Wien (OTS) – „Familie ist ein zentraler Wert, deshalb gibt es in
Österreich
staatliche Familienleistungen. Außerdem ist jedes Kind wertvoll.
Deshalb müssen uns alle Kinder gleich viel wert sein“, betont
Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
„Die aktuellen Pläne der Bundesregierung laufen jedoch darauf
hinaus, bestimmte Kinder zu Kindern zweiter Klasse zu machen“,
kritisieren Caritas, Diakonie und Volkshilfe einhellig.
Mit einer aktuell zur Begutachtung vorliegenden Gesetzesnovelle
plant die Bundesregierung, ukrainischen Vertriebenen in der
Grundversorgung künftig die Familienbeihilfe zu verwehren.
Gleichzeitig sind auch Kinder subsidiär Schutzberechtigter in der
Grundversorgung betroffen. Beide Gruppen verfügen über einen
Schutzstatus und sind sozialrechtlich weitgehend österreichischen
Staatsbürger:innen gleichgestellt. Dennoch sollen sie von zentralen
Familienleistungen ausgeschlossen werden.
Zwtl.: Rechtswidrig und sozialpolitisch problematisch
Die geplante Maßnahme steht im klaren Widerspruch zum geltenden
EU-Recht. Die neue europäische Statusverordnung, die im Rahmen des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Mitte Juni in Kraft
getreten ist, sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte
grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen
Sicherheit haben wie Staatsangehörige. Familienleistungen sind
ausdrücklich Teil dieser sozialen Sicherheit.
„Aus unserer Sicht gibt es hier keinen rechtlichen Spielraum. Der
Ausschluss von der Familienbeihilfe ist klar rechtswidrig“, so Nora
Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich. Betroffen
wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht
eigenständig sichern können. „Diese Regelung nimmt steigende
Kinderarmut sehenden Auges in Kauf“, warnt Erich Fenninger, Direktor
der Volkshilfe Österreich.
Zwtl.: Grundversorgung ist kein Ersatz für soziale Absicherung
Zudem weisen die Organisationen darauf hin, dass die
Grundversorgung lediglich zur Sicherung des Existenzminimums während
eines laufenden Asylverfahrens konzipiert ist, und für diese Gruppen
die falsche Form der Versorgung darstellt. Wie für Staatsbürger:innen
soll die Sozialhilfe das unterste soziale Netz für diese
schutzberechtigten Personengruppen sein.
„Es ist falsch, Personen, die zum dauerhaften Aufenthalt in
Österreich berechtigt sind, in der Grundversorgung zu halten, wo eine
Familie im Alltag in Österreich nicht ohne erhebliche Einschränkungen
bei grundlegenden Bedürfnissen, Bildung und sozialer Teilhabe
auskommen kann“, erklären die Sozialorganisationen.
Zwtl.: Demokratiepolitisch bedenkliches Vorgehen
Besonders kritisch sehen Caritas, Diakonie und Volkshilfe auch
das Vorgehen der Bundesregierung: Obwohl die Begutachtungsfrist für
die Gesetzesnovelle noch bis 24. Juli läuft, wurde der Entwurf
bereits an das Parlament übermittelt.
Ein Begutachtungsverfahren diene dazu, die Qualität von Gesetzen
durch fachliche Prüfung und öffentliche Rückmeldung zu sichern. Dass
der Entwurf noch vor Ablauf dieser Frist weitergeleitet wurde, sei
höchst problematisch. Es entstehe der Eindruck, dass ein rechtlich
fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung durchgesetzt werden
soll. „Das ist demokratiepolitisch bedenklich“, so die
Organisationen.
Zwtl.: Appell an die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen
zurückzunehmen
Caritas, Diakonie und Volkshilfe fordern die Bundesregierung auf,
die geplanten Maßnahmen zurückzunehmen. „Die Bekämpfung von
Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht
ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder – ohne
Ausnahme“, so Nora Tödtling-Musenbichler, Maria Katharina Moser und
Erich Fenninger unisono.