Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat sich heute
mit
zahlreichen Oppositionsanliegen beschäftigt. Auf Basis von Anträgen
der FPÖ und der Grünen diskutierte er unter anderem über die
Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und der
Österreichischen Hochschülerschaft, die ORF-Haushaltabgabe, die
Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Forderung
nach Schaffung eines Verbotsgesetzes für den „politischen Islam“.
Auch die Besetzung des Finanzamts Braunau und die damit in
Zusammenhang stehende erstinstanzliche Verurteilung von ÖVP-
Abgeordnetem August Wöginger sowie der Umstand, dass man im
Rechtsinformationssystem des Bundes immer noch Gesetze findet, die in
ihrer Ursprungsfassung von Adolf Hitler beurkundet worden waren,
waren Debattenthema. Die Beratungen über die Anträge wurden von den
Koalitionsparteien durchgängig vertagt.
FPÖ will „politischen Islam“ mit Verbotsgesetz bekämpfen
Was das von ihr geforderte „Verbotsgesetz für den politischen
Islam“ beinhalten soll, legt die FPÖ in einem Entschließungsantrag (
803/A(E) ) dar. So schlägt sie vor, die Betätigung für den
„politischen Islam“ bzw. dessen Ziele zu verbieten, Moscheen und
Organisationen des politischen Islam aufzulösen und Personen, die
Teil einer Organisation des politischen Islam sind bzw. diesen
unterstützen, die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen.
Zudem wollen Markus Tschank, Christian Schandor und Michael
Schilchegger das Vermögen einschlägiger Organisationen und Moscheen
einziehen. Es gehe um ein klares politisches Signal, dass die Politik
eine Islamisierung Österreichs nicht dulden werde und dass Positionen
wie das Infragestellen des Existenzrechts Israels in Österreich
keinen Platz hätten, betonte Schilchegger im Ausschuss. Zudem wäre es
seiner Meinung nach bei Bestehen eines Verbotsgesetzes einfacher zu
eruieren, wie viele Taten in Österreich einen islamistischen
Hintergrund haben. Forderungen, in Österreich einen Gottesstaat oder
ein Kalifat zu errichten, seien nicht mit der österreichischen
Rechtsordnung vereinbar, bekräftigte Tschank.
Dass die Regierung in dieser Frage tatsächlich tätig wird, wie
Kanzleramtsministerin Claudia Bauer angekündigt hatte, bezweifeln
Schilchegger und Tschank. Die Regierungsvorlage werde das Papier, auf
dem sie geschrieben ist, nicht Wert sein, mutmaßte Tschank.
Verfassungsrechtliche Probleme sieht er im Hinblick auf ein Judikat
des EGMR nicht, zudem wies die FPÖ auf das bestehende NS-
Verbotsgesetz hin. Der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) warf
Tschank vor, ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrzunehmen.
SPÖ: Muslime nicht unter Generalverdacht stellen
Seitens der SPÖ warnte Muna Duzdar davor, eine ganze
Religionsgruppe „unter Generalverdacht zu stellen“ und zu
kriminalisieren. Es sei immer wichtig, Gesetze zu überprüfen und
nachzuschärfen, sagte sie. Mit vagen Begriffen, die nicht klar
definiert seien, komme man aber nicht weiter. So sei im
Entschließungsantrag der FPÖ nicht festgelegt, was politischer Islam
überhaupt sei. Zudem gebe es im StGB bereits einen Paragraphen, der
religiös motivierten Extremismus ausdrücklich unter Strafe stelle.
Auch nach Ansicht von SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim existieren
bereits ausreichend Mechanismen, um staatsfeindliche Kräfte in
Österreich zu bekämpfen.
Klaus Seltenheim (SPÖ) hob die Notwendigkeit hervor, in der
Debatte sensibel vorzugehen. Jeder sei dafür, Islamismus zu bekämpfen
und einzugrenzen, sagte er, der vorgelegte Antrag sei aber sowohl in
der Begründung als auch in der Ausführung unzureichend. Zudem gehe es
darum, allen Formen von Extremismus entgegenzutreten. Die FPÖ
ignoriert ihm und Duzdar zufolge etwa die Gefahr, die vom
Rechtsextremismus ausgeht.
ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl machte geltend, dass es nicht
einfach sei, ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam zu
formulieren, ohne den Boden des Rechtsstaates zu verlassen und in ein
„Gesinnungsstrafrecht“ zu kippen. Das zeigt sich ihm zufolge auch
darin, dass die FPÖ keinen Gesetzesvorschlag, sondern nur einen
Entschließungsantrag vorgelegt hat. Seiner Information nach ist die
Regierung gerade dabei, verschiedene Gesetze zu prüfen. Es gehe aber
nicht nur darum, eine Unterwanderung des Staates durch islamistische
Gruppierungen zu verhindern, bekräftigte Gerstl, man müsse jedwede
Unterwanderung des Staates – auch durch Identitäre – verhindern.
Grüne orten „Scheindebatte“
Eine „Scheindebatte“ ortet Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka
Prammer. Niemand sage, was politischer Islam eigentlich sei und was
man mit einem Verbotsgesetz eigentlich bewirken wolle. Statt über ein
solches zu diskutieren, wäre es ihrer Ansicht nach wichtiger, gegen
reale Probleme vorzugehen und bestehende Schutzlücken zu schließen.
So gebe es Menschen, die sich „einen Spaß daraus machten“, Menschen
zu Anschlägen zu bewegen.
Dass sich die FPÖ insgesamt gegen eine religiöse Gruppe stelle,
dementierte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Seine Partei stehe
vielmehr auf der Seite der Muslime, sagte er. Schließlich hätten
viele Muslime ihr Heimatland verlassen, da sie nicht in einem
Gottesstaat leben wollten. Es gebe aber einen politischen Islam, der
die Gesellschaft umwandeln wolle, warnte er. Hier müsse der Staat
Grenzen setzen. Die bestehenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch hält
sein Parteikollege Schilchegger für nicht ausreichend.
FPÖ rüttelt an Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer
und der ÖH
In einem weiteren Entschließungsantrag ( 903/A(E) ) fordert die
FPÖ, Unternehmen bzw. Studierenden ein möglichst unbürokratisches und
barrierefreies Opt-Out-Recht hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft bei
der Wirtschaftskammer bzw. bei der Österreichischen Hochschülerschaft
(ÖH) einzuräumen. Abgeordneter Schilchegger bezweifelt, dass die
Pflichtmitgliedschaft mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (
EMRK) vereinbar ist, in jedem Fall hält er sie aber für „nicht
angemessen“. So müssten etwa auch Unternehmer, Beiträge zahlen, die
die Leistungen der Wirtschaftskammer nicht benötigen würden. Seiner
Meinung nach wäre ein Opt-Out-Recht außerdem ein Anreiz für die
Kammern, ihre Leistungen zu verbessern.
Es gehe nicht darum die Kammern abzuschaffen, unterstrich
Schilchegger im Ausschuss. Die WKO funktioniere in einigen Bereichen
„sehr gut“. Nicht jeder benötige aber ihre Leistungen.
Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag in dieser
Legislaturperiode eine Mehrheit finden wird. Zwar sehen auch die NEOS
das System der Pflichtmitgliedschaft kritisch, wie Nikolaus Scherak
betonte, in der aktuellen Regierungskonstellation sei ihre
Abschaffung aber nicht umsetzbar, sagte er.
Ausdrücklich zur Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer
bekannten sich die Abgeordneten Kurt Egger (ÖVP) und Markus Koza (
Grüne). Das System habe sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt
bewährt, sagte Egger und verwies außerdem auf die Selbstverwaltung.
Koza befürchtet negative Auswirkungen auf die Sozialpartnerschaft und
die in Österreich weit verbreiteten Kollektivverträge, sollte man die
Pflichtmitgliedschaft abschaffen.
FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe
Einen neuerlichen Anlauf hat die FPÖ auch zur Abschaffung der ORF
-Haushaltsabgabe genommen ( 699/A ). Stattdessen soll der ORF ihr
zufolge eine beschränkte finanzielle Unterstützung durch den Staat in
Form eines mehrjährigen Finanzrahmenplans bekommen. Der ORF erfülle
schon seit langem nicht mehr seinen eigentlichen Kernauftrag – eine
„unparteiliche Berichterstattung und Informationstätigkeit für alle
Österreicher“ – und sei außerdem „massiv überfinanziert“, begründen
die Freiheitlichen ihre Initiative.
Christian Hafenecker (FPÖ) zeigte sich erfreut, dass die ÖVP laut
jüngst medial kolportierten Aussagen nun auch „mit an Bord“ sei. Der
Antrag sei simpel gehalten und enthalte nur einen Paragraphen zur
Abschaffung der „ORF-Zwangsgebühren“. Ihm sei aber bewusst, dass es
Begleitmaßnahmen brauche. Für diese brachte er im Ausschuss noch
einen Antrag ein. Die Bundesregierung solle die Haushaltsabgabe durch
einen mehrjährigen Finanzrahmen aus dem Bundesbudget ersetzen, der
jährlich genehmigt werden und deutlich unter dem bisherigen
Abgabenvolumen liegen soll, so die Forderung.
Nikolaus Scherak (NEOS) verwies auf intensive Debatten in der
Koalition zu einer ORF-Reform, die gerade erst angefangen hätten. Man
solle abwarten, was bei den Reformvorhaben herauskomme. Scherak
stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ und NEOS angenommen wurde.
Grüne fordern Maßnahmenpaket gegen „Postenschieberei“
Die Grünen haben unter anderem die erstinstanzliche Verurteilung
von ÖVP-Abgeordnetem August Wöginger und zweier Finanzbeamter in
Zusammenhang mit der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau zum
Anlass genommen, um in einem Entschließungsantrag ( 972/A(E) ) ein
Maßnahmenpaket gegen „Postenschieberei“ zu fordern. Sie sprechen sich
dafür aus, die Unabhängigkeit von Begutachtungskommissionen durch
gesetzliche Vorgaben zu stärken und den Anwendungsbereich des
HinweisgeberInnenschutzgesetzes auf Fälle von Postenschieberei,
Diskriminierung und parteipolitischer Einflussnahme auszudehnen.
Außerdem soll in nachgewiesenen Fällen die betroffene Stelle neu
auszuschreiben sein.
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) unterstrich insbesondere die
geforderte Neubesetzung bei nachgewiesenem Postenschacher. Denn der
eigentliche Schaden für den Staat sei, dass durch Postenschacher
nicht die beste Person die Stelle besetzt. Derzeit werde dieser
Schaden nicht wieder gutgemacht.
Romana Deckenbacher (ÖVP) verwehrte sich gegen das „pauschal
negative Bild“, das im Antrag vom öffentlichen Dienst gezeichnet
werde. Es gebe außerdem bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen und
Kontrollmechanismen. Auch Werner Herbert (FPÖ) sprach von einem
„überzeichneten Bild“. Über die Zusammensetzung von
Auswahlkommissionen müsse man aber tatsächlich reden, sagte er.
Nikolaus Scherak (NEOS) fand das Bild nicht überzeichnet. Das Ziel
müsse sein, dass es nicht einmal einen Anschein von Postenschacher
gebe. Von Staatssekretär Alexander Pröll wollte er wissen, wie weit
die angekündigte Bestandsaufnahme seitens des Bundeskanzleramts
vorangeschritten sei. Die Bestandsaufnahme sei abgeschlossen, so
Pröll. Man arbeite nun an einem legistischen Vorschlag. Der Grünen-
Antrag wurde von der Koalition vertagt.
Klares Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein klares Bekenntnis der
Regierung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die
Bundesregierung müsse jeder Schwächung der EMRK klar entgegentreten,
die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (
EGMR) bei der Auslegung der Konvention achten und sich weiterhin auf
die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einsetzen, heißt es in
einem Entschließungsantrag ( 960/A(E) ).
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) bezeichnete das Anliegen als
Selbstverständlichkeit. Der Antrag sei aber leider notwendig, da es
immer wieder Bestrebungen gebe, es mit der Menschenrechtskonvention
nicht so genau zu nehmen. Sie wolle daher erreichen, dass die
Bundesregierung sich klar zur EMRK bekenne.
Selma Yildirim (SPÖ) sagte ihre Unterstützung für das Anliegen
zu. Es habe aber bereits im vergangenen Jahr einen wortgleichen
Beschluss im Nationalrat gegeben. Daher sprach Yildirim sich für eine
Vertagung aus. Die Zeit solle genutzt werden, um mit allen Fraktionen
Gespräche über weitere Anträge zur Stärkung der Menschenrechte zu
führen.
Nikolaus Scherak (NEOS) sah die Situation „entspannt“. Österreich
sei der EMRK beigetreten und daher gelte sie, wie sie sei. Wolfgang
Gerstl (ÖVP) betonte, dass niemand in der Regierung aus der EMRK
austreten oder sie verändern wolle. Der gemeinsame Willen jener
Staaten, die die Konvention beschlossen haben, dürfe jedoch in der
Auslegung nicht verloren gehen, meinte er. ÖVP, SPÖ und NEOS
vertagten den Antrag.
Wiederverlautbarung von Gesetzen
Neuerlich diskutierte der Verfassungsausschuss schließlich über
einen Entschließungsantrag der Grünen ( 405/A(E) ), der darauf
abzielt, Gesetze, deren Stammfassung auf die Zeit des
Nationalsozialismus zurückgeht, neu zu erlassen. Als Beispiel nennen
sie das 1938 erlassene Ehegesetz, das inzwischen zwar mehr als ein
dutzend Mal novelliert wurde, in seiner Ursprungsfassung aber immer
noch die Unterschrift Adolf Hitlers trägt.
Markus Koza (Grüne) erinnerte daran, dass das Anliegen im
November letzten Jahres bereits breit unterstützt, dann aber vertagt
worden sei. In der Zwischenzeit habe es im Rahmen der
Reformpartnerschaft einen entsprechenden Beschluss zur Bereinigung
der Vorschriften aus der NS-Zeit gegeben. Koza erkundigte sich nach
dem aktuellen Stand dazu. Nikolaus Scherak (NEOS) verwies darauf,
dass die Reformpartnerschaft noch nicht fertig sei und plädierte
daher für eine Vertagung. Er betonte aber ebenso wie Wolfgang Gerstl
(ÖVP), dass eine Umsetzung gewollt und machbar sei. Der Antrag wurde
vertagt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/kar