Wien (OTS) – Die heute veröffentlichte Untersuchung der
Bundeswettbewerbsbehörde (
BWB) zur Umsatzsteuerbefreiung von Hygieneprodukten bestätigt, was
der österreichische Lebensmittelhandel von Anfang an betont hat:
Steuerentlastungen werden konsequent an die Konsumentinnen und
Konsumenten weitergegeben.
Die BWB kommt in ihrer Analyse zum klaren Ergebnis, dass die
Umsatzsteuerbefreiung für Tampons, Binden und weitere Hygieneprodukte
insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher
weitergegeben wurde. Anfangs festgestellte Abweichungen waren laut
Behörde auf technische und operative Umstellungsprobleme
zurückzuführen und wurden innerhalb weniger Tage korrigiert.
„Die Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde zeigt schwarz auf
weiß: Der Lebensmittelhandel verhält sich korrekt und gibt
steuerliche Entlastungen an die Kundinnen und Kunden weiter“, erklärt
Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Das ist eine wichtige
Bestätigung für die gesamte Branche. Gleichzeitig zeigt die
Untersuchung, dass die bestehenden Kontrollinstrumente
funktionieren.“
Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel wird ebenfalls
weitergegeben
Mit Blick auf die bevorstehende Senkung der Umsatzsteuer auf
ausgewählte Grundnahrungsmittel bekräftigt der Lebensmittelhandel
seine klare Linie. „So wie bei den Hygieneprodukten werden wir
selbstverständlich auch die Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel an
die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben. Daran gibt es keinen
Zweifel“, so Prauchner. „Die Branche hat ihre Verantwortung
wahrgenommen und wird das auch weiterhin tun.“
Absage an neue Margendatenbank
Vor diesem Hintergrund erteilt der Lebensmittelhandel
Überlegungen zu zusätzlichen Datenbanken oder neuen
Meldeverpflichtungen zur Margenkontrolle eine klare Absage. „Das
vorliegende Ergebnis zeigt, dass Handel und bestehende
Kontrollmechanismen funktionieren. Wer nun zusätzliche Datenbanken,
Berichtspflichten oder neue Kontrollstrukturen schaffen will,
verursacht vor allem mehr Kosten und mehr Bürokratie“, betont
Prauchner.
Derzeit diskutierte Systeme zur laufenden Margenkontrolle würden
nach Ansicht der Branche keinen zusätzlichen Nutzen stiften,
gleichzeitig aber erneut Millionenbeträge an Steuergeld und
betriebliche Ressourcen verschlingen.
„Die BWB konnte die Weitergabe der Steuerentlastung mit den
bestehenden Instrumenten lückenlos kontrollieren. Es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum nun weitere Bürokratieapparate aufgebaut
werden sollen. Eine zusätzliche Margendatenbank bringt den
Konsumentinnen und Konsumenten keinen Nutzen, verursacht aber hohe
Kosten. Diese Kosten müssen letztlich auch von den Kundinnen und
Kunden getragen werden“, so Prauchner.
Millionenschwere Belastungen für den Lebensmittelhandel
Prauchner weist darauf hin, dass die Branche in den vergangenen
Monaten bereits zahlreiche regulatorische Vorgaben umsetzen musste.
Allein die Anpassungen aufgrund von Umsatzsteueränderungen, die
Einführung der Shrinkflation-Kennzeichnung sowie neue Vorgaben bei
der Preisauszeichnung haben Umstellungskosten in Millionenhöhe
verursacht.
„Jede zusätzliche Verpflichtung verursacht Kosten. Diese Kosten
wirken sich auch auf die Preise aus“, sagt Prauchner. Als aktuelles
Beispiel nennt er die bevorstehende Umsetzung der europäischen
Gebäudeeffizienzrichtlinie. Während andere Mitgliedstaaten an
praktikablen und wirtschaftlich vernünftigen Lösungen arbeiten,
drohen heimischen Handelsbetrieben Investitionen in Millionenhöhe
ohne erkennbaren Mehrwert für die Bevölkerung.
Die derzeit absehbare Umsetzung würde tausende langsam ladende
Wallboxen auf Supermarktparkplätzen vorschreiben, die während eines
kurzen Einkaufs kaum Nutzen stiften, statt einer bedarfsgerechten
Zahl an Schnellladesäulen. Gleichzeitig zeichnet sich innerhalb
Österreichs ein Flickenteppich aus neun unterschiedlichen
Landesregelungen ab.
Künstliche Kosten treiben Preise
Prauchner warnt davor, immer neue Auflagen, Meldepflichten und
Investitionsvorgaben zu beschließen und gleichzeitig sinkende Preise
zu erwarten. „Wer Entlastung bei den Preisen will, darf nicht
gleichzeitig immer neue Kosten verursachen. Wer Lebensmittel
dauerhaft günstiger machen möchte, muss unnötige Belastungen abbauen,
statt neue zu schaffen“, betont Prauchner. „Die BWB hat bestätigt,
dass der Lebensmittelhandel Steuersenkungen weitergibt. Daraus sollte
die Politik nun die richtigen Schlüsse ziehen: weniger Bürokratie
statt neuer Datenbanken und zusätzlicher Verpflichtungen. Sonst
schaffen wir künstlich Teuerung und dürfen uns nicht wundern, wenn
Preisentlastungen durch neue Kosten wieder aufgezehrt werden“, so
Prauchner abschließend. (PWK313/DFS)