abzuschließen. Solche Abkommen
bestehen bereits mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn.
Ausweitung der Diagnose- und Leistungscodierung auf den
ambulanten Bereich ab Mitte 2026
Im Zuge der im Jahr 2023 eingeleiteten Gesundheitsreform haben
sich Länder und Sozialversicherung auf die Einführung einer
verpflichtenden und bundesweit einheitlichen Diagnosecodierung
verständigt. Durch die Zuordnung von Diagnosen und medizinischen
Leistungen auf einheitliche Schlüssel („Internationale Klassifikation
der Krankheiten“ der WHO, ICD-10-Codes) soll nicht nur die
Behandlungssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunikation zwischen
den einzelnen Gesundheitsdienstleistern erleichtert werden, wird in
den Erläuterungen der Regierungsvorlage hervorgehoben.
Nach dem stationären Bereich wird nun auch der ambulante Sektor
ab dem dritten Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) dazu
verpflichtet, eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation
durchzuführen und die Daten an die jeweiligen
Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Es wird explizit darauf
hingewiesen, dass Leistungserbringerinnen bzw. -erbringer nur dann
Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln haben, wenn für sie
auch gemäß Ärztegesetz eine Pflicht zur Nutzung der E-Card-
Infrastruktur besteht. Wahlärztinnen und -ärzte mit weniger als 300
verschiedenen Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr sind damit
ausgenommen.
Vier-Parteien-Antrag: ELGA-Daten sollen erst nach 30 Jahren
gelöscht werden
Da sich aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht die
bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren
insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe
Erkrankungen als zu kurz erwiesen habe, traten SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS
in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative für eine Verlängerung auf 30
Jahre ein. Im Dezember 2015 seien die ersten elektronischen Befunde
in ELGA gespeichert worden, weshalb diese aufgrund der geltenden
Rechtslage ab Dezember 2025 laufend gelöscht würden.
Preisregulierung für Medikamente
Eine von der Regierung vorgeschlagene ASVG-Novelle sieht weiters
vor, auch in den Jahren 2027 bis 2029 ein Preisband für
wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festzusetzen. Außerdem soll die
Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars verlängert
werden.
FPÖ übt Kritik am „Schnellschuss“ bei der Diagnosecodierung und
warnt vor Einschränkungen bei der Arzneimittelversorgung
Gerhard Kaniak (FPÖ) bemängelte, dass die Regierungsfraktionen
auf die von einigen Seiten geäußerte inhaltliche Kritik bezüglich der
Umsetzung der Diagnosecodierung überhaupt nicht eingegangen seien und
nur zwei kleine Änderungen vorgenommen haben. Die Bevölkerung müsse
wissen, dass in Hinkunft jede niedergelassene Ärztin bzw. jeder Arzt
die Diagnosecodierung mit der Leistungsabrechnung unverschlüsselt und
nicht anonymisiert an die Sozialversicherung weiterschicken müsse.
Was gehe es aber die Sozialversicherung an, wenn man vielleicht eine
Hautkrebsdiagnose erhalten habe, hinterfragte er das Vorhaben. Anders
als bei sonstigen ELGA-Daten gebe es keine Möglichkeit, einen
Einspruch dagegen einzulegen. Viele offene Fragen bestünden auch noch
hinsichtlich der ICD-10-Codes, die etwa Verdachtsdiagnosen nicht
umfassen würden. Zu befürchten sei zudem, dass in spätestens zwei
Jahren mit der Einführung des Europäischen Gesundheitsdatenraums
wieder alles geändert werden müsse, gab Kaniak zu bedenken. Auch beim
Thema ELGA handle es sich seiner Meinung nach um eine „Notreparatur“,
die man hätte vermeiden können.
Äußerst unzufrieden zeigte er sich mit Preisbandregelung, da sie
negative Auswirkungen auf den Pharmastandort und die
Arzneimittelversorgung haben werde. Es würden nämlich Niedrigstpreise
festgeschrieben, die von österreichischen oder europäischen Anbietern
nicht erfüllt werden können. Die Bestimmung werde im Gegenteil dazu
führen, dass Produkte vom Markt genommen und nicht mehr für die
Therapien zur Verfügung stehen werden. Dabei rede man nicht von ein
paar Produkten, sondern von rund der Hälfte der Arzneimittel, warnte
Kaniak. Zusätzlich werde die österreichische Vertriebskette
geschwächt.
Auch Michael Schilchegger (FPÖ) führte datenschutzrechtliche
Bedenken im Zusammenhang mit der Diagnosecodierung ins Treffen.
Daten, die an die Sozialversicherung übermittelt werden, könnten
seiner Ansicht nach sehr wohl einzelnen Personen zugeordnet werden.
SPÖ: Diagnosecodierung liefert wichtige Daten für die
Gesundheitsstatistik
Bei der Diagnosecodierung gehe es um ein Statistik-Tool, das die
Datenlage im Gesundheitswesen deutlich verbessern werde, zeigte sich
Rudolf Silvan (SPÖ) überzeugt. Da die Daten pseudonymisiert
übermittelt werden, können auch keine Rückschlüsse auf einzelne
Personen gemacht werden. Interessant sei es aber zu wissen, ob es bei
Krankheiten ein Ost-West-Gefälle gebe oder ob mehr Frauen oder Männer
von einzelnen Diagnosen betroffen seien. In der Folge könnten dann
die Mittel gezielter eingesetzt werden. Derzeit sei Österreich
„leider etwas im Blindflug“ unterwegs, gab er zu bedenken.
Die Preisband-Regelungen bei Arzneimitteln zielten darauf ab,
leistbare Preise bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit
sicherzustellen, erläuterte Petra Tanzler (SPÖ). Die regelmäßige
Anpassung an Durchschnittspreise sowie die Bestimmungen für Generika
sorgen für eine Kostendämpfung, während eine medizinische Evaluierung
die Qualität und den therapeutischen Nutzen der Medikamente
sicherstellt.
ÖVP: Digitalisierung trägt zum Abbau von Barrieren und zur
Verbesserung der Behandlungsqualität bei
Die Digitalisierung könne Barrieren abbauen und das Leben von
Menschen mit Einschränkungen erleichtern, urteilte Elisabeth
Scheucher-Pichler (ÖVP). Ein Beispiel dafür sei die heutige Rede des
Abgeordneten Klaus Fürlinger mit KI-generierter Stimme im Parlament
gewesen. Positiv in diesem Sinne sei auch die Verlängerung der ELGA-
Speicherfrist von zehn auf 30 Jahre zu sehen, weil damit vor allem
chronisch kranke Menschen über einen sehr langen Zeitraum auf ihre
Daten zugreifen können.
NEOS: Positive Effekte durch Verlängerung des Preisbandes und die
Diagnosecodierung
Seine Fraktion habe sich sehr stark dafür eingesetzt, in der
Frage des Preisbandes bei Arzneimitteln zu einer Nachfolgeregelung zu
kommen, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Was die
Diagnosecodierung betreffe, die in den meisten europäischen Ländern
bereits Standard sei. So ziehe Österreich damit nur nach. Bis dato
sei man im „Blindflug unterwegs“, was die Datenlage im
Gesundheitswesen angeht.
Seine Fraktionskollegin Ines Holzegger hob in Bezug auf ELGA den
persönlichen Nutzen für die Patientinnen und Patienten hervor, die
nicht mehr ihre Befunde oder Röntgenbilder herumtragen müssten. Es
sei daher zu begrüßen, dass die Löschfrist auf 30 Jahre ausgeweitet
werde.
Grüne werfen der Regierung ein Nachgeben gegenüber Lobbys und
Ärztekammer vor
Nachdem gestern die Regierung „vor der Nikotin-Lobby in die Knie
gegangen sei“, sehe man heute ein ähnliches Verhalten gegenüber der
Pharmalobby und der Ärztekammer, konstatierte Ralph Schallmeiner (
Grüne). So bemängelte er, dass die Verlängerung des Preisbandes um
vier Jahre von keinen zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen für die
Sozialversicherung begleitet werde. Auch bei der Diagnosecodierung,
die „grundsätzlich sehr sinnvoll“ sei, werde man nicht zustimmen,
kündigte Schallmeiner an, da es nicht nur zu einer Verzögerung bei
der Umsetzung komme, sondern auch Ausnahmen für Wahlärztinnen und –
ärzte geschaffen wurden, die weniger als 300 Patientinnen und
Patienten haben. In einem von ihm im Laufe der Sitzung eingebrachten
Abänderungsantrag, der jedoch keine Mehrheit fand, forderte er eine
Abschaffung dieser Ausnahme.
Königsberger-Ludwig: Gesundheitswesen kann nur auf Basis von
verlässlichen Grundlagen gesteuert werden
Alle drei zur Debatte stehenden Maßnahmen würden einen zentralen
Beitrag zur Modernisierung und gerechteren Gestaltung des
Gesundheitssystems leisten, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-
Ludwig hervor. Gerade im Bereich der Digitalisierung und der
Datenlage brauche es große Schritte nach vorne, die längst überfällig
seien. Sie sei auch sicher, dass Daten in der Gesundheitspolitik eine
immer wichtigere Rolle spielen würden. In Hinkunft werde erstmals in
den heimischen Arztpraxen systematisch erfasst, welche Diagnosen
gestellt werden. Dabei sei die Datensicherheit umfassend
gewährleistet, weil die Herstellung eines „Personenbezugs untersagt“
sei. Die Diagnosecodierung werde helfen, Versorgungsschwerpunkte zu
erkennen, Leistungen besser zu verteilen und Versorgungslücken zu
schließen. Positiv stufte die Staatsekretärin auch die Verlängerung
der Speicherfrist von ELGA-Daten ein, weil davon vor allem chronisch
kranke Menschen profitieren werden.
Abgeordnete für Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
im Rettungswesen
FPÖ-Abgeordneter Christoph Steiner erklärte, Ziel des gemeinsamen
Antrags sei es, für Patientinnen und Patienten in allen Grenzregionen
eine rasche Notfallversorgung zu sichern. Steiner appellierte an die
Bundesregierung, eine Vereinheitlichung des Rettungswesens in
Österreich in Angriff zu nehmen. Noch immer gebe es unterschiedliche
Standards der Bundesländer.
Mario Lindner (SPÖ) begrüßte das Vorhaben, Staatsverträge mit
allen Nachbarländern abzuschließen. Allerdings müsse auch das Problem
des Rettungswesens im Bundesländerdreieck Oberösterreich,
Niederösterreich und Steiermark übergreifend gelöst werden. Aus
seiner Sicht werde die steirische Landespolitik in dieser Frage
schlecht beraten, führte Lindner aus. Auch Michael Seemayer (SPÖ)
sprach sich für eine Ausweitung der Verträge im Rettungswesen aus.
Seemayer forderte zudem eine umfassende Reform des
Gesundheitssystems, da dieses nach einer misslungenen Kassenreform
einer „schleichenden Privatisierung“ unterliege.
In medizinischen Notfällen könnten Minuten über Leben und Tod
entscheiden. Staatsgrenzen und die Einhaltung von bürokratischen
Regeln dürften daher bei der Notfallrettung nicht über die Rettung
von Menschenleben gestellt werden, betonte Margreth Falkner (ÖVP).
Martina Diesner-Wais (ÖVP) nannte das aus ihrer Sicht gut etablierte
grenzüberschreitende Rettungswesen in Niederösterreich als Beispiel
dafür, was mit entsprechenden Staatsverträge mit Nachbarländern
bewirkt werden könne.
Dominik Oberhofer (NEOS) sprach von einem „großartigen
paneuropäischen Projekt“, das im Rettungswesen umgesetzt werden
solle. Auch darüber hinaus gebe es vorbildliche Modelle der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der medizinischen Versorgung.
Als Beispiel nannte Oberhofer die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der
Geburtsklinik in Znaim.
Ralph Schallmeiner (Grüne) hob hervor, dass die österreichischen
Nachbarländer bereits über einen professionalisierten Rettungsdienst
mit gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
verfügen. Ein solches Rettungssystem würde er sich auch für
Österreich wünschen. Dazu müsse allerdings das Sanitätergesetz
entsprechend novelliert werden.
Königsberger-Ludwig: Rettungswesen ins 21. Jahrhundert bringen
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig dankte den
Abgeordneten für die einstimmige Unterstützung, weil damit das Ziel
verfolgt werde, die bestmögliche Notfallversorgung in allen
Grenzregionen sicherzustellen. Die Verhandlungen über die notwendigen
Staatsverträge seien bereits im Laufen. Königsberger-Ludwig sprach
sich für eine umfassende Reorganisation des Rettungswesens aus, um es
„ins 21. Jahrhundert zu bringen“. Dabei solle aber auch das Ehrenamt
seinen Platz erhalten. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass eine
Lösung noch in dieser Legislaturperiode möglich sein werde. (
Fortsetzung Nationalrat) sue/sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.