Gumpoldskirchen (OTS) – Nach einem nunmehr fast sieben Jahre
dauernden Ermittlungsverfahren
beabsichtigte die WKStA (Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft) auch den letzten verbliebenen Vorwurf
zur Gänze einzustellen. Aufgrund einer Weisung der OStA
Wien/Bundesministerium für Justiz erfolgte die beabsichtigte
Einstellung jedoch nicht.
Es ist nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen
Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde. Weder fanden
zusätzliche Einvernahmen statt noch gibt es neue Beweismittel, die
diese gegenteilige Entscheidung erklären.
NOVOMATIC-Sprecherin Alexandra Lindlbauer hält fest: „NOVOMATIC
hat sämtliche Vorwürfe von Beginn an entschieden als unwahr
zurückgewiesen. Von den ursprünglich zahlreichen Anschuldigungen
haben sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens bereits alle, bis auf
diesen letzten Vorwurf, als unbegründet erwiesen und führten zu
rechtskräftigen Einstellungen. Wir sind daher überzeugt, dass sich
auch dieser letzte verbleibende Vorwurf ebenso als haltlos erweisen
wird und begrüßen daher die Klärung durch ein unabhängiges Gericht.“