Wien (OTS) – Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (WBO), die bereits
am 14.
Dezember 2024 in Kraft getreten ist, kommt auf Hausverwaltungen und
Immobilien-Eigentümer*innen eine umfassende neue Verpflichtung zu:
Das Bauwerksbuch gemäß § 128a WBO. Diese Umsetzungspflichten kommen
nicht irgendwann – sie laufen bereits jetzt! Sie haben noch nicht
begonnen? APHELION macht Sie fit – effizient, kompetent und mit
voller Umsetzungssicherheit.
Bis 2030 müssen alle Gebäude mit einem Baujahr vor 1945
vollständig erfasst und dokumentiert sein – eine Verpflichtung, die
bereits jetzt erheblichen organisatorischen und technischen Aufwand
verursacht. Die Dokumentationspflicht verlangt, dass sämtliche
sicherheitsrelevanten Informationen eines Gebäudes – von historischen
Unterlagen über bautechnische Nachweise bis hin zu Zustandsprüfungen
und festgestellten Baumängeln – lückenlos, nachvollziehbar und stets
aktuell im Bauwerksbuch abgebildet werden . Wer in der
Immobilienpraxis tätig ist, weiß jedoch: Viele Bestandsdaten liegen
verstreut vor, sind unvollständig oder noch nicht digital erfasst. Es
besteht akuter Handlungsbedarf!
Zwtl.: Wer ist davon betroffen?
Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß §60 Abs. 1 lit. a der Wiener
Bauordnung sind Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen
verpflichtet, ein Bauwerksbuch bis zur Erstattung der
Fertigstellungsanzeige erstellen zu lassen.
– Gebäude, errichtet vor dem 1. Jänner 1919 => Bauwerksbuch bis 31.
Dezember 2027 erstellen und registrieren!
– Gebäude, errichtet ab dem 1. Jänner 1919 => Bauwerksbuch bis 31.
Dezember 2030 erstellen und registrieren!
Zwtl.: Was passiert, wenn man das Bauwerksbuch nicht vorweisen kann?
Wird das Bauwerksbuch nicht erstellt oder nicht fristgerecht
digital bei der Behörde registriert, gilt dies als
Verwaltungsübertretung gemäß Wiener Bauordnung – und kann
entsprechend verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen. Durch die verpflichtende digitale Registrierung kann die
Behörde zudem auf Knopfdruck feststellen , für welche Objekte kein
Bauwerksbuch vorliegt. Darüber hinaus bergen fehlende oder versäumte
Überprüfungen erhebliche haftungsrechtliche Risiken : Kommt es zu
Schäden oder sicherheitsrelevanten Vorfällen, kann das Fehlen eines
ordnungsgemäß geführten Bauwerksbuchs zu zusätzlichen rechtlichen
Folgen führen
Zwtl.: Neue Fristen und Dokumentationspflichten und technische
Prüfungen
Für viele Verwaltungsteams bedeutet das einen erheblichen
Mehraufwand im laufenden Betrieb. Gleichzeitig steigt der Druck: Wer
zu spät beginnt, riskiert Engpässe, Verzögerungen und am Ende
unnötige Kosten. Doch niemand muss diese Aufgabe alleine bewältigen.
Als erfahrene Partner unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres
Bauwerksbuchs – kompetent, effizient und unkompliziert. Wir
übernehmen die vollständige Ausarbeitung gemäß den gesetzlichen
Vorgaben, damit Sie: Zeit sparen, Rechtssicherheit gewinnen & Fristen
zuverlässig einhalten!
Über die APHELION Baumanagement GmbH
APHELION ist spezialisiert auf bautechnische Dienstleistungen auf
höchstem Niveau und gewährleistet eine umfassende Betreuung der ihr
anvertrauten Immobilien. Mit einem Team aus erfahrenen Spezialisten
der Bereiche Bauingenieurwesen und Immobilienwirtschaft setzt das
Unternehmen anspruchsvolle Projekte termingerecht und in
erstklassiger Qualität um. Die langjährige Expertise und das
Engagement für innovative Lösungen machen APHELION zu einem
verlässlichen Partner für komplexe Bauvorhaben – von der Planung bis
zur erfolgreichen Umsetzung.
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