BWB und E-Control erarbeiten Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten: Begutachtungsfrist bis 20.1.2026

Wien (OTS) – Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce
Energie von der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht.
Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit
wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem
österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. „Die Energiemärkte sind
ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag
für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance
Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen
und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.“,
erläutert die Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf.

Zwtl.: Faire und verlässliche Rahmenbedingungen als Ziel

Im Fairnesskatalog sind Wohlverhaltensregeln für die Strom- und
Gaslieferanten aufgestellt, die ergänzend zu den geltenden
gesetzlichen Mindeststandards zu sehen sind. „Ziel ist es, allen
Marktteilnehmern, insbesondere den Endkund:innen, faire und
verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten und
wettbewerbsfreundliches Verhalten der Unternehmen zu fördern.“,
betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Und
Natalie Harsdorf ergänzt weitere Details:

„Der Katalog legt den Fokus auf Diskriminierungen wie zum
Beispiel unklare Verträge oder eine ungerechte Behandlung
verschiedener Kundengruppen. Darüber hinaus enthält er Hinweise für
Lieferanten zu den Themen Transparenz und Verbraucherschutz. Dazu
gehört etwa, dass die Unternehmen Monatsrechnungen anbieten oder auch
ein vorausschauender Umgang mit Krisensituationen.“

Zwtl.: Die Taskforce Energie der BWB und E-Control

Die Taskforce Energie der BWB und der E-Control wurde 2023 als
Reaktion auf die Marktverwerfungen des Jahres 2022 gebildet und
analysierte den österreichischen Strom- und Gasmarkt in mehreren
Bereichen. Die umfassenden Analysen der Taskforce haben gezeigt, dass
es zu einem Einbruch des Wettbewerbs gekommen ist, der sich nur
langsam wieder erholt. Mangelnde Transparenz, Kreuzbeteiligungen und
regionale Fragmentierung wurden strukturell als wettbewerbshemmend
identifiziert.

Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder
österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen
Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben
unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.

Zwtl.: Die Konsultation

Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025
und läuft sechs Wochen, endet damit am 20. Jänner 2026 . Die Strom-
und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen,
ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@
bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des
Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.

Den Konsultationsentwurf des Fairnesskatalogs für Strom- und
Gaslieferanten finden Sie hier auf der Website der E-Control:
https://www.e-control.at/bereich-recht/aktuelle-
begutachtungsentwuerfe#
p_p_id_com_liferay_journal_content_web_portlet_JournalContentPortlet-
_INSTANCE_kAX5OP9Xgjpp_